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Mitteilungsvorlage 8/2019
Vandalismusschäden 2018

Downloads

Drucksache 8/2019 (89.7 KB)

Anlage 1 zur DS 8/2019 (16.2 KB)

Anlage 2 zur DS 8/2019 (9.4 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2019.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Kenntnisnahme:

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis

Anlagen:

Anlage 1: Übersicht der regulierten Schäden an und in städtischen Gebäuden
Anlage 2: Übersicht Graffiti-Schäden

Begründung

Inhalt der Mitteilung:

Dem Hauptausschuss und der Stadtverordnetenversammlung wird die vom Sachgebiet Gebäudemanagement und Liegenschaften erarbeitete Auflistung über die vom Versicherer regulierten Vandalismusschäden (einschließlich Graffiti) für die Zeit vom 01.01.2018 - 31.12.2018 zur Kenntnis vorgelegt (Anlage 1). Im Jahr 2018 beträgt die regulierte Schadenshöhe 6.260,90 € (19 Schadensfälle) und liegt damit bezüglich der Schadenshöhe erheblich unter dem Vorjahresniveau (2017 10.483,00 €, 40 Schadensfälle).

2018 waren bis zur Installation der Videoüberwachungsanlage auf der Freilichtbühne allein 5 Schadensfälle mit einer Schadenshöhe von insgesamt 1.744,30 € gegeben.

Durch die Entfernung von Graffiti-Schmierereien an städtischen Objekten wurden im Jahr 2018 Kosten in Höhe von 1.859,51 € (8 Schadensfälle) verursacht (Anlage 2). Im Vorjahr waren es 3.795,45 € (23 Schadensfälle). Die Anzahl der Graffiti-Schadensfälle und die Höhe der Kosten haben sich 2018 erheblich verringert. Die Beseitigung der in Anlage 2 aufgeführten Schäden erfolgte zunächst durch die Stadt in Vorleistung. Im Rahmen der bestehenden Gebäudeversicherung hat der Versicherer alle aufgeführten Graffitischäden reguliert.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Gebäudemanagement und Liegenschaften

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