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Anfrage 123/2018
Verfahrensablauf Entwicklung B-Plan Uckerpromenade

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Drucksache 123/2018 (92.3 KB)

Anlage zur DS 123/2018 (13.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beratung im Hauptausschuss am 26.11.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:

Wortlaut der Anfrage
1. ) Welche Kosten entstehen durch die Erstellung der Studie zum B-Plan für die Uckerpromenade?

2. ) Wurden derartige Vorbereitungstudien bereits früher im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen erstellt? Wenn ja, wie viele und wie waren die Kosten pro Studie? Wenn ja, wie viel Zeit nahm die jeweilige Studienerstellung in Anspruch?

3. ) Wie sieht die Zeitschiene, gegliedert in einzelne Verfahrensentscheidungen, bis zur Schlussentscheidung über den B-Plan aus.

4.) Wie werden Bauanträge ab Mai 2018 zwischenzeitlich beschieden?

Es wird um schriftliche Beantwortung gebeten.

Erläuterung zur/ ggf. Begründung der Anfrage:
Die Auskünfte im WSO-Ausschuss am 13. November 2018 bedürfen weiterer Klärung.

gez.
Th. Richter
Fraktion Wir Prenzlauer

Begründung

Antwort des Bürgermeisters:

Zu 1.
In Umsetzung der DS 60/2018 hat die Verwaltung drei Stadtplanungsbüros angeschrieben und um ein Angebot für die Erarbeitung eines Bebauungsplanes für den neu definierten Geltungsbereich an der Uckerpromenade gebeten. Von zwei Büros wurden Angebote unterbreitet. Den Zuschlag erhielt das Büro A & S GmbH Neubrandenburg. Dieses bot innerhalb des deutlich günstigeren Honorarangebotes (gesamt 18.720,65 €) wegen der bekannten exponierten Lage die Erarbeitung einer städtebaulichen Studie als besondere Leistung an.
Inbegriffen ist hier ein Lageplan mit beispielhafter Bebauung in 2 Varianten und dreidimensionaler Fotosimulation von 2 Seiten.

Zu 2.
Bei besonders herausgehobenen und historisch bedeutsamen Lagen im Stadtgebiet, wie z. B. dem Marktberg, der Friedrichstraße und am Sternberg wurden ähnliche Studien über städtebauliche Wettbewerbe, die die Maßstäbe der städtebaulichen Entwicklung und Gestaltungsgrundsätze definierten, realisiert.
Städtebauliche Studien im Sinne des vorliegenden Angebotes zum Bebauungsplan "Uckerpromenade" sind nicht starr festgelegt und deren Inhalt und Umfang müssen im Einzelfall definiert werden; die Kosten sind demnach nicht vergleichbar.
Der Zeitraum der Erstellung der städtebaulichen Wettbewerbe liegt im Allgemeinen bei mind. 2 Monaten, kleinere städtebauliche Studien bei ca. einem Monat, soweit die erforderlichen Daten (Vermessung, Lage- und Höhenplan) vorliegen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine kleinere Studie.

Zu 3.
Siehe Anlage zur DS 123/2018
Der Zeitplan sowie die Verfahrensschritte sind neben den vorgezeichneten Sitzungsterminen stark von den Ergebnissen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abhängig und demnach nicht planbaren Änderungen unterworfen.

Zu 4.
Es wird davon ausgegangen, dass seitens des Fragestellers Mai 2018 (also der Beginn der Diskussion in der SVV) gemeint ist. Im geänderten Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes sind seitdem keine Bauanträge oder Anträge auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung gestellt worden. Der Bürgermeister hatte außerdem den Stadtverordneten zugesagt, dass etwaige Bauanträge oder Anträge auf sanierungsrechtliche Genehmigungen, die das "Kurgarten-Grundstück" betreffen, der SVV unverzüglich zur Entscheidung vorgelegt werden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Bürgermeister der Stadt Prenzlau

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