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Niederschrift   
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung vom 21.02.2019

( reine Textanzeige )

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 21.02.2019, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.11 Uhr

Entschuldigt:
Herr Brämer

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2018
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
6.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2017 (DS-Nr.: 19/2019)
7. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 (DS-Nr.: 14/2019)
8. Überplanmäßige Auszahlung Bund-/Land-Programm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS) (DS-Nr.: 18/2019) 
9. Mitteilungen des Bürgermeisters
9.1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2017 (Teil 2) (DS-Nr.: 13/2019)
9.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2018 (Teil 1) (DS-Nr.: 12/2019)
9.3 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2018) (DS-Nr.: 16/2019)
10. Anfragen der Ausschussmitglieder
11. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 7 Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2018
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 7/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung

TOP 6.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2017 DS-Nr.: 19/2019
Der Rechnungsprüfer bittet den TOP 6.1 gemeinsam mit dem TOP 7 „Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017“ zu beraten, da sie sachlich zusammengehören. Er führt aus, dass die wesentliche Zielstellung der Prüfung die Beantwortung der Frage ist, ob der Jahresabschluss richtig und vollständig erstellt und die finanzielle Lage der Gemeinde zutreffend dargestellt wurde. Dies ist mit „Ja“ zu beantworten. Die Prüfung ist im Wesentlichen begleitend erfolgt. Doppische Aspekte wie Auflösung von Sonderposten und Abschreibungen wurden schwerpunktmäßig durch Frau Graef geprüft. Bei der Prüfung wurde erneut deutlich, dass insbesondere für die Kämmerei der zeitliche Aufwand für die Erstellung des doppischen Jahresabschlusses erheblich ist.
Der Prüfberichtsentwurf wurde in der Verwaltung konstruktiv diskutiert. Stellungnahmen und Hinweise, auch des Bürgermeisters, sind eingeflossen.
Die wesentlichen Prüfergebnisse sind in der Textziffer 139 auf Seite 61 zusammengefasst und bestätigen das mit 1.877 T€ positive Ergebnis, die stabile Finanzlage und die sehr geringe Verschuldung. Die Abweichung vom Haushaltsplan ist zwar erheblich, zeigt aber auch die Problematik der schlechten Planbarkeit der Gewerbesteuern.
Die Auswirkungen der Abgabe des Gymnasiums waren zu betrachten und stellen sich als sehr komplex in der Ergebnisrechnung und in der Bilanz dar. Insbesondere dem Punkt 4.4. des Prüfberichtes ist dies zu entnehmen. Das ehemalige „WIGA“-Gebäude wurde dem Produkt 11106 - Allgemeines Grundvermögen zugeordnet. Das Produkt 42405 - „Uckerseehalle“ wurde neu gebildet. Dies dient der besseren Transparenz.
Die gebildeten investiven Haushaltsreste waren auch 2017 erheblich, aber teilweise fremdbestimmt. Dies betrifft das KLS-Förderprogramm und den Stadtanteil bei der Straßenbaumaßnahme B 198 / Dr.-Wilhelm-Külz-Straße. Im Haushaltsjahr 2017 erfolgten zahlreiche Baumaßnahmen, die jedoch oft nicht investiver Art waren.

Herr Haffer nimmt teil.

Die Kindertagesstätten einschließlich der Horte wurden übersichtsweise betrachtet, insbesondere da sich der Zuschussbedarf deutlich erhöht hat. Dies ist der Gesamtübersicht auf Seite 26 des Prüfberichtes zu entnehmen.
Frau Pieles fragt, wie lange der Haushalt der Stadt Prenzlau trotz Abgabe des Gymnasiums noch mit den Folgeaufwendungen belastet wird.
Der Rechnungsprüfer antwortet, dass zukünftig noch Abschreibungen für das ehemalige “WIGA“- Gebäude anfallen werden, die aber nicht die Finanzrechnung, sondern lediglich den Ergebnishaushalt belasten.
Der Bürgermeister betont, dass die Bewirtschaftungskosten des ehemaligen „WIGA“- Gebäudes vollständig vom Landkreis Uckermark getragen werden. Die Folgeaufwendungen sind ein rein „doppisches Problem“, bei der Kameralistik (die das Land Brandenburg beibehält) wäre das gar kein Thema gewesen.
Der Erste Beigeordnete ergänzt, dass der Schulteil 1 des Gymnasiums keinerlei Aufwendungen und Auszahlungen mehr verursacht.
Herr Richter erkundigt sich, ob die Rechnungsprüfung eine spezielle Prüfungssoftware nutzt.
Der Rechnungsprüfer antwortet, dass es Spezialsoftware gibt, er diese aber eher für größere, kreisliche Rechnungsprüfungsämter als geeignet erachtet. Herr Richter fragt weiterhin nach der Aktualität der Wochenmarktgebührensatzung, wie auf Seite 14 des Berichtes unter dem Punkt „(Tz 37) Satzungen, Entgeltordnungen“ erläutert ist.
Der Erste Beigeordnete antwortet, dass diese auch im Zusammenhang mit der erweiterten Umsatzsteuerpflicht der Stadt Prenzlau zu betrachten sein wird und die Ergebnisse dann vorgestellt werden.

Frau Hahlweg nimmt teil.

Herr Haffer weist auf die starken positiven Abweichungen des Jahresergebnisses gegenüber dem Haushaltsplan hin und hält es für sinnvoll, über eine Senkung der Gewerbesteuerhebesätze nachzudenken. Weiterhin erkundigt er sich, ob mit weiteren Kosten für die Grundstücke, die nach Abschluss des Sanierungsgebietes voraussichtlich im Jahr 2022 bewertet werden, zu rechnen ist.
Der Erste Beigeordnete rät von einer vorschnellen Senkung der Hebesätze deutlich ab, da sich bereits ein Konjunkturrückgang abzeichnet und das vorläufige Ergebnis 2018 bereits deutlich unter dem Planansatz und auch unter dem Ergebnis des Jahres 2017 liegt. Im Jahr 2019 deutet sich ein weiterer Rückgang der Erträge aus Gewerbesteuern an.
Der Bürgermeister erklärt, dass diejenigen die bereits im Sanierungsgebiet eine Summe abgelöst haben keine Neuveranlagung erwarten müssen. Für alle anderen, die noch nicht abgelöst haben, wird ein neues Gutachten erstellt werden. Er informiert weiterhin darüber, dass ihm nicht bekannt sei, dass bisher ein Sanierungsgebiet im Land Brandenburg abgeschlossen wurde und somit endgültig abgerechnet werden konnte.
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen die Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 7. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 DS-Nr.: 14/2019
Der Erste Beigeordnete bedankt sich bei den Mitarbeitern der Kämmerei für die umfangreiche Arbeit, die mit dem Jahresabschluss verbunden ist. Er geht nochmals auf das Problem der Planbarkeit der Gewerbesteuern wie auch der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren ein. Er verweist auf den aktuell mit 79,64 €/Einwohner im Landesvergleich weit unterdurchschnittlichen Verschuldungsgrad. Weiterhin spricht er die positiv gestiegene Eigenkapitalquote der Stadt Prenzlau an, die sich von 45,6% auf 48% erhöht hat. Auch kann die Stadt Prenzlau einen ausführlichen Beteiligungsbericht vorweisen. An dieser Stelle gilt sein Dank Frau Hernjokl, die diesen Beteiligungsbericht detailliert erstellt hat. Des Weiteren geht er auf Personalkosten und einige Investitionen ein.
Der Bürgermeister unterstützt eine konservative Haushaltsplanung. Insbesondere sind hohe tarifliche Personalkostensteigerungen nicht unproblematisch.
Der Vorsitzende ist auch der Auffassung, dass eine zurückhaltende Planung der Gewerbesteuererträge sinnvoll erscheint. Einerseits ist zu beachten, dass einige Firmen bezüglich der Zahlung der Gewerbesteuern säumig sind und andererseits lässt die Konjunktur nach, eine „nachhaltige Abflachung“ ist zu erwarten. Der Erste Beigeordnete sagt in Bezug auf eine Steuersenkung, dass sich am Finanzausgleichsgesetz und demzufolge den Schlüsselzuweisungen etwas ändern müsse, damit eine Steuersenkung konkret in Frage kommen könnte. Eine Senkung nur auf Grund von Mehrerträgen sei risikoreich und nicht für die Zukunft planbar.
Herr Richter fügt an, dass auch noch zu bedenken sei, dass eine Grundsteuerreform ansteht, wonach es zu neuen Einheitsbewertungen kommen wird, deren Ergebnisse noch nicht absehbar sind. Er vermutet, dass eine jetzige Steuersenkung kontraproduktiv wäre.
Beschluss: Version: 1
„1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2017 (Anlage).
2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau entsprechend § 82 (4) BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.“
Abstimmung:
zu Punkt 1: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
zu Punkt 2: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. Überplanmäßige Auszahlung Bund-/Land-Programm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS) DS-Nr.: 18/2019
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung im Rahmen des Förderprogramms KLS in Höhe von 175.499,43 €. Die Deckung ist durch Mehreinzahlungen in selbiger Höhe (Bund/ Land) sichergestellt.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 9.1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2017 (Teil 2) DS-Nr.: 13/2019 
Frau Pieles erkundigt sich, ob Gelder eingespart wurden, da nunmehr der Betreiber des Klostercafés einen Großteil der Leistung des Besucherservices erbringt (siehe lfd. Nr. 97 der Anlage 1 zur DS 13/2019).
Der Bürgermeister antwortet, dass eine Personalstelle (Vollzeitstelle) im Besucherbereich eingespart werden konnte und dies definitiv zu einer Senkung der Aufwendungen führte.
Frau Pieles erkundigt sich weiterhin, warum die Summe (siehe lfd. Nr. 114 der Anlage zur DS 13/2019) für die Wasser- und Lichtshow im Seebad sehr hoch ist.
Der Bürgerrmeister erläutert, dass die Wasser- und Lichtshow durch die Stadt Prenzlau geplant und organisiert wurde. Hierbei hat sich herausgestellt, dass das Kabel der Stadtwerke Prenzlau GmbH, welches am Seebad anliegt, nicht den geforderten Strom hergibt, welcher für die Wasser- und Lichtshow benötigt wird. Demzufolge wurde ein zusätzliches Aggregat zur Stromlieferung benötigt und dies bei der Firma Elektro-Gottschalk bestellt. Von der Firma, die die Lichtshow betrieben hat, wurde zugesichert die Extrakosten zu übernehmen. Keinesfalls absehbar war jedoch, dass die Firma danach Insolvenz anmeldete und die Kostenerstattung somit ausfiel. Aus diesem Grund musste die Stadt Prenzlau für die Kosten des Aggregates aufkommen, da aus der Insolvenzmasse keine Auszahlung erfolgt ist.
Herr Naujokat-Großpietsch erkundigt sich über die hohe Nachzahlung der GEMAGebühren für den Weihnachtsmarkt (siehe lfd. Nr. 100 der Anlage 1 zur DS 13/2019).
Der Bürgermeister gibt an, dass die Summe sehr hoch ist, da, anders als in der Vergangenheit, die Gebühren nach der Quadratmeterfläche und nicht pro Veranstaltung zu zahlen sind. Die Stadt Prenzlau als Kommune hat bereits 20 % Rabatt erhalten. Es ist zu beachten, dass die Summe von 6.564,32 € für die Jahre 2016 und 2017 ist.
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen die Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 9.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2018 (Teil 1) DS-Nr.: 12/2019
Frau Pieles fragt, welche Schule einen Klassensatz Tablets erhalten hat (siehe lfd. Nr. 62 der Anlage zur DS 12/2019).
Der Erste Beigeordnete gibt an, dass die Tablets die Johann Heinrich Pestalozzi Schule erhalten hat.
Weiterhin erkundigt sich Frau Pieles, ob sich die Mehraufwendungen (siehe lfd. Nr. 69 der Anlage zur DS 12/2019) im Bereich Grünflächenpflege ausschließlich auf das vierte Quartal beziehen und welche Arbeiten hier konkret ausgeführt wurden. Die Summe von 49.500 € erscheint ihr für die Wintermonate recht hoch.
Frau Lemke erklärt, dass diese Summe sich nicht nur auf das vierte Quartal beschränkt. Auch die starken Dürremonate im Sommer und die damit verbundene erhöhte Bewässerung insbesondere im Seepark haben dazu beigetragen, dass erhöhte Kosten entstanden sind und der Deckungskreis im Bereich Grünflächenpflege insgesamt nicht ausreichend war.
Frau Pieles fragt, warum die Stadt Prenzlau für die Kosten einer Beschädigung der Verkabelung der Einbruchmeldeanlage aufkommt und warum hier keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verursacher geltend gemacht werden (siehe lfd. Nr. 83 der Anlage zur DS 12/2019).
Der Bürgermeister erklärt, dass bereits vor dieser Beschädigung bekannt war, dass es für dieses Modell keine Ersatzteile mehr gibt und der Stadt Prenzlau vorab von der Versicherung nahegelegt wurde, eine neue Alarmanlage zu installieren. Da diese aber noch funktionstüchtig war, hat man die Anschaffung zeitlich hinausgeschoben, um unnötige sofortige Kosten zu vermeiden. Der Schaden selbst (eine kaputte Platine) wurde dem Verursacher in Rechnung gestellt und auch bezahlt. Die Installation der neuen Alarmanlage konnte dagegen dem Verursacher nicht in Rechnung gestellt werden.
Eine letzte Nachfrage von Frau Pieles bezieht sich auf die Videoüberwachung und die Überwachungsrundgänge an der Freilichtbühne. Sie fragt, ob hier quasi eine doppelte Überwachung stattfindet.
Der Bürgermeister erwidert, dass die Überwachungsrundgänge des Wachschutzes lediglich für den Zeitraum stattfanden als die Überwachungsanlage bereits angebaut, jedoch noch nicht in Betrieb war.
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen die Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 9.3 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2018) DS-Nr.: 16/2019
Frau Pieles stellt fest, dass in der Anlage zur DS 16/2019 eine sehr hohe Ausgabesumme für die Holzernte aufgeführt ist und fragt, wieviel durch den Verkauf der Bäume nach der Holzernte erwirtschaftet wird.
Der Bürgermeister beziffert eine Summe von ca. 100.000 € als Reinertrag aus den Holzverkäufen.
Weitere Fragen zum Stadtforstbereich werden gestellt.
Der Vorsitzende schlägt daraufhin vor, den Revierförster für die nächste Ausschusssitzung einzuladen, um die derzeitige Situation im Stadtforst darzustellen und konkrete Fragen zu beantworten.
Der Bürgermeister stimmt dem gerne zu und wird den Revierförster beauftragen im nächsten Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Bericht zu erstatten und für Anfragen zur Verfügung zu stehen.
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen die Mitteilung zur Kenntnis.

weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister berichtet bezüglich der Holzpreise für Industrieholz, dass der Preis von 12 € auf 5 €/Festmeter gesunken ist und in naher Zukunft somit durch den Verkauf von Holz deutlich geringere Erträge zu erwarten sind. Eine Schwankung der Holzpreise ist stetig gegeben, da auch Witterungsbedingungen wie z.B. starke Stürme eine große Rolle spielen. 
Der Bürgermeister spricht den gestrigen Vortrag des Landkreises Uckermark im Ausschuss für Bildung, Kultur- und Soziales an. Vom Landkreis Uckermark wird im Jahr 2020 ein neuer Kitabedarfsplan erstellt. Dann wird sich konkret feststellen lassen, wie der zukünftige Bedarf an Kitaplätzen tatsächlich anstehen wird. Aktuell sind auf jeden Fall noch ausreichend Kapazitäten in der Kita Wunderland in Dedelow vorhanden. Er sieht momentan nicht ein Raumproblem, sondern eher ein Personalproblem, da neues Personal im Erzieherbereich benötigt wird, es jedoch kaum ausreichend Fachpersonal gibt. Weiterhin informiert der Bürgermeister darüber, dass am 22.02.2019 die Bewerbungsgespräche für die ausgeschriebene Stelle des Kinder- und Jugendbeauftragten stattfinden. Acht Bewerber und Bewerberinnen wurden zu den Gesprächen eingeladen.
Der Bürgermeister berichtet, dass das Einschulungsfest, was im Rahmen des Bürgerbudgets finanziert und durch den Einreicher des Vorschlages zusammen mit der Stadt Prenzlau organisiert wird, am 03.08.2019 im Seebad stattfinden wird.
Der Erste Beigeordnete informiert die Ausschussmitglieder bereits darüber, dass im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss am 11.04.2019 für die Erschließung im Bebauungsgebiet „Neustädter Feldmark“ eine Drucksache mit einer außerplanmäßigen Auszahlung vorbereitet wird, welche durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist.
Die Ausschreibung für den dritten Bauabschnitt findet ab März 2019 statt, sodass genauere Zahlen erst in der kommenden Sitzungsfolge dargelegt werden können.

TOP 10. Anfragen der Ausschussmitglieder
Frau Kaufmann erkundigt sich über den Zugang für Rollstuhlfahrer zur Trauerhalle des Städtischen Friedhofes. Sie fragt, ob eventuell ein Anbau einer Rampe möglich ist oder zumindest eine schnelle Lösung für eine mobile Rampe erfolgen kann, auch wenn sich kein Rollstuhlfahrer im Vorfeld angemeldet hat.
Der Bürgermeister antwortet, dass ein Anbau auf Grund von baudenkmalrechtlichen Aspekten nicht möglich ist. Jedoch gibt es eine mobile Rampe, die jederzeit schnell angebracht werden kann.

TOP 11. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.11 Uhr.

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Niederschrift FR-A vom 21.02.2019 (öffentlich) (23.1 KB)

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