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Beschlussvorlage 31/2019
Bestellung der Stellvertretung des Stadtwehrführers sowie dessen Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit

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Drucksache 31/2019 (94.6 KB)

Anlage zur DS 31/2019 (806.6 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 09.05.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bestellung des Kameraden Dirk Metzer zum stellvertretenden Stadtwehrführer sowie dessen Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren.

Begründung

Nach § 28 Absatz 1 Nr. 2 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) vom 24. Mai 2004 hat der Träger des örtlichen Brandschutzes die Stellvertretung der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr nach Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr und im Benehmen des Kreisbrandmeisters zu bestellen.

Der bisherige Amtsinhaber, Herr Dirk Metzer, wurde mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde am 04.06.2013 mit Wirkung vom 17.07.2013 als Ehrenbeamter auf Zeit zum stellvertretenden Stadtwehrführer ernannt. Die Amtszeit eines Ehrenbeamten beträgt gemäß § 28 Absatz 4 Satz des BbgBKG 6 Jahre. Somit endet diese Ernennungsperiode am 16.07.2019, sodass eine Anhörung zur erneuten Besetzung des Amtes eines stellvertretenden Stadtwehrführers erfolgen musste.

Die hierfür erforderliche Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Prenzlau wurde am 05.03.2019 im Beisein des Kreisbrandmeisters des Landkreises Uckermark sowie des 2. Beigeordneten der Stadt Prenzlau als neutraler Moderator durchgeführt. Für die Positionen des stellvertretenden Stadtwehrführers lagen 2 Bewerbungen vor. Zum einen vom Kameraden Toni Hahlweg (Ortswehr Dedelow) und zum anderen vom Kameraden Dirk Metzer (Ortswehr Klinkow). Im Ergebnis dieser Anhörung konnte festgestellt werden, dass sich seitens der Ortswehrführer mehrheitlich (5/3/0) für die Bestellung des Kameraden Dirk Metzer ausgesprochen wurde. Das hierfür erforderliche Benehmen des Kreisbrandmeisters wurde mit Schreiben vom 20.03.2019 bestätigt. (siehe Anlage).

Der Kamerad Dirk Metzer besitzt die persönliche sowie fachliche Eignung für das Amt eines stellvertretenden Stadtwehrführers nach § 28 Absatz 4 Satz 1 des BbgBKG i.V.m. der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren. Dieses konnte er in den vorhergehenden Amtsperioden bereits unter Beweis stellen.

Somit ist der Kamerad Dirk Metzer gemäß § 28 Absatz 4 Satz 2 des BbgBKG erneut zum Ehrenbeamten auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zu ernennen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Ordnungsamt

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