Anlage der DS 117/2018 (109.9 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.12.2018 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entgelt- und Nutzungsordnung für kommunale Gebäude und Räume im Stadtgebiet und den Ortsteilen gemäß Anlage.
Anlage:
Entgelt- und Nutzungsordnung für kommunale Gebäude und Räume im Stadtgebiet und den Ortsteilen.
Gemäß § 28 (2) Punkt 9 BbgKVerf ist die vorliegende Entgeltordnung durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen, da die bisherige Richtlinie dem rechtlichen Anspruch auf Entgeltzahlung durch private Dritte nicht genügt.
Sachgebiet Gebäudemanagement und Liegenschaften