direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Antrag 120/2018
Erstellung einer Spielplatzsatzung

Downloads

Drucksache 120/2018 (78.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.12.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Erstellung einer kommunalen Spielplatzsatzung zu. Diese Satzung stützt sich auf den § 9 Absatz 1 Nummer 5 des BauGB der BRD sowie die §§ 8 Absatz 2 und 87 Absatz 3 der BbgBauO vom 20. Mai 2016. Danach müssen bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen Kinderspielplätze errichtet werden, die auf der Grundlage einer durch die Kommune festgesetzten Bauvorschrift beruhen. Eine derartige örtliche Bauvorschrift, die nach § 87 Abatz 3 BbgBauO u.a. die Größe, Art und Ausstattung, die Anforderungen für den Zugang und die sichere Benutzbarkeit etc. regelt, gibt es derzeit in Prenzlau nicht. Der Kinder- und Jugendbeirat sollte in die Erstellung der Satzung unbedingt mit einbezogen werden.

Begründung:
Prenzlau hat bereits viele attraktive Spielplätze, die weitestgehend auch den gesetzlichen Bedingungen entsprechen. Kindern und Jugendlichen ist damit die Möglichkeit einer sinnvollen und altersgerechten Freizeitausübung ermöglicht. Da Prenzlau derzeit an vielen Stellen Wohnungsbebauung erf ährt, sollte entsprechend der gesetzlichen Regelungen auch eine örtliche Spielplatzsatzung den Bauherren die entsprechenden Hinweise geben. Ähnlich wie bei den Stellpl ätzen, ist die Spielplatzsatzung eine Richtlinie für Bauherren.
Da Kindern und Jugendlichen das Recht zur Mitwirkung zu geben ist, sollte der Kinderund Jugendbeirat zu der allgemeinen Meinungsbildung aktiv herangezogen werden, da Spielplätze die Angelegenheiten von Kinder und Jugendlichen besonders berühren.

gez. J. Dittberner
Fraktion DIE LINKE.Prenzlau

Begründung

Stellungnahme des Bürgermeisters:
Zweifelsohne besteht grundsätzlich die Möglichkeit eine Kinderspielplatzsatzung gemäß Brandenburgischer Bauordnung zu erlassen. Allerdings ist diese dann auch generell zu beachten und umzusetzen (finanzielles Erfordernis und Ablöse). Welche Maßstäbe dafür gesetzt werden müssten, wären im Vorfeld zu ermitteln. Zugleich ist eine konkrete Bedarfsanalyse eine Voraussetzung, dabei sollten alle Wohnungsunternehmen und betroffenen privaten Vermieter / Grundstückseigentümer einbezogen werden.

Da bisher, wie auch in dem Antrag 120/2018 indirekt formuliert, keine Notwendigkeit des Erlasses einer Kinderspielsatzung für die Stadt Prenzlau bestand, wird die Versorgungslage aufgrund der ländlichen Lage und ausreichenden Ausstattung mit Spielbereichen, Spiel- und Sportflächen sowie Grünflächen in Prenzlau als gut eingeschätzt.

Es wird empfohlen, vor einer möglichen Erstellung einer Kinderspielplatzsatzung für die Stadt Prenzlau, die aktuelle Bedarfslage 2019 (auch unter Mitwirkung des Kinder- und Jugendbeirates) zu ermitteln und der SVV bis Ende 2. Quartal 2019 mitzuteilen und aus dieser Erhebung dann eine qualifizierte Entscheidungsvorlage abzuleiten.

Im Übrigen entsprechen alle unsere Spielplätze in der Stadt selbstverständlich den gesetzlichen Bedingungen. So werden die städtischen Spielplätze wöchentlich geprüft und das Ergebnis wird protokolliert.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Fraktion DIE LINKE.Prenzlau

zurück Seitenanfang Seite drucken