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Beschlussvorlage 27/2019
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 27/2019 (98.4 KB)

Anlage 1 zur DS 27/2019 (142.2 KB)

Anlage 2 zur DS 27/2019 (6.5 MB)

Anlage 3 zur DS 27/2019 (1.1 MB)

Anlage 3.1 zur DS 27/2019 (877.2 KB)

Anlage 3.2 zur DS 27/2019 (2.0 MB)

Anlage 3.3 zur DS 27/2019 (605.9 KB)

Anlage 3.4 zur DS 27/2019 (4.7 MB)

Anlage 3.5 zur DS 27/2019 (1.6 MB)

Anlage 3.6 zur DS 27/2019 (3.2 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 09.05.2019 vorgesehen

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.

2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau wird in der vorliegenden Fassung vom März 2019 gemäß § 10 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB als Satzung (Anlage 2) beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom März 2019 gebilligt.

4. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

Anlagen:
Anlage 1: Abwägungstabelle zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Wohnungsbau Grabowstraße 4", Bearbeitungsstand März 2019

Anlage 2: Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4", Bearbeitungsstand März 2019

Anlage 3: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4", Bearbeitungsstand März 2019

Die Anlagen werden digital (online) bereitgestellt. Die Ausgabe von gedruckten Exemplaren erfolgt ausschließlich auf Anforderung der/ des Stadtverordneten und sollte aufgrund hoher Kopierkosten auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Auszüge aus den Planungsunterlagen sind jederzeit möglich.

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 06.12.2018 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau und den Entwurf der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Stadt vorzulegen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" ist ortsüblich bekannt zu machen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung und der umfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

Anmerkung zu den Abwägungsunterlagen

Der vorgesehene Abstimmungsmodus einer Blockabstimmung stellt nach den vorliegenden Erkenntnissen eine zulässige Möglichkeit dar. Eine Beschlussfassung über jede einzelne Stellungnahme ist nicht notwendig. Weder landes- noch bundesrechtliche Regelungen schreiben dies vor. Nach Bundesrecht ist zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Satzungsbeschluss für das Zustandekommen des Bebauungsplans kein weiterer Beschluss der Gemeinde erforderlich (BVerwG, Urt. V. 25.11.1999). Die Gemeinde hat es in der "Hand", welchen Abwägungsmodus sie wählt. Die Unterlagen sind so aufgearbeitet worden, dass eine Blockabstimmung erfolgen kann. Vor der Durchführung der konkreten Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des jeweiligen Abwägungsvorschlages diskutiert werden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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