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Niederschrift   
über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.12.2018

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau am Donnerstag, dem 06.12.2018, Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium Schulteil II, Seeweg 6 (Aula)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.01 Uhr

Entschuldigt:
Herr Theil

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung


2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2018
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
6.1 Wahlangelegenheiten - Vortrag Wahlleiterin
7. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2019 (DS-Nr.: 100/2018)
8. 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung) (DS-Nr.: 110/2018)
9. 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofsgebührensatzung) (DS-Nr.: 111/2018)
10. Finanzielle Beteiligung an den Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (DS-Nr.: 124/2018)
11. Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2019 (DS-Nr.: 113/2018)
12. Entgelt- und Nutzungsordnung für kommunale Gebäude und Räume im Stadtgebiet und den Ortsteilen (DS-Nr.: 117/2018)
13. 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils (DS-Nr.: 112/2018)
14. Zahl und Abgrenzung der Wahlkreise im Wahlgebiet der Stadt Prenzlau für die Kommunalwahl 2019 (DS-Nr.: 99/2018)
15. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 108/2018)
16. Erstellung einer Spielplatzsatzung (DS-Nr.: 120/2018)
17. Straßenbeleuchtung der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 121/2018)
18. Übernahme von Gewässergrundstücken (DS-Nr.: 104/2018)
19. außerplanmäßige Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen (DS-Nr.: 115/2018)
20. Mitteilungen des Bürgermeisters
20.1 Sachstand der Umsetzung Drucksache 95/2017 "Konzept und Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität in der Stadt Prenzlau" (DS-Nr.: 114/2018)
20.2 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (III. Quartal 2018) (DS-Nr.: 106/2018)
20.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen II. und III. Quartal 2018 (DS-Nr.: 105/2018)
21. Fragestunde der Stadtverordneten
21.1 Kommunikation zwischen Fr. Seydel und Stadtverwaltung Prenzlau (DS-Nr.: 118/2018)
21.2 Prüfbericht Straßenbeleuchtung in der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 116/2018)
21.3 Flächennutzungsplan (DS-Nr.: 125/2018)
22. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung und Schweigeminute
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.
Der Vorsitzende bittet die Stadtverordneten sich zu erheben, um dem verstorbenen Herrn Hoppe in einer Schweigeminute zu gedenken.
Der Bürgermeister bittet für den verstorbenen Herrn Egon Oswald (Mitglied im Beirat für Menschen mit Behinderung) in einer weiteren Schweigeminute zu gedenken.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 26 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2018
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
Herr Putz fragt nach einer Möglichkeit, den Weihnachtsmarkt noch barrierefreier zu gestalten. Aus seiner Sicht kommen die Rollstuhlfahrer nicht über die Kabelbrücken.
Der Bürgermeister erklärt, dass dies nicht so einfach ist, da die Buden bei jeder Veranstaltung auf dem Marktberg anders gestellt werden und man daher keine einheitliche Gesamtverteilung des Stromes komplett barrierefrei legen kann. Er hat bereits auf Nachfragen von Frau Wieland im Hauptausschuss zugesichert, sich die Verkabelung anzuschauen und zu prüfen, ob eine finanzierbare Baumaßnahme für die unterirdische Stromversorgung möglich wäre. Ein erstes Angebot für einen großen Verteilerkasten für 9.000,00 € liegt bereits vor. Die Leitungsheranführung würde dann nochmal ca. 10.000,00 € kosten. Er sichert die Prüfung weiterer Maßnahmen zu und stellt diese dann im Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung den Mitgliedern vor. 100% kabelfreie Veranstaltungen zu gestalten, ist jedoch sehr schwierig.
In der Einwohnerfragestunde werden keine weiteren Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende informiert, dass ein redaktioneller Fehler bei der DS 112/2018 aufgetreten ist. Die geänderte Drucksache liegt den Stadtverordneten als Tischvorlage vor und ist somit auszutauschen. Des Weiteren liegt eine Anfrage DS 125/2018 von der CDU-Fraktion vor. Diese wird unter TOP 21 als TOP 21.3 behandelt.
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 26/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
Der Bürgermeister liest einen Dankesbrief von einer Urlauber-Familie aus Aschersleben vor. Die Familie lobt die Sauberkeit und Ordnung in der Stadt, die guten Informationen für Touristen und das hilfsbereite Dominikanerkloster-Team.
Weiterhin spricht er das Stadtumbaukonzept (Beschluss vom 08. März 2018) an und informiert, dass am heutigen Tag eine Bestätigung der Gesamtförderungssumme von 8 Mio. € vom Land Brandenburg eingetroffen ist. Baumaßnahmen wie der Umbau des Dominikanerklosters, die Fahrstühle an der Diesterweg Grundschule, die Straßen im Bahnhofsviertel und viele weitere Maßnahmen können nun ab 2019 in Angriff genommen werden. Das gesamte Investitionsvolumen beträgt 12 Mio. €.
Der Bürgermeister lässt den Imagefilm zur „ Kommune des Jahres 2018“ und den Film über den „ Verein des Jahres 2018 “ (Drachenbootverein „Uckerdrachen“ ) abspielen.

TOP 6.1 Wahlangelegenheiten - Vortrag Wahlleiterin
Frau Schön informiert als Wahlleiterin, dass für die Kommunalwahl (26. Mai 2019) ca. 230 Wahlhelfer benötigt werden. Die Besetzung der Wahlhelfer ist in den vergangenen Jahren immer schwieriger geworden. Die Wahlvorstände können nicht mehr ausschließlich durch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung abgedeckt werden. Insofern hat Frau Schön bereits die Tochterunternehmen der Stadt Prenzlau, die Wohnbau GmbH und die Stadtwerke Prenzlau GmbH sowie den Landkreis Uckermark und die UDG angefragt. Unterstützung wurde ihr bereits von allen Unternehmen zugesagt. Aufgrund gesetzlicher Normierungen ist die Wahlleiterin angehalten, zur Besetzung der Wahlvorstände die politischen Parteien, Wählergruppen und Listenvereinigungen aufzufordern, wahlberechtigte Personen für die Besetzung in den Wahlvorständen zu benennen. Sie hofft auf eine positive Resonanz und bittet die Stadtverordneten um Unterstützung, um so mit gutem Beispiel voran zu gehen.
Der Vorsitzende bedankt sich bei der Wahlleiterin und fragt nach der Berufung der Ersatzperson aufgrund des Ablebens von Herrn Hoppe. Er möchte wissen, ob Herr Strehlow schon seine Zusage erteilt hat.
Frau Schön erklärt als Wahlleiterin, dass Herr Strehlow bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Zusage abgegeben hat. Allerdings hat er auch noch bis zum 06.12.2018, 24 Uhr Zeit, sich diesbezüglich zu äußern. Sofern er keine Erklärung abgibt, gilt die Wahl mit Beginn des folgenden Tages als angenommen.

Herr Reichel nimmt teil.
Herr Melters verlässt die Sitzung.

TOP 7. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2019 DS-Nr.: 100/2018
Der Erste Beigeordnete dankt den Mitarbeitern der Kämmerei für die Arbeit. Er erläutert u.a. die Schwerpunkte der geplanten Investitionstätigkeiten, den Schuldenabbau, die Liquidität und den “ Bauboom“ des nächsten Jahres. Die großen Investitionen gehen in die Schulen und Kitas und den Straßenbau. Die zugesagten Fördergelder unterstreichen die Investitionen. Die steigenden Kosten sind u. a. den hohen Personalkosten im Kitabereich geschuldet. Dies ist für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen wichtig. Des Weiteren geht er auf die zu erwartenden Steuereinnahmen, die Kassenlage, die Schlüsselzuweisung vom Land, die Kreisumlage wie auch auf den Verschuldungsgrad ein. Er bittet um ein positives Votum für den Haushalt 2019.
Herr Meyer bedankt sich bei dem Kämmerer und seinen Mitarbeitern für diesen soliden und ausgewogenen Haushalt. Dies ist der letzte Haushalt, der in dieser Zusammensetzung der SVV beschlossen werden kann. Er hofft auch für die Zukunft auf eine gute Zusammenarbeit der Stadtverordneten untereinander und der Verwaltung.
Herr Dittberner schließt sich dem Dank von Herrn Meyer an. Die Fraktion ist sehr erfreut über den stark aufgestellten sozialen Bereich und die geplanten Investitionen.
Herr Haffer spricht sich positiv für den Haushalt 2019 aus. Das ordentliche Ergebnis wird mit einem gewissen Fehlbetrag geplant und war dann immer mit einem positiven Ergebnis zu verzeichnen. Diese Tendenz zeigt eine vorsichtige Planung. Er hofft, dass sich dies weiter fortsetzt. Er sieht es kritisch, dass zwei Ausschüsse kein Votum für die SVV abgegeben haben. Er bittet darum, dass bei einer Senkung der Kreisumlage eine entsprechende Information an die Stadtverordneten weitergeleitet wird.
Herr Himmel schließt sich dem Dank an die Kämmerei an. Er hofft auf eine positive Entwicklung der Kreisumlage für die Kommunen.
Herr Reichel schließt sich dem Dank ebenfalls an. Die Stadt Prenzlau hat pro Einwohner eine Verschuldung von 78 €. Dies ist ein sehr niedriger Wert.
Der Erste Beigeordnete spricht den Beschluss der Senkung der Kreisumlage von 4% an. Die Stadtverordneten werden dann unverzüglich über die finanziellen Auswirkungen des Haushaltes durch diesen Beschluss informiert (Anlage zur Niederschrift). Der Verschuldungsstand pro Einwohner wird sogar Ende 2019 auf ca. 62 € gesenkt werden können.
Der Bürgermeister dankt ebenfalls der Kämmerei und allen Bereichen der Verwaltung für die Zuarbeit zum Haushalt. Auch den Stadtverordneten dankt er für das Grundvertrauen. Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2019 mit ihren Anlagen.“
Abstimmung: 26/0/0 einstimmig angenommen

TOP 8. 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung) DS-Nr.: 110/2018
Der Vorsitzende schlägt vor, den TOP 8 und 9 gemeinsam zu beraten und getrennt abzustimmen. Dieser Vorgehensweise wird gefolgt.
Herr Reichel fragt nach der Verkürzung der Ruhezeiten und will wissen, ob hierfür Gründe vorliegen.
Der Bürgermeister erklärt, dass die Nutzungsrechte von 30 - 40 Jahre für Grabstätten aufgrund der jährlichen 120-150 vorzeitigen Grabberäumungen nicht mehr zeitgemäß sind und die Hinterbliebenen nur auf zu lange Pflegezeiten verpflichtet. Die Hinterbliebenen stellen vermehrt Anträge, die Nutzungsrechte zu verkürzen. Die Ruhezeiten können bei Wahlgrabstätten beliebig verlängert werden.
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung)" gemäß Anlage 1.“
Abstimmung: 19/7/0 mehrheitlich angenommen

TOP 9. 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofsgebührensatzung) DS-Nr.: 111/2018
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte "5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofsgebührensatzung)" gemäß Anlage.“
Abstimmung: 18/7/1 mehrheitlich angenommen

TOP 10. Finanzielle Beteiligung an den Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit DS-Nr.: 124/2018
Herr Dittberner begrüßt diese Beschlussvorlage und empfindet dies als richtungsweisend.
Der Vorsitzende sagt an, dass Frau Karstädt sich in diesem Zusammenhang als befangen sieht.
Herr Dr. Krause wird dieser Vorlage nicht zustimmen. Er ist der Meinung, dass es in Prenzlau auch mehrere Vereine gibt, die gute Arbeit leisten. Kein Verein wird so umfangreich gefördert, wie dieser benannte Verein. Er empfindet die Verteilung der Fördergelder sehr einseitig.
Beschluss: Version: 1
Abstimmung: 18/6/1 mehrheitlich angenommen

TOP 11. Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2019 DS-Nr.: 113/2018
Der Zweite Beigeordnete geht auf die Begründung ein und erklärt, dass sich die Landesvorschriften verändert haben. Er findet es sehr gut, dass sich die Ausschussmitglieder im Hauptausschuss positiv für diese Drucksache ausgesprochen haben.
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2019" gemäß Anlage 1.“
Abstimmung: 26/0/0 einstimmig angenommen
 

TOP 12. Entgelt- und Nutzungsordnung für kommunale Gebäude und Räume im Stadtgebiet und den Ortsteilen DS-Nr.: 117/2018

Herr Zierke verlässt die Sitzung.

Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entgelt- und Nutzungsordnung für kommunale Gebäude und Räume im Stadtgebiet und den Ortsteilen gemäß Anlage.“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 13. 2. Änderung der Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils DS-Nr.: 112/2018
Herr Haffer geht auf die Diskussionen in den Fachausschüssen hinsichtlich des Betrages der Aufstockung von 9.000,00 € ein. Ein gewisser „ Finanzpuffer“ ist für weitere Anträge der Vereine trotz der Ergänzungen in Punkt 10 vorhanden.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Stadtverordneten in jedem Quartal die aktuellen Zahlen des Prenzlauer Profils bekommen. Er versichert, dass hier keine Benachteiligung für die Vereine entsteht, da die finanzielle Förderung abgesichert ist.
Herr Dr. Krause findet die Drucksache unübersichtlich, da er die einzelnen Punkte der Anlage unabhängig voneinander sieht und gern getrennt darüber abgestimmt hätte.
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadverordnetenversammlung beschließt die 2. Änderung der Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils gemäß Anlage.“ Abstimmung: 23/0/2 einstimmig angenommen

TOP 14. Zahl und Abgrenzung der Wahlkreise im Wahlgebiet der Stadt Prenzlau für die Kommunalwahl 2019 DS-Nr.: 99/2018
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass für das Wahlgebiet der Stadt Prenzlau ein Wahlkreis gebildet wird.“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 15. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 108/2018 
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnungsbau Grabowstraße 4“ , Stand 19.10.2018, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnungsbau Grabowstraße 4“ , Stand 23.10.2018 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) wird gebilligt.
3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnungsbau Grabowstraße 4“ , Stand 23.10.2018, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie weiteren Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen (Anlagen 2-8), werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Mit dem Entwurf werden die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 16. Erstellung einer Spielplatzsatzung Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 120/2018
Herr Dittberner erklärt wie wichtig seiner Fraktion die Spielmöglichkeiten in der Stadt sind und wünscht sich, dass die anderen Fraktionen sich mit der Thematik auseinander setzen. Er stellt den Antrag für die kommende Sitzungsfolge zurück, um allen noch mehr Zeit hierfür zu geben. Der Kinder- und Jugendbeirat (KJB) sollte auf jeden Fall miteinbezogen werden.
Der Bürgermeister schlägt die Alternative vor, den KJB einen kleinen „ TÜV der Spielplätze“ durchführen zu lassen. Der KJB würde schauen, wo noch Spielplätze fehlen und welche bestehenden Plätze vielleicht verbessert oder ergänzt werden müssten. Die Stadt Prenzlau hat derzeit insgesamt 43 Spielplätze und in den Ortsteilen 11 Spielplätze (Gesamtsumme 54 Spielplätze). Die Stadt Prenzlau ist im kreisweiten Vergleich aus seiner Sicht sehr gut aufgestellt.
Er gibt eine kurze Übersicht zu den Spielplätzen in den umliegenden Städten:

Stadt  öffentliche Spielplätze Ballspielplätze
Angermünde 30 23
Eberswalde 38 6
Schwedt 37 4
Templin 23 16

Er sieht hier eine Satzung als zu strenges Reglement an und ist der Auffassung, dass man hier lieber im Einzelfall prüfen und planen sollte.

Herr Haffer erläutert, dass ihm nicht ganz klar ist, was in dieser Satzung geregelt werden soll. Aus seiner Sicht kann hier der KJB am besten Mängel und Defizite aufdecken, die man dann beheben muss.
Herr Brämer stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Diskussion, da dieser Antrag zurückgestellt ist und die Diskussion sich somit erübrigt.
Dem wurde mit überwiegender Mehrheit zugestimmt.
Wortlaut: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Erstellung einer kommunalen Spielplatzsatzung zu. Diese Satzung stützt sich auf den § 9 Absatz 1 Nummer 5 des BauGB der BRD sowie die §§ 8 Absatz 2 und 87 Absatz 3 der BbgBauO vom 20. Mai 2016. Danach müssen bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen Kinderspielplätze errichtet werden, die auf der Grundlage einer durch die Kommune festgesetzten Bauvorschrift beruhen. Eine derartige örtliche Bauvorschrift, die nach § 87 Abatz 3 BbgBauO u.a. die Größe, Art und Ausstattung, die Anforderungen für den Zugang und die sichere Benutzbarkeit etc. regelt, gibt es derzeit in Prenzlau nicht. Der Kinder- und Jugendbeirat sollte in die Erstellung der Satzung unbedingt mit einbezogen werden.
Abstimmung: zurückgestellt

TOP 17. Straßenbeleuchtung der Stadt Prenzlau Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 121/2018
Herr Dittberner weist daraufhin, dass der Punkt 1 des Antrages zurückgezogen worden ist, da dieser Punkt bereits erfüllt wurde.

Herr Zierke nimmt teil.

Wortlaut: Version: 1
„Der Bürgermeister wird beauftragt:
1. - wurde gestrichen -
2. Es soll ein Konzept für die schrittweise Umstellung und Modernisierung der Straßen- beleuchtung auf LED-Technik erarbeitet werden (über eine Prioritätenliste in Jahres- scheiben) und dieses dann den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
3. Auf Grundlage dieser Prioritätenliste sollen jährlich Mittel für den Austausch von Straßenlaternen und Lampenköpfe in den Haushalt eingestellt werden.
4. Vorhandene Zuwendungsmöglichkeiten, wie im "Prüfbericht Straßenbeleuchtung in der Stadt Prenzlau" in Punkt 9. aufgeführt, sind zu nutzen, um eine schneller Umsetzung voranzutreiben. Abstimmung: 13/11/2 mehrheitlich angenommen

TOP 18. Übernahme von Gewässergrundstücken DS-Nr.: 104/2018
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Grundstücke in der Gemarkung Prenzlau, Flur 13, Flurstücke 105, 107, 108, 111, 114, 116, 117, 118, 119, 121 und 123 – Wolfspfuhl – sowie die Flurstücke 125, 127 und 128 – Krummer See – in einer Gesamtgröße von 8,2501 ha im Rahmen einer Vermögenszuordnungsvereinbarung zu übernehmen.“
Abstimmung: 26/0/0 einstimmig angenommen

TOP 19. außerplanmäßige Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen DS-Nr.: 115/2018
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 eine außerplanmäßige Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen für den Bereich der aktiven Beamten in Höhe von 69.910,00 €.“
Abstimmung: 26/0/0 einstimmig angenommen

TOP 20. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 20.1 Sachstand der Umsetzung Drucksache 95/2017 "Konzept und Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität in der Stadt Prenzlau" DS-Nr.: 114/2018
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 20.2 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (III. Quartal 2018) DS-Nr.: 106/2018
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis. 

TOP 20.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen II. und III. Quartal 2018 DS-Nr.: 105/2018
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister geht auf eine Nachfrage von Herrn Melters im Hauptausschuss bezüglich des Ergebnisses der Beratung mit der Initiative „Opferperspektive“ ein. Die Initiative hat Prenzlau, nach Cottbus, als gefährlichste Stadt Brandenburgs eingestuft. Sie macht das u.a. fest anhand von drei Gerichtsverfahren aus 2018. Das Resultat aus der Beratung ist, dass der Streetworker mehr in den Wohngebieten eingebunden werden soll. Die Initiative „Opferperspektive“ soll zu der jährlichen Vorstellung der Kriminalstatistik der Polizei eingeladen werden.
Der Bürgermeister spricht die positiven Signale aus der Jugendkonferenz und die geplante Ausschreibung der Stelle des Kinder- und Jugendbeauftragten an. Die Beschlussfassung vom Landkreis Uckermark zur Gegenfinanzierung der Schulsozialarbeiterinnen ist für März vorgesehen.
Der Bürgermeister möchte Anfang des Jahres die Stelle des Kinder- und Jugendbeauftragten ausschreiben, damit er spätestens zum 01.07.2019 die Stelle besetzen kann. Die eingesparten Gelder der Schulsozialarbeiterinnen werden zwar erst ab 2020 für die neue Stelle zur Verfügung stehen. Die Stadt Prenzlau hat jedoch Gelder für diese Stelle im Haushalt 2019 eingeplant. Der KJB bringt sich mit in die Ausschreibung der Stelle ein und unterstützt diese Vorgehensweise.
Die Stadtverordneten nehmen die Antwort zur Kenntnis.

TOP 21. Fragestunde der Stadtverordneten

TOP 21.1 Kommunikation zwischen Fr. Seydel und Stadtverwaltung Prenzlau DS-Nr.: 118/2018
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die schriftliche Antwort auf die Anfrage DS 118/2018 zur Kenntnis.

TOP 21.2 Prüfbericht Straßenbeleuchtung in der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 116/2018
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die schriftliche Antwort auf die Anfrage DS 116/2018 zur Kenntnis.

TOP 21.3 Flächennutzungsplan DS-Nr.: 125/2018
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die schriftliche Antwort auf die Anfrage DS 125/2018 zur Kenntnis.

weitere Anfragen:
Herr Reichel bittet darum, dass Unterlagen, die für die Stadtverordneten sind, möglichst zeitnah versendet werden. Das Schreiben zum Demokratiepreis kam erst an dem Tag des Abgabetermins bei den Stadtverordneten an. Somit war keine Zeit mehr auf das Schreiben zu handeln.
Der Bürgermeister erklärt, dass die Verwaltung die Unterlagen zum Demokratiepreis auch erst sehr spät erhalten hat. Die Verwaltung bemüht sich, diese Dinge zeitnah zu versenden und dies natürlich dann gleich auch per E-Mail.
Herr Dittberner fragt, ob die 10 wegfallenden Parkplätze des Netto-Parkplatzes kompensiert werden und es an anderer Stelle dafür 10 neue Plätze geben wird.
Der Bürgermeister erklärt, dass bedingt durch die Baumaßnahme diese 10 Stellplätze dort dauerhaft wegfallen. Der Geschäftsführer von Netto will nun auch im Zuge der Baumaßnahme das zeitlich unbegrenzte Parken untersagen und hat bei der Stadt die Überwachung der Parkzeiten durch das Ordnungsamt angefragt. Eine alternative Parkmöglichkeit sieht er beim Gelände der ehemaligen Margarinefabrik. Einen weiteren Vorschlag zum Dauerparken wird er in der nächsten Sitzungsfolge vorstellen.
Der Zweite Beigeordnete spricht den Wegfall der Netto-Parkplätze insbesondere der Behindertenparkplätze an und geht auf die Stellplatzanzahl auf diesem Gelände ein. Die Stellplatzanzahl auf dem Netto-Parkplatz bezieht sich nicht nur auf die nachzuweisenden Parkplätze des Fachmarktzentrums (Netto-Discounter,Tedi usw.). Auf diesem Parkplatz sind auch Stellplätze aus dem Fachmarktzentrum (Rossmann, KIK usw.) durch eine Gesamtregelung abzulösen gewesen. Die Stellplätze reichen jedoch laut Stellplatzsatzung aus. Die Überlegung, jetzt bereits schon genutzte Parkplätze längs zur Stadtmauer zu kennzeichnen, wurde dem Geschäftsführer vorgeschlagen. Dem Geschäftsführer wurde nach seiner Anfrage an das Ordnungsamt ebenso vorgeschlagen, die Schilder des Parkplatzes so zu erneuern, dass die Parkplätze Richtung Babett-Kreuzung ohne zeitliche Begrenzung und die Fachmarkt- Parkplätze mit einer Begrenzung von 2 Stunden ausgeschrieben sind. Die Untere Verkehrsbehörde hat sich für eine einheitliche Lösung und eine Zonenbegrenzung von 2 Stunden ausgesprochen. Die Begrenzung von 2 Stunden in der Zeit von 7-22 Uhr wird erst im neuen Jahr umgesetzt werden.
Herr Meyer merkt an, dass schon lange über den Parkplatzmangel in der Innenstadt gesprochen wird und dieses Problem nun durch die Situation beim Netto-Parkplatz noch akuter werden lässt. Wenn die Stadt bürger- und kundenfreundlich bleiben will, muss eine Alternative angeboten werden. Die Kunden kommen mit dem Auto in die Innenstadt, um einzukaufen. Auch die Gewerbetreibenden und Angestellten brauchen Parkplätze. Für ihn ist klar, dass dieses Problem in Zukunft angegangen werden muss.
Herr Dittberner will noch einmal bestätigt haben, dass es für die 10 wegfallenden Parkplätze keinen Ersatz geben wird.
Der Bürgermeister bestätigt ihm dies und geht auf die Ausführungen von Herrn Meyer ein. Die Stadt Prenzlau hat bislang keine teuren Parkautomaten und zeichnet sich damit aus, dass überall das Parken mit Parkscheibe möglich und somit kostenfrei ist. Er appeliert auch an ein Umdenken der Bürger.
Die Innenstadt sollte nicht mit Autos zugestellt werden, denn man kann in den umliegenden Straßen auch gut parken, muss jedoch ein paar Meter laufen. Eine kostenintensive Lösung sieht er hier nur im Bau einer Tiefgarage oder eines Parkdecks, was dann aus dem Haushalt der Stadt finanziert werden müsste, da kein privater Bauherr dies umsetzen würde. Hierfür müsste es dann eine Mehrheit der Stadtverordneten geben für diese Millionen-Investition.
Herr Haffer sieht es als nicht gut an, dass noch mehr Autos in der Innenstadt parken sollten.
Der Vorsitzende und der Bürgermeister sagen an, dass die Thematik „ Parkplätze in der Innenstadt“ im nächsten Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung thematisiert werden soll.

TOP 22. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt um 19.01 Uhr die öffentlich Sitzung.

Downloads

Niederschrift SVV vom 06.12.2018 (öffentlich) (34.5 KB)

Anlage zur Niederschrift SVV vom 06.12.2018 (8.5 KB)

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