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Beschlussvorlage 14/2019
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017

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Drucksache 14/2019 (35.3 KB)

Anlage zur DS 14/2019 (3.0 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2017 (Anlage).

2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau entsprechend § 82 (4) BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.

Anlagen:

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 mit seinen Anlagen (wird digital ausgereicht)

Begründung

Die Stadt Prenzlau hat gemäß § 82 (1) BbgKVerf für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

Der Jahresabschluss 2017 besteht aus nachfolgenden Teilen:
- der Ergebnisrechnung 2017 (I) - der Finanzrechnung 2017 (II)
- den Teilrechnungen 2017 (III) - der Bilanz zum Stichtag 31.12.2017 (IV)
- dem Rechenschaftsbericht 2017 (V)

Dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 sind als Anlagen beigefügt:
- der Anhang (VI-1) - die Anlagenübersicht (VI-2)
- die Forderungsübersicht (VI-3)
- die Verbindlichkeitenübersicht (VI-4)
- der Beteiligungsbericht (VI-5)

Der Kämmerer hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2017 mit seinen Anlagen gemäß § 82 (3) BbgKVerf aufgestellt. Nach Prüfung durch die Rechnungsprüfer der Stadt Prenzlau wurde der Jahresabschluss dem Bürgermeister zur Feststellung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den Jahresabschluss mit seinen Anlagen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zu.

Die Ergebnisrechnung weist zum 31.12.2017 einen Gesamtüberschuss in Höhe von 1.620,8 T € aus. Dabei ergibt sich für das ordentliche Jahresergebnis ein Überschuss in Höhe von 2.164,9 T € und für das außerordentliche Ergebnis ein Fehlbetrag in Höhe von 544,1 T €. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses beruht u. a. auf Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer (+ 1.940,3 T €), bei der allgemeinen Schlüsselzuweisung (+ 314,7 T €) sowie bei den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftssteuern (Einkommensteuer +387,7 T €; Umsatzsteuer + 237,2 T €). Der negative Saldo des außerordentlichen Ergebnisses 2017 ergibt sich durch Vermögensabgänge im Rahmen der Abgabe des Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasiums an den Landkreis Uckermark zum 01.01.2017.

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2017 wurde gemäß § 26 (1) der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Bestand der Rücklage beträgt somit zum 31.12.2017 14.160,7 T €. Das negative außerordentliche Ergebnis 2017 wurde gemäß § 26 (6) KomHKV durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses ausgeglichen. Durch die erforderliche Entnahme zum 31.12.2017 reduziert sich der Bestand zum Stichtag auf 454,7 T  €.

Die Finanzrechnung weist zum 31.12.2017 einen positiven Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 11.583,1 T € aus (davon 1.089,7 T € fremde Finanzmittel).

Weitere ergebnisrelevante Aussagen wurden im Rechenschaftsbericht (Punkt V) dargestellt.

Der Jahresabschluss 2017 mit seinen Anlagen wird den Stadtverordneten lt. Verteiler in gedruckter oder digitaler Form zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil dieser Drucksache.

Gesamtabschluss/ Beteiligungsbericht

Aus dem Beschluss des Landtages über das Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene (GVBl. Teil I - 2018, Nr. 22) ergab sich eine Änderung des § 141 BbgKVerf. Danach ist der Gesamtabschluss gemäß § 83 BbgfKVerf für die Stadt Prenzlau erstmals spätestens für das Haushaltsjahr 2024 zu erstellen. Es ist nicht beabsichtigt, vor diesem Zeitpunkt entsprechende Gesamtabschlüsse vorzulegen.

Gemäß § 82 BbgKVerf ist die Stadt Prenzlau dazu verpflichtet, im Rahmen des Jahresabschlusses einen Beteiligungsbericht zu vorzulegen, sofern dieser nicht im Rahmen des Gesamtabschlusses erstellt wird. Der Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2017 soll der Stadtverordnetenversammlung einen Überblick über die städtische Beteiligungsstruktur geben. Er enthält wesentliche Informationen über die strukturellen als auch wirtschaftlichen Verhältnisse der direkten und indirekten Beteiligungsunternehmen der Stadt Prenzlau und ist dem Jahresabschluss als Anlage VI-5 beigefügt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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