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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau vom 26.11.2018

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau
am Montag, dem 26.11.2018, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.15 Uhr

Entschuldigt:
Herr Himmel
Herr Hoppe

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2018
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Bericht der Ausländerbeauftragen
6.1 Interne Angelegenheiten des Hauptauschusses
7. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2019 (DS-Nr.: 100/2018)
8. 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung) (DS-Nr.: 110/2018)
9. 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofsgebührensatzung) (DS-Nr.: 111/2018)
10. Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2019 (DS-Nr.: 113/2018)
11. Entgelt- und Nutzungsordnung für kommunale Gebäude und Räume im Stadtgebiet und den Ortsteilen (DS-Nr.: 117/2018)
12. 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils (DS-Nr.: 112/2018)
13. Zahl und Abgrenzung der Wahlkreise im Wahlgebiet der Stadt Prenzlau für die Kommunalwahl 2019 (DS-Nr.: 99/2018)
14. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 108/2018)
15. Übernahme von Gewässergrundstücken (DS-Nr.: 104/2018)
16. außerplanmäßige Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen (DS-Nr.: 115/2018)
17. Erstellung einer Spielplatzsatzung (DS-Nr.: 120/2018) 18. Straßenbeleuchtung der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 121/2018)
19. Finanzielle Beteiligung an den Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (DS-Nr.: 124/2018)
20. Mitteilungen des Bürgermeisters 20.1 Sachstand der Umsetzung Drucksache 95/2017 "Konzept und Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität in der Stadt Prenzlau" (DS-Nr.: 114/2018) 
20.2 Mitteilungen über die Vergaben VOB und VOL (DS-Nr.: 107/2018)
20.3 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (III. Quartal 2018) (DS-Nr.: 106/2018)
20.4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen II. und III. Quartal 2018 (DS-Nr.: 105/2018)
21. Anfragen der Ausschussmitglieder
21.1 Kommunikation zwischen Fr. Seydel und Stadtverwaltung Prenzlau (DS-Nr.: 118/2018)
21.2 Prüfbericht Straßenbeleuchtung in der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 116/2018)
21.3 Verfahrensablauf Entwicklung B-Plan Uckerpromenade (DS-Nr.: 123/2018)
22. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 10 Mitglieder des Hauptausschusses sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2018
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende führt aus, dass im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss sich darauf geeinigt wurde, für den Hauptausschuss eine entsprechende Beschlussvorlage (bezogen auf den Antrag DS 119/2018 - Beteiligung an den Personalkosten für sozpäd. Fachkräfte) anzufertigen. Die nun erstellte Beschlussvorlage DS 124/2018 - Finanzielle Beteiligung an den Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit - liegt den Mitgliedern als Tischvorlage vor.
Über die Aufnahme der DS 124/2018 in die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig angenommen
Des Weiteren liegt eine Anfrage DS 123/2018 - Verfahrensablauf Entwicklung BPlan Uckerpromenade- vor. Diese wird als TOP 21.3 behandelt.
Über die geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt: Abstimmung: 10/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Bericht der Ausländerbeauftragen
Frau Flämig berichtet anhand einer Präsentation (Anlage 1 zur Niederschrift) über aktuelle Aufgabenschwerpunkte als ehrenamtliche Ausländerbeauftragte. Weiterhin informiert sie über die Tätigkeiten in der Begegnungsstätte "Diester".
Herr Melters möchte von der Ausländerbeauftragten wissen, was gut und was nicht so gut in Prenzlau hinsichtlich ihrer Aufgabe läuft.
Frau Flämig erklärt, dass es besonders im Flüchtlingsheim durch die kulturellen Unterschiede oft zu Streitigkeiten unter den Flüchtlingen kommt. Sie wünscht sich dahingehend auch mehr ehrenamtliche Unterstützung. Viele Flüchtlinge wollen deutsch lernen und sich integrieren, das empfindet sie sehr positiv.
Frau Wieland fragt, ob durch den "DiesterTreff" die Stellung der Frau bei den Flüchtlingen verbessert wird.
Frau Flämig kann dies bejahen und freut sich über die vielen Frauen, die zum Treff kommen und auch Deutsch lernen wollen.
Herr Melters fragt nach den Problemen mit den tschetschenischen Flüchtlingen.
Der Bürgermeister informiert, dass sich der bekannte Fall an der Carl-Friedrich Grabowschule erledigt hat, da die tschetschenische Familie verzogen ist. Hier war es notwendig, dass die Schule sich von den betreffenden Schülern trennt. Er bedankt sich bei Frau Flämig für die tatkräftige Unterstützung als Ausländerbeauftragte. Weiterhin geht er auf den Zeitungsartikel zum Thema "Wie sicher leben Flüchtlinge in Prenzlau" ein. Der Bürgermeister will noch einmal mit der Initiative "Opferperspektive" am 6. Dezember in Kontakt treten und die einzelnen Fälle und mögliche Maßnahmen durchsprechen. Die Polizei sieht den Anstieg nicht als besorgniserregend an, jedoch sollte man notwendige Maßnahmen gemeinsam abstimmen. Bei Tätern mit Parallelverfahren sollte die Staatsanwaltschaft aus Sicht des Bürgermeisters sensibler agieren.
Herr Melters bittet am 6.12. bei der Stadtverordnetenversammlung um eine kleine Berichterstattung von dem Termin mit der "Opferperspektive".

TOP 6.1 Erweiterte Angelegenheit des Hauptauschusses
Frau Wieland bemängelt die Barrierefreiheit und Integration auf dem Weihnachtsmarkt am Marktberg. Sie schlägt den Bau eines zusätzlichen Elektro- Anschlusses hinter den Buden oder in anderer Form vor, damit die Kabel nicht mehr quer über den Gehflächen liegen. Viele Rollstuhlfahrer können derzeit nicht selbstständig auf dem Marktberg unterwegs sein.
Der Bürgermeister betont, dass dies nicht so einfach ist, da die Buden auf jeder Veranstaltung auf dem Marktberg anders gestellt werden und man daher keine einheitliche Gesamtverteilung des Stromes komplett barrierefrei legen kann. Er sichert aber zu, sich die Verkabelung anzuschauen und zu prüfen, ob eine finanzierbare Baumaßnahme für die unterirdische Stromversorgung möglich wäre. Derzeit werden die Kabel mit flachen Übergängen bzw. Kabelbrüchen versteckt. Er sichert die Prüfung einer solchen Baumaßnahme zu und stellt diese dann im Hauptausschuss und im Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung den Mitgliedern vor. 100% kabelfreie Veranstaltungen zu gestalten, kann er nicht zusichern.

TOP 7. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2019 DS-Nr.: 100/2018
Der Erste Beigeordnete fasst seine Präsentation aus den Fachausschüssen zusammen und geht im Einzelnen auf den Schuldenabbau, die Liquidität und den "Bauboom" des nächsten Jahres ein. Er spricht die Investitionen bei einigen Straßen und bei den Schulen und Kitas an. Beschluss: Version: 1
 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2019 mit ihren Anlagen."
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung) DS-Nr.: 110/2018
Der Vorsitzende bittet den Tagesordnungspunkt 8 und 9 gemeinsam zu diskutieren und anschließend einzeln abzustimmen.
Herr Richter empfindet die Nutzungsdauer von 20 Jahren nicht geeignet und kündigt an, in der Stadtverordnetenversammlung eventuell dazu einen Antrag zu stellen.
Der Bürgermeister erklärt die Notwendigkeit der Gebührenneukalkulation hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften (§ 8 KAG und § 64 KomVerf). Die Kommune ist verpflichtet die Abgaben zu überprüfen und regelmäßig neu zu kalkulieren. Er erklärt, dass in der derzeitigen Kalkulation 25 % der Kosten von der Stadt Prenzlau zu tragen sind und 75 % durch die Nutzer. Die Inanspruchnahme der Bestattungsarten hat sich in den letzten Jahren verändert. Es werden weniger Erdbestattungen vorgenommen, dafür aber ist die Nachfrage nach Urnenbegräbnissen gestiegen. Die Nutzungsrechte aller Grabarten wurden auf 20 Jahre angepasst. 30 - 40 Jahre sind für Grabstätten aufgrund der jährlichen 120-150 vorzeitigen Grabberäumungen nicht mehr zeitgemäß und verpflichten die Hinterbliebenen auf zu lange Pflegezeit. Hier ist es sinnvoll, die Ruhezeiten anzupassen, um eine einheitliche Regelung zu erlangen.
Der Vorsitzende fasst zusammen und ergänzt, dass die Stadtverordneten nun darüber entscheiden sollen, ob die Gebühren und die Nutzungszeiten für sie vertretbar sind.
Frau Oyczysk fügt im Auftrag des Bürgermeisters hinzu, dass die Dauer der Wahlgrabstätten natürlich beliebig verlängert werden kann. Reihengrabstätten können nur einmal für 20 Jahre genutzt werden. Diese Veränderungen in der Satzung müssen dann in der Beratung mit dem Bürgern besprochen werden.
Frau Karstädt fragt, ob die Bürger sich bei einer Verlängerung der Ruhezeit die Nutzungsdauer aussuchen können.
Frau Oyczysk erklärt, dass so ein Nachkauf meistens bei einer erneuten Beisetzung auf derselben Grabstätte eintritt und man dann die Ruhezeiten beachten muss, jedoch man sich dann weitestgehend die Zeiten aussuchen kann.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung)" gemäß Anlage 1."
Abstimmung: 7/0/3 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofsgebührensatzung) DS-Nr.: 111/2018
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte "5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofsgebührensatzung)" gemäß Anlage."
Abstimmung: 7/3/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2019 DS-Nr.: 113/2018
Herr Melters erklärt, dass er jährlich immer gegen diese verkaufsoffenen Sonntage gestimmt hat. Da es sich im nächsten Jahr nur um zwei Termine handelt, sieht er dies als unbedenklich an und unterstützt diese Drucksache. Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2019" gemäß Anlage 1."
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Entgelt- und Nutzungsordnung für kommunale Gebäude und Räume im Stadtgebiet und den Ortsteilen DS-Nr.: 117/2018
Der Bürgermeister informiert, dass es in der Entgelt- und Nutzungsordnung keine Veränderungen gibt. Der Rechnungsprüfer hat jedoch den Hinweis gegeben, dass diese Entgelt- und Nutzungsordnung aus rechtlicher Sicht nunmehr durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden sollte. Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entgelt- und Nutzungsordnung für kommunale Gebäude und Räume im Stadtgebiet und den Ortsteilen gemäß Anlage."
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils DS-Nr.: 112/2018
Der Vorsitzende spricht die redaktionelle Änderung der Anlage an. Diese liegt den Mitgliedern als Tischvorlage vor.
Herr Melters spricht die Neuerungen hinsichtlich der finanziellen Unterstützung des Netzwerkes Gesunde Kinder (mit 4.000,00 €) und der Prenzlauer Tafel (mit 2.000,00 €) an. Er hätte sich hierfür eine extra Vorlage gewünscht, da er dies losgelöst vom Prenzlauer Profil sieht. Das Prenzlauer Profil unterstützt nur die Vereine und sollte sich nicht vermischen. Er fragt, warum die Stadt Prenzlau hier die privaten Initiativen unterstützen muss.
Der Bürgermeister betont, dass die Stadt die sozialen Initiativen wie die Tafel und das Netzwerk unterstützen will, nicht muss. Die Prenzlauer Tafel wurde bisher mit 1.000,00 € gefördert. Das Netzwerk Gesunde Kinder bekommt vom Land nicht mehr die gesamten Zuschüsse und muss einen Eigenanteil aufbringen. Die Städte Angermünde, Templin und Prenzlau haben sich verpflichtet gemeinsam dieses Netzwerk zu fördern, um den Eigenanteil zu sichern. Die Quartalsanalyse des Prenzlauer Profils bekommen alle Stadtverordneten regelmäßig zur Kenntnis.
Herr Melters fragt, warum das Land seinen Anteil zurückgefahren hat.
Der Bürgermeister erläutert, dass dies eine übliche Herangehensweise des Landes ist. Man lässt derartige Projekte 2-3 Jahre laufen und hofft dann, dass sich das Projekt selbst finanziert. Da dies jedoch oft nicht möglich ist, bleibt die Förderung bei den Kommunen hängen. Wenn sie verhindern wollen, dass die Projekte sterben, müssen diese dann helfen.
Herr Brämer spricht die einzelnen Summen in der Anlage an. Das Budget kürzt sich somit im Prenzlauer Profil für die Vereine um 1.000,00 €.
Der Erste Beigeordnete erklärt, dass um die 1.000,00 € dauerhaft jährlich immer übrig geblieben sind.
Der Vorsitzende fasst zusammen, dass nun 9.000,00 € mehr im Prenzlauer Profil sind und dies den sozialen Projekten zu Gute kommt.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Änderung der Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils gemäß Anlage."
Abstimmung: 9/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Zahl und Abgrenzung der Wahlkreise im Wahlgebiet der Stadt Prenzlau für die Kommunalwahl 2019 DS-Nr.: 99/2018
Herr Richter möchte wissen, ob die Zahl und Abgrenzung der Wahlkreise mit den Ortsteilen abgesprochen worden ist.
Frau Schön erklärt als Wahlleiterin, dass die Ortsteile rein rechtlich (Kommunalwahlgesetz) keine eigenen Wahlkreise bilden können. Somit bestand auch kein Handlungsbedarf.
Herr Schmidt (stellv. Wahlleiter) ergänzt, dass die Wahlkreise im Wahlgebiet vergleichbare Einwohnerzahlen haben müssen. Dies wäre bei den Ortsteilen als eigener Wahlkreis nicht gegeben.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass für das Wahlgebiet der Stadt Prenzlau ein Wahlkreis gebildet wird."
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 108/2018
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnungsbau Grabowstraße 4", Stand 19.10.2018, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnungsbau Grabowstraße 4", Stand 23.10.2018 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) wird gebilligt.
3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnungsbau Grabowstraße 4", Stand 23.10.2018, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie weiteren Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen (Anlagen 2-8), werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Mit dem Entwurf werden die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen."
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 15. Übernahme von Gewässergrundstücken DS-Nr.: 104/2018
Der Vorsitzende bemängelt den Kartenauszug (Anlage der Drucksache), da dieser nicht genau aufzeigt, um welches Grundstück es sich handelt. Man hätte in dieser Karte einige orthografische Anhaltspunkte aufnehmen können. Der Bürgermeister führt aus, dass sich dieses Wassergrundstück hinter Augustenfelde an der Bundesstraße 198 befindet. Er verspricht demnächst die Grundstückskarten mit Anhaltspunkten genauer abzubilden.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Grundstücke in der Gemarkung Prenzlau, Flur 13, Flurstücke 105, 107, 108, 111, 114, 116, 117, 118, 119, 121 und 123 - Wolfspfuhl - sowie die Flurstücke 125, 127 und 128  Krummer See - in einer Gesamtgröße von 8,2501 ha im Rahmen einer Vermögenszuordnungsvereinbarung zu übernehmen."
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 16. außerplanmäßige Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen DS-Nr.: 115/2018
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 eine außerplanmäßige Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen für den Bereich der aktiven Beamten in Höhe von 69.910,00 €."
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 17. Erstellung einer Spielplatzsatzung Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 120/2018
Frau Kaufmann sieht die Spielplatzsatzung als notwendig an, da sie möchte, dass wohnungsnahe Spielplätze gebaut werden.
Der Bürgermeister zeigt anhand einer Übersichtskarte (Anlage 2 zur Niederschrift), wo in der Stadt Spielplätze zu finden sind. Eine Tabelle führt den Mitgliedern auf, dass 42 Spielplätze in Prenzlau und den Ortsteilen vorhanden sind (Anlage 3 zur Niederschrift). Wenn es eine Spielplatzsatzung geben würde, müssten auch die privaten Investoren Spielplätze bauen. Dies würde aber oft schwierig werden, weil die Flächen meistens gar nicht ausreichend sind und die Stellplatzsatzung dann ja auch noch Regelungen vorschreibt. Geklärt werden müsste auch, ob bei Seniorenwohnungen etc. die gleiche Regelung Anwendung finden würde. Für ihn sind hier noch viele Fragen ungeklärt und einiges nicht durchdacht. Klar wäre für ihn jedoch, dass die Kosten für die Mieter steigen würden. Er empfiehlt alternativ die aktuelle Bedarfslage 2019 unter Mitwirkung des Kinder- und Jugendbeirates (KJB) zu ermitteln und der SVV diese bis Ende 2. Quartal 2019 mitzuteilen, um dann aus dieser Erhebung eine qualifizierte Entscheidungsvorlage abzuleiten.
Der Vorsitzende bittet darum, die Tabelle und die Übersichtskarte zeitnah zugesandt zu bekommen.
Herr Melters findet, dass die Stadt und die Ortsteile bereits viele Spielplätze vorzeigen können und sieht eine Satzung dahingehend nicht als notwendig an. Falls Eltern spezielle Wünsche haben, könnte man im Einzelfall dem nachgehen oder dies über das Bürgerbudget händeln.
Frau Kaufmann merkt an, dass die Einbeziehung des KJB bereits im Antrag erbeten wurde.
Herr Meyer spricht sich gegen eine Spielplatzsatzung aus, da die Instandhaltung und Unterhaltung von Spielplätzen kostenintensiv ist und eine Satzung keinen Spielraum lässt. Der KJB sollte prüfen, wo Spielplätze oder spezielle Geräte fehlen, damit man dann im Einzelfall nachrüsten kann.
Herr Melters fragt Herrn Schmidt, ob es vermehrt zu Beschwerden, aufgrund von Hundekot auf Spielplätzen, gekommen ist.
Herr Schmidt führt aus, dass Hunde auf Spielplätzen nicht gestattet sind und daher dies schon geahndet wird. Vermehrte Beschwerden gibt es jedoch nicht.
Frau Zumpe will wissen, was mit dem Antrag jetzt geschehen soll und ob es eine Alternative zur Erstellung einer Satzung gibt.
Der Bürgermeister antwortet, dass aus seiner Sicht der KJB einen Prüfauftrag bekommen könnte, um Defizite auf vorhandenen Spielplätzen aufzuzeigen und fehlende Standorte auszumachen. Die Stadt kann dann gegebenenfalls "nachrüsten". Er sichert einen Bericht des KJB in den nächsten Ausschüssen zu.
Herr Melters möchte, dass der Hauptausschuss den KJB beauftragt, die Spielplätze zu überprüfen und festzustellen, ob weiterer Bedarf besteht. Frau Oyczysk fügt im Auftrag des Bürgermeisters hinzu, dass der KJB somit einen stadtinternen "kleinen TÜV" durchführen soll.
Wortlaut: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Erstellung einer kommunalen Spielplatzsatzung zu. Diese Satzung stützt sich auf den § 9 Absatz 1 Nummer 5 des BauGB der BRD sowie die §§ 8 Absatz 2 und 87 Absatz 3 der BbgBauO vom 20. Mai 2016. Danach müssen bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen Kinderspielplätze errichtet werden, die auf der Grundlage einer durch die Kommune festgesetzten Bauvorschrift beruhen. Eine derartige örtliche Bauvorschrift, die nach § 87 Abatz 3 BbgBauO u.a. die Größe, Art und Ausstattung, die Anforderungen für den Zugang und die sichere Benutzbarkeit etc. regelt, gibt es derzeit in Prenzlau nicht. Der Kinder- und Jugendbeirat sollte in die Erstellung der Satzung unbedingt mit einbezogen werden."
Abstimmung: 2/7/1 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 18. Straßenbeleuchtung der Stadt Prenzlau Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 121/2018
Der Vorsitzende fragt nach, ob der Punkt 1 des Antrages im Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung gestrichen worden ist. Dem wird zugestimmt.
Wortlaut: Version: 1
"Der Bürgermeister wird beauftragt:
1. Alle Übergabebestrebungen der Straßenbeleuchtung an die Stadtwerke Prenzlau werden eingestellt.
2. Es soll ein Konzept für die schrittweise Umstellung und Modernisierung der Straßen- beleuchtung auf LED-Technik erarbeitet werden (über eine Prioritätenliste in Jahres- scheiben) und dieses dann den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
3. Auf Grundlage dieser Prioritätenliste sollen jährlich Mittel für den Austausch von Straßenlaternen und Lampenköpfe in den Haushalt eingestellt werden.
4. Vorhandene Zuwendungsmöglichkeiten, wie im "Prüfbericht Straßenbeleuchtung in der Stadt Prenzlau" in Punkt 9. aufgeführt, sind zu nutzen, um eine schneller Umsetzung voranzutreiben.
Abstimmung: 4/3/3 mehrheitlich mit der vorgenommenen Änderung zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 19. Finanzielle Beteiligung an den Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit DS-Nr.: 124/2018
Der Vorsitzende erklärt, dass der Antrag 119/2018 zurückgezogen worden ist, da nun eine Beschlussvorlage dazu vorliegt.
Frau Karstädt erklärt ihre Befangenheit zu dieser Drucksache.
Herr Brämer würde gern ein Gesamtkonzept/Übersicht aller finanziellen Personalbeteiligungen vorliegen haben.
Der Bürgermeister erklärt, dass das Kontingent von 610-Stellen ausgeschöpft ist. Es kommen keine weiteren dazu. Es gibt dazu kein Konzept von der Stadt Prenzlau.
Der Vorsitzende ergänzt, dass die IG Frauen und Familie e.V. für jede ihrer Stellen Konzepte vorliegen haben.
Frau Kaufmann fügt hinzu, dass die Stellen beim Landkreis Uckermark beantragt werden müssen und dafür ein Konzept vorliegen muss. Die Stellen werden erst genehmigt, wenn eine Co-Finanzierung der Kommune vorliegt.
Herr Meyer fragt, ob es eine Abstimmung mit dem Landkreis Uckermark gibt.
Der Bürgermeister betont, dass der Landkreis Uckermark über alle Stellen Bescheid weiß, da diese Stellen ja auch dort beantragt werden müssen. Der Landkreis Uckermark bezuschusst die Stellen mit einem hohen eigenen Anteil.
Herr Melters fragt, ob bei einer Errichtung eines Jugendclubs weitere Personalkosten auf die Stadt zukommen. Er spricht sich auch für ein Konzept aus, welches einen Überblick über die jugendgeförderten Personalstellen und Projekte bietet.
Der Bürgermeister betont, dass eine weitere Personalstelle durch den Landkreis nicht mehr bezuschusst wird, da die städtischen 610-Stellen ausgeschöpft sind. Über den Jugendclub muss man an anderer Stelle reden und sich dann Gedanken über das Personal machen.
Herr Meyer fragt, ob die Verwaltung eine Übersicht dazu erstellen kann.
Der Bürgermeister zählt die 5 Stellen des 610-Stellen-Förderprogramms auf: 3 Stellen für das Bürgerhaus, die Schulsozialarbeiterin Frau Tamms und der Streetworker Herr Schubert. Der Anti-Mobbing-Coach zählt nicht zu diesem Förderprojekt.
Beschluss: Version:
1 Abstimmung: 8/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Finanzierung der Personal-kostenförderung der 3. Personalstelle für sozialpädagogische Fachkräfte für die Jahre 2019 bis 2021 in Höhe von je 9.625,00 € pro Jahr."

TOP 20. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 20.1 Sachstand der Umsetzung Drucksache 95/2017 "Konzept und Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität in der Stadt Prenzlau" DS-Nr.: 114/2018
Der Bürgermeister geht auf den Zeitungsartikel zur E-Mobilität ein. Gewiss würden sich Elektrofahrzeuge bei Fahrten in die Ortsteile anbieten, jedoch ist die teure Anschaffung und die Herstellung dieser Autos zu beachten und dahingehend derzeit nicht nachhaltig. Die Weiterentwicklung der Elektro-Autos braucht noch Zeit. Nur 29 Elektrofahrzeuge sind im Landkreis Uckermark aktuell zugelassen.
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 20.2 Mitteilungen über die Vergaben VOB und VOL DS-Nr.: 107/2018
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 20.3 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (III. Quartal 2018) DS-Nr.: 106/2018
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 20.4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen II. und III. Quartal 2018 DS-Nr.: 105/2018
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis

weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister berichtet,
- dass die Stadt Prenzlau "Kommune des Jahres 2018" geworden ist. Hierbei sind viele Aspekte der Stadt eingeflossen, wie die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung, Wirtschaft, Tourismus, Unternehmer, Freizeit, Soziales und viele weitere Themen. Am Ende gab es ein "Stechen" mit der Stadt Neuruppin, welches Prenzlau gewonnen hat.
- dass die Ehrennadel des Landkreises Uckermark an Herrn Uhlig, Herrn Lucht und Herrn Meyer für ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten überreicht wurde.
- über eine Bitte von Herrn Reichel, dass ihm keine genauen Zahlen der Flüchtlingskinder vorliegen, die in die Schule oder Kita gehen sollten, dies aber nicht tun. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor, der Bürgermeister bleibt jedoch dran.
Herr Müller berichtet im Auftrag des Bürgermeisters anhand einer Übersicht über den aktuellen Zeitplan des Konzeptes zur Einführung eines neuen Ratsinformationssystems (Anlage 4 zur Niederschrift). Aus den Haushalten 2018 und 2019 stehen insgesamt 40.000,00 € zur Verfügung.Die Arbeitsgruppe-RIS hat bereits eine Leistungsbeschreibung erstellt. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 20.09.2018 ein Grundsatzbeschluss zur Anschaffung gefasst. Die Ausschreibung soll spätestens Mitte Dezember erfolgen. Das neue System sollte dann bis zur Kommunalwahl 2019 in der Verwaltung eingeführt werden. Mit Start der 7. Wahlperiode soll das System dann für die Stadtverordneten auf freiwilliger Basis benutzbar sein. Hierzu muss die Geschäftsordnung im Hinblick auf die neue Technik, wie z.B. Anschaffung und Einsatz von Tablets angepasst werden.
Herr Brämer empfiehlt, dass bei Vorstellung der Systeme, die Stadtverordneten die Möglichkeit eingeräumt bekommen, mit dabei sein zu dürfen.
Herr Müller sagt dies zu. Jedoch muss beachtet werden, dass die Präsentationen dann erst ab 16 Uhr starten können, damit die Stadtverordneten teilnehmen können.

TOP 21. Anfragen der Ausschussmitglieder

TOP 21.1 Kommunikation zwischen Fr. Seydel und Stadtverwaltung Prenzlau DS-Nr.: 118/2018
Frau Kaufmann erläutert, dass ihrer Fraktion unklar ist, warum die Stadtverordneten nicht frühzeitig in die Problematik eingeweiht wurden, da sich das Schreiben von Frau Seydel vom September (12.09.2018) auch an die "Damen und Herren der Stadt Prenzlau" richtet und damit aus ihrer Sicht unzweifelhaft auch die Stadtverordneten gemeint sind. Sie beantragt in diesem Zusammenhang Rederecht für Frau Seydel und Herrn Hinz.
Über das Rederecht wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig angenommen
Der Bürgermeister führt aus, dass die Anrede "Damen und Herren der Stadt Prenzlau" sehr häufig vorkommt und kein Indiz dafür ist, dass hiermit unmittelbar die Stadtverordneten gemeint sind. Die Bürger meinen hier meistens die Verwaltung und deren Mitarbeiter. Wenn in Zukunft jedoch von den Stadtverordneten verlangt werden würde, dass bei derartigen Anreden alles dem Vorsitzenden der SVV vorzulegen ist, wird dies ein immenses Ausmaß annehmen. Pachtverträge sind in der Regel keine Angelegenheiten der SVV. Verpächter und Pächterin haben hier im vorliegenden Fall eine andere Auffassung von der Pflege dieser Streuobstwiese. Deshalb wird er weiterhin an der fristgerechten Kündigung festhalten.
Frau Seydel stellt sich und Herrn Hinz vor. Sie versteht nicht, warum ihr gekündigt worden ist, da sie die Streuobstwiese damals gerettet, mittlerweile auch den Schrott und die Altreifen beräumt und die Bäume beschnitten hat. Sie hat dem Bürgermeister einige Kompromissvorschläge unterbreitet, damit dieser von der Kündigung absieht. Weiterhin geht sie auf den aktuellen Zustand der Wiese, die Artenvielfalt und viele weitere Themen ein.
Herr Hinz spricht den Baumbeschnitt mit Herrn Rackelmann im Frühling an. Für ihn gibt es mehrere Methoden eines korrekten Baumbeschnittes. Er hat die Beschnitttechnik von Herrn Rackelmann hinsichtlich der alten Bäume nicht geteilt. Weiterhin geht er auf die Streuobstwiese und derer Erhaltungspflicht, die Artenvielfalt und die bisherigen Pflegemaßnahmen seinerseits ein.
Frau Seydel ergänzt, dass auch sie mit der Beschnitttechnik von Herrn Rackelmann nicht überein kommt. Sie beteuert nochmals ihre Kompromissbereitschaft hinsichtlich dieser Wiese.
Der Bürgermeister erklärt, dass es bereits seit März 2018 Abstimmungen mit der Pächterin gegeben hat, doch diese ihren vereinbarten Pflichten in Form einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Wiese nicht nachgekommen ist. Der Stadt Prenzlau geht es um den Erhalt dieser Obstwiese und nicht um die Pachteinnahmen von 50 Euro im Jahr.
Herr Rackelmann berichtet im Auftrag des Bürgermeisters, dass er mit Herrn Hinz im Frühjahr 3 Bäume beschnitten hat und dies mit Herrn Hinz, entgegen seiner Aussage, reibungslos vollzogen werden konnte. Er erklärt die Notwendigkeit dieses Beschnittes, da diese Bäume schon älter sind und man auch hier mal einen radikaleren Rückschnitt machen muss, um diese Bäume für weitere Jahre zu retten und sie zum Wachstum anzuregen. Ab dem Moment, wo Frau Seydel vor Ort war, kippte die Einigkeit der notwendigen Pflegemaßnahmen und die Kompromissbereitschaft war nicht mehr vorhanden. Auch Herr Rackelmann sieht diese Fläche als wertvoll und schützenswert an, jedoch muss man diese auch pflegen, um eine Artenvielfalt sichern zu können. Er spricht die Folgen dieses ungepflegten Zustandes an. Aus seiner Sicht wird eine Mischung von Stickstoff durch Schilf, Calamagrostis und Brennnessel entstehen und alle Blühpflanzen werden verschwinden. Diese ausgewogene Vielfalt bekommt man nur wieder hergestellt, wenn man die Fläche regelmäßig mäht oder diese z. B. mit Schafe beweidet. Die Nachbarin dieser Wiese hat Schafe und würde diese auch dort weiden lassen. Für ihn ist klar, dass Frau Seydel und Herr Hinz keine Hilfe dahingehend annehmen wollen.
Der Bürgermeister betont, dass er die Kündigung nicht zurückziehen wird, da die vereinbarten Pflichten des Vertragsabschlusses nicht eingehalten worden sind. Zum Beispiel wurde für die Bewirtschaftung vereinbart, den Zustand der Wiese zu verbessern, indem z.B. alte Autoreifen entsorgt werden müssen. Dies ist jedoch erst jetzt nach vielen Jahren und Ermahnungen erfolgt. Die Naturschutzbehörde und der Bürgermeister sehen Frau Seydel nicht als die "richtige Pächterin" für diese Wiese an. Der Bürgermeister muss daher für die Stadt Prenzlau pflichtgemäß handeln.
Herr Hinz fügt hinzu, dass die Reifen Altlasten der Stadt Prenzlau waren und diese schon vor Vertragsabschluss dort lagen. Er sah hier nicht die Pächterin in der Pflicht, dies zu beräumen. Er ist der Meinung, dass diese alten Bäume nicht mehr zum Wachstum angeregt werden können.
Der Vorsitzende fasst zusammen und erinnert an den Beschluss zur "Pestizidfreien Gemeinde". Rechtlich ist hier der Bürgermeister verantwortlich und muss eine Entscheidung treffen.

TOP 21.2 Prüfbericht Straßenbeleuchtung in der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 116/2018
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage DS-Nr. 116/2018 zur Kenntnis.

TOP 21.3 Verfahrensablauf Entwicklung B-Plan Uckerpromenade DS-Nr.: 123/2018
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage DS-Nr. 123/2018 zur Kenntnis.
Herr Richter bedankt sich für diese Antwort.
Herr Müller gibt im Auftrag des Bürgermeisters den Hinweis, dass in Zeile 2 der Anlage der Anfrage noch ein Fragezeichen steht. Dort kann das Amtsblatt Nummer 3/2018 vom 21.07.2018 eingetragen werden. Die Amtsblätter findet man im jeweiligen Rodinger oder auf der Internetseite der Stadt Prenzlau.

TOP 22. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.15 Uhr.

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Niederschrift HAU-A vom 26.11.2018 (öffentlich) (72.1 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift HAU-A vom 26.11.2018 (1.3 MB)

Anlage 2 zur Niederschrift HAU-A vom 26.11.2018 (672.5 KB)

Anlage 3 zur Niederschrift HAU-A vom 26.11.2018 (45.4 KB)

Anlage 4 zur Niederschrift HAU-A vom 26.11.2018 (152.8 KB)

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