Anlage zur DS 33/2019 (118.6 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 09.05.2019.
Textauszug aus der Drucksache
Kenntnisnahme:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Inhalt der Mitteilung:
Gemäß § 101 (3) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ist das RPA "der Gemeindevertretung unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihr unmittelbar unterstellt". Zur besseren Übersicht über die erbrachten Prüfungsleistungen und Tätigkeiten des RPA im Jahr 2018 erfolgt nachfolgende Mitteilung.
Bedeutsame bzw. umfangreiche einzelne Prüfberichte werden unverändert entsprechend den Regelungen der BbgKVerf, insbesondere des § 103 Absatz (2) "Prüfungsverfahren" und des § 104 (4) "Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses" bekannt gemacht und insbesondere im Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung beraten.
Falls Fragen zu einzelnen Prüfungen bestehen oder Prüfergebnisse detaillierter gewünscht werden, steht das RPA zur Verfügung.
Rechnugsprüfungsamt