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Beschlussvorlage 34/2019
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 34/2019 (92.1 KB)

Anlage 1 zur DS 34/2019 (71.8 KB)

Anlage 2 zur DS 34/2019 (117.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 09.05.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Prenzlau.

Begründung

Die Rechtsgrundlagen der Rechnungsprüfungsordnung und damit für das Handeln der Rechnungsprüfer sind der Abschnitt 4 Prüfungswesen in Kapitel 3 "Gemeindewirtschaft" und der § 96 (1) Punkt 5 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg.

Aufgrund von notwendigen Anpassungen an die gegenwärtig geltenden haushaltsrechtlichen und vergaberechtlichen Vorschriften und durch die geänderte Dienstanweisung für das Vergabewesen der Stadt Prenzlau vom November 2018 ist auch eine Anpassung der Rechnungsprüfungsordnung erforderlich geworden.

Diese Anpassung umfasst neben der neuen einheitlicheren Festsetzung von verwaltungsintern geltenden Wertgrenzen auch die Beachtung von praktischen Erfahrungen aus der täglichen Arbeit. So war zu konkretisieren welche Verträge anzuzeigen sind.

Die Zuordnung neuer Aufgaben, insbesondere die Zuständigkeit für die Prüfung der Jahresabschlüsse des Zweckverbandes Nord-Uckermärkischer Wasser- und Abwasserverband (NUWA), wurden in die Rechnungsprüfungsordnung aufgenommen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg in Verbindung mit der Verbandssatzung.

Die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Prenzlau ist als einmalige Aufgabe erledigt und entfällt somit.

Detailliert sind die Änderungen aus der Gegenüberstellung der Rechnungsprüfungsordnung alte und neue Fassung zu erkennen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Rechnugsprüfungsamt

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