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Mitteilungsvorlage 19/2019
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2017

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Drucksache 19/2019 (90.4 KB)

Anlage zur DS 19/2019 (1.0 MB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2019.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Kenntnisnahme:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Anlagen:
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2017 der Stadt Prenzlau

Begründung

Inhalt der Mitteilung:
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Prenzlau hat den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2017 der Stadt Prenzlau geprüft.

Der als Anlage beiliegende bzw. elektronisch ausgereichte Prüfbericht basiert auf den Prüfaufgaben gemäß § 104 Abs. (1), (2) und (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und beinhaltet weitergehende Betrachtungen. Wesentliche Prüfergebnisse sind im Punkt 5.1. des Prüfberichtes zusammengefasst. Das zusammengefasste Urteil enthält der Punkt 5.2. des Prüfberichtes.

Der Prüfberichtsentwurf wurde in der Verwaltung konstruktiv beraten.

Die Rechnungsprüfung empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung sich dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 anzuschließen und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen:
1. dem Beschlussvorschlag zum geprüften Jahresabschluss und
2. dem Beschlussvorschlag zur vorbehaltlosen Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten zu folgen.

Gemäß § 104 Abs. (3) in Verbindung mit § 141 (5) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der Fassung vom 15. Oktober 2018 ist ein Gesamtabschluss zwingend erst ab dem Haushaltsjahr 2024 zu erstellen und zu prüfen. Die Stadt hat demzufolge keinen Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2017 erstellt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Rechnugsprüfungsamt

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