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Antrag 6-1/2019
Änderung der DS 6 u. 7/2019 - Mehrgeschossigkeit und Verhinderung von Lichtsmog

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Drucksache 6-1/2019 (74.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
Bei der künftigen Weiterentwicklung des Projektes "Aldi-Verlagerung/Kietzstr." berücksichtigt die Verwaltung folgende Grundsätze und setzt sie in geeigneter Weise um.
1. Der Baukörper muss mehrgeschossig sein, so dass in den oberen Geschossen Mietwohnungen entstehen.
2. Die Stadt schafft Reglungen um dem Lichtsmog Einhalt zu gebieten.

Begründung des Antrags:
Diese beiden Aspekte wurden im Abwägungsprozess nur stiefmütterlich behandelt und weggewogen.
1. Boden ist eine zu knappe "Ware" um ihn sinnlos f ür einen reinen Zweckbau im Wohngebiet zu vergeuden. Wohnraum ist in Prenzlau ebenfalls Mangelware. Der Leerstand des größten Mietwohnungsanbieters, Wohnbau GmbH, liegt unter 2%. Es handelt sich somit um eine Vollvermietung. Um eine Fehlentwicklung wie in Berlin zu verhindern, muss die Stadt ihre Planung jetzt darauf einstellen. Eine Kombination von Einzelhandel und Wohnen ist eine zukunftsorientierte L ösung.
2. Es ist bekannt, dass Mensch und Tier vom Lichtsmog bedroht werden. Insoweit bietet es sich an, den Lichtschalter beispielsweise gegen 23 Uhr umzulegen. Außerdem entspricht eine derartige Regelung dem Prinzip der Nachhaltigkeit.

gez.
D. Reichel
Fraktion Wir Prenzlauer

Begründung

Stellungnahme des Bürgermeisters:
Bei beiden Drucksachen, auf die sich dieser Antrag bezieht, handelt es sich nicht um eine Angebotsplanung der Stadt, sondern um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan des Vorhabenträgers Keßler. Sollte daher der Antrag DS 6-1/2019 durch die Stadtverordnetenversammlung bestätigt werden, wird der Bürgermeister die Drucksachen 6/2019 und 7/2019 zurückziehen, um mit dem Vorhabenträger abzuklären, ob dieser den damit verbundenen grundlegenden Änderungen der Grundzüge der Planung überhaupt mittragen würde.
Das Gleiche gilt für den zweiten Punkt des Antrages 6-1/2019 (Regelungen Lichtsmog), da die Gestaltung der geplanten Werbeanlagen ebenfalls mit dem Vorhabenträger abzuklären ist. Der Bürgermeister weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es hinsichtlich der Werbeanlagenbeleuchtung von Fachmärkten und Discountern keine Ungleichbehandlung zwischen einzelnen Betreibern/Anbietern geben darf.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Bürgermeister der Stadt Prenzlau

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