Anlage 1 zur DS 8/2019 (16.2 KB)
Anlage 2 zur DS 8/2019 (9.4 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2019.
Textauszug aus der Drucksache
Kenntnisnahme:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis
Anlagen:
Anlage 1: Übersicht der regulierten Schäden an und in städtischen Gebäuden
Anlage 2: Übersicht Graffiti-Schäden
Inhalt der Mitteilung:
Dem Hauptausschuss und der Stadtverordnetenversammlung wird die vom Sachgebiet Gebäudemanagement und Liegenschaften erarbeitete Auflistung über die vom Versicherer regulierten Vandalismusschäden (einschließlich Graffiti) für die Zeit vom 01.01.2018 - 31.12.2018 zur Kenntnis vorgelegt (Anlage 1). Im Jahr 2018 beträgt die regulierte Schadenshöhe 6.260,90 € (19 Schadensfälle) und liegt damit bezüglich der Schadenshöhe erheblich unter dem Vorjahresniveau (2017 10.483,00 €, 40 Schadensfälle).
2018 waren bis zur Installation der Videoüberwachungsanlage auf der Freilichtbühne allein 5 Schadensfälle mit einer Schadenshöhe von insgesamt 1.744,30 € gegeben.
Durch die Entfernung von Graffiti-Schmierereien an städtischen Objekten wurden im Jahr 2018 Kosten in Höhe von 1.859,51 € (8 Schadensfälle) verursacht (Anlage 2). Im Vorjahr waren es 3.795,45 € (23 Schadensfälle). Die Anzahl der Graffiti-Schadensfälle und die Höhe der Kosten haben sich 2018 erheblich verringert. Die Beseitigung der in Anlage 2 aufgeführten Schäden erfolgte zunächst durch die Stadt in Vorleistung. Im Rahmen der bestehenden Gebäudeversicherung hat der Versicherer alle aufgeführten Graffitischäden reguliert.
Sachgebiet Gebäudemanagement und Liegenschaften