Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2019.
Textauszug aus der Drucksache
Kenntnisnahme:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Inhalt der Mitteilung:
In § 49 (2) Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ist geregelt, dass die Mitglieder des HAU-A für die Dauer der Wahlperiode nach der Maßgabe des § 41 BbgKVerf gewählt werden.
Nach § 41 (3) Satz 3 BbgKVerf geht bei Ausscheiden eines HAU-Mitgliedes der Sitz auf den in der Reihenfolge ersten Stellvertreter über.
Herr Jürgen Hoppe ist am 26.11.2018 durch sein Ableben aus dem HAU-A ausgeschieden. Die SPD/FDP-Fraktion hat mit Schreiben vom 19.12.2018 gegenüber dem Vorsitzenden des Hauptausschusses erklärt, dass Frau Bianca Karstädt als erste Stellvertreterin für den HAU-A benannt wird.
Frau Bianca Karstädt rückt somit mit sofortiger Wirkung gemäß § 41 (3) Satz 3 BbgKVerf als reguläres Mitglied in den Hauptausschuss nach.
Hauptamt