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Anfrage 116/2018
Prüfbericht Straßenbeleuchtung in der Stadt Prenzlau

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Drucksache 116/2018 (90.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beratung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.12.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
Die Fraktion fragt den Bürgermeister:

1. Gibt es eine Vergleichsrechnung zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit zur Ausgliederung der Aufgabe Straßenbeleuchtung an die Stadtwerke Prenzlau GmbH? (Die Rechnungsprüfer erwähnen in ihrem Bericht in Punkt 7 Absatz 9 eine solche Vergleichsrechnung. Diese liegt den Stadtverordneten aber nicht vor.)
2. Was sagt diese Vergleichsrechnung aus? Wir bitten um einen detaillierten Überblick zu wesentlichen Vergleichsdaten und eine Zusammenfassung der Schlussfolgerungen zur Wirtschaftlichkeit.
3. Wann wird diese Vergleichsrechnung den Stadtverordneten (zumindest im WSO-A und im FR-A) vorgestellt?
4. Wird der Prüfbericht den Stadtverordneten ausgehändigt?

Die Fraktion erwartet eine schriftliche Antwort des Bürgermeisters.

gez. J. Dittberner
Fraktion DIE LINKE.Prenzlau

Begründung

Antwort des Bürgermeisters:

Der Bürgermeister der Stadt Prenzlau nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:

Zu 1.:
Eine Vergleichsrechnung zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit liegt in dem Punkt weder vor noch gab es diese. Es existiert lediglich ein möglicher Variantenvorschlag durch PWC aus dem Jahr 2013. Hier wurde das Modell (Beistellungsmodell) geprüft und vorgestellt.
Dieses Modell beruhte darauf, welche steuerlichen Voraussetzungen vorgenommen werden müssen oder nicht - hierbei war und ist das Thema Umsatzsteuer wichtig. Der Sachverhalt würde sich wie folgt darstellen: Die Stadt Prenzlau überlässt das Altanlagevermögen den Stadtwerken zum Betrieb der Straßenbeleuchtung unentgeltlich. Seitens der Stadtwerke wurde daraufhin eine Kostenrechnung zur Straßenbeleuchtung vorgenommen in Form einer Gewinn- und Verlustrechnung.

Eine angesprochene Vergleichsrechnung liegt diesbezüglich also nicht vor, wie vom Rechnungsprüfer erwähnt. Nach Rücksprache mit dem Rechnungsprüfer, nimmt dieser wie folgt Stellung:
Dem Rechnungsprüfer ist eine Vergleichsrechnung nicht bekannt, siehe Prüfbericht 22.05.2018. Seitens der Stadtwerke gibt es ebenso keine Vergleichsrechnung.

Zu 2.:
Da keine Vergleichsrechnung vorliegt, kann diese auch nicht zusammenfassend vorgelegt werden. Ebenso können auch keine wirtschaftlichen Schlussfolgerungen daraus gezogen werden.

Zu 3.:
Aufgrund des Nichtvorhandenseins einer Vergleichsrechnung ist eine Vorstellung nicht möglich.

Zu 4.:
Der Prüfbericht ist in der Anlage zur Niederschrift Finanzausschuss vom 06.06.2018 enthalten, und auch im Internet unter dem Suchwort "Straßenbeleuchtung Stadt Prenzlau" zu finden. Demnach kann jede Fraktion frei zugänglich diesen Bericht abfordern und lesen. Im Übrigen hatte der Bürgermeister auf o. g. Sitzung des Finanzausschusses mitgeteilt, dass die Übertragung der Straßenbeleuchtung aufgrund rechtlicher Problemlagen nicht mehr verfolgt wird.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Fraktion DIE LINKE.Prenzlau

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