direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau vom 25.09.2018

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau am Dienstag, dem 25.09.2018, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.41 Uhr

Entschuldigt:
Herr Naujokat-Großpietsch
Herr Roll

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.08.2018
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
6.1 Prüfbericht in der Organisationseinheit "Wohngeldstelle der Stadt Prenzlau"
7. Eckdaten Haushalt 2019
8. Mitteilungen des Bürgermeisters
9. Anfragen der Ausschussmitglieder
10. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.08.2018
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 9/0/0

TOP 6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung

TOP 6.1 Prüfbericht in der Organisationseinheit "Wohngeldstelle der Stadt Prenzlau"
Frau Graef informiert über die Prüfung der Wohngeldstelle. Gemäß § 104 (2) der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg soll die Prüfung der übertragenen Aufgaben vom Land an die Gemeinden mit dem Jahresabschlussprüfbericht erfolgen. Eine jährliche Prüfung der Wohngeldstelle ist nicht zwingend notwendig, da das vorhandene Softwaresystem mehrere Plausibilitätskontrollen beinhaltet. Dies würde zu einer zusätzlichen Belastung der Mitarbeiter führen. Daher hat sich die Rechnungsprüfung entschlossen, diesen Bereich alle drei bis fünf Jahre zu überprüfen. Die letzte Prüfung erfolgte im Mai 2015. Ein weiterer Anlass der Prüfung hat sich aus den neuen gesetzlichen Regelungen der Wohngeldreform 2016 und deren Anwendung ergeben. Die Prüfung hat keine Beanstandungen hinsichtlich der Ermittlung der Wohngeldbeträge und der Anwendung der geänderten gesetzlichen Regelungen ergeben. Sie verweist auf die Hinweise der Rechnungsprüfung auf Seite 6 des Prüfberichtes.

Der Prüfbericht ist in Papierform bei der Stadtverwaltung Prenzlau (Haus I, Raum 208) einsehbar.

Der Bürgermeister hat bezüglich der Wohngeldstelle eine Anmerkung und informiert, dass Herr Böhme die Wohngeldstelle nunmehr seit dem Jahr 1994 leitet. Er schätzt die sehr korrekte Arbeit, lobt die Mitarbeiterinnen und den Leiter der Wohngeldstelle und dankt für die stets hervorragende Leistung.

TOP 7. Eckdaten Haushalt 2019
Der Erste Beigeordnete erläutert anhand einer Präsentation einige Haushaltseckpunkte für das Jahr 2019 und vergleicht diese Zahlen mit den vergangenen Haushaltsjahren. Dabei führt er unter anderem an, dass aufgrund von Erfahrungswerten der letzten Jahre und basierend auf Prognoserechnungen des Landes in den nächsten Jahren tendenziell mit höheren Steuererträgen zu rechnen ist. Besonders bei der Gewerbesteuer sind wegen der guten aktuellen Wirtschaftslage die Planansätze für 2019 deutlich höher gefasst. Auch bei der Einkommenssteuer wird aufgrund der guten Wirtschaftslage damit gerechnet, dass es Mehreinnahmen in diesem Bereich geben wird.
Weiterhin steigende Personalaufwendungen werden mit aktuellen Tariferhöhungen und steigendem Bedarf an Kitapersonal begründet.
Weiterhin merkt er an, dass es höhere Schlüsselzuweisungen geben wird, was sich aber wiederum auf der Ausgabenseite durch Erhöhung der Kreisumlage wiederspiegelt bzw. selbst die Senkung dieser dann ebenfalls wieder zu geringeren Schlüsselzuweisungen des Landes führen wird.
Der Erste Beigeordnete macht deutlich, dass bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für das Jahr 2019 die weitere Sanierung des Daches der Grundschule Johann Heinrich Pestalozzi aufgeführt ist. Dies stellt eine Werterhaltung und keine Investition dar. Trotz der hohen Investitionen in den nächsten Jahren wird kein Kredit aufgenommen.
Es wird lediglich ein Kredit noch bis 2023 bedient.
Der Erste Beigeordnete geht auf weitere Aufwendungen ein. Ein Minus im Ergebnishaushalt lässt sich damit erklären, dass ein besonders hoher Aufwand aufgrund von brandschutzrechtlichen Maßnahmen insbesondere an der C.- F. Grabowschule durchgeführt werden müssen und auch hohe Aufwendungen im Straßenbaubereich zu verzeichnen sind.
Im Bereich des Finanzhaushaltes geht er auf die hohe Liquidität ein. Hier spiegeln sich jedoch auch Haushaltsreste wieder, die z.B. für Baumaßnahmen geplant sind, die bereits begonnen wurden und im gleichen Haushaltsjahr noch nicht abgeschlossen werden konnten. Er erklärt weiter, dass das selbstgesetzte Minimum von 4 Mio. Euro Konto- Rücklage für unvorhergesehene Ereignisse im Finanzhaushalt stets eingehalten werden kann.
Abschließend gibt er an, dass die Stadtverordneten in den Quartalsberichten über den Stand des Haushaltes weiterhin ständig informiert werden.
Herr Haffer merkt an, dass das Ergebnis der Planung deutlich positiver ausfällt, da sich der ausgewiesene Fehlbetrag zum Jahr 2017 deutlich verringert hat. Er erkundigt sich, ob dies eine allgemeine Tendenz ist und damit zu rechnen ist, dass sich auch die Ergebnisse der Folgejahre positiver darstellen könnten.
Der Erste Beigeordnete antwortet, dass bei der Planung für das Haushaltsjahr 2019 bestimmte Ansätze prozentual angeglichen wurden. Weitere Steuerbescheide stehen jedoch noch aus, sodass sich erst zum Ende des Jahres die konkreteren Ergebnisse darstellen.
Herr Haffer regt aufgrund der zu erwartenden höheren Gewerbesteuereinnahmen eine Senkung der Steuersätze an.
Der Erste Beigeordnete stimmt Herrn Haffer grundsätzlich zu, hält dies allerdings auch für bedenklich, da es sich noch nicht abschätzen lässt, ob diese Steigerung auch in den Folgejahren beständig bleibt. Demnach ist abzuwarten, ob die höheren Gewerbesteuereinnahmen eine Konstanz aufweisen. Weiterhin macht er darauf aufmerksam, dass bei der Planung des Haushaltes eine Senkung der Kreisumlage von 2 % kalkuliert ist. Ob diese Senkung der Kreisumlage auch wirklich so eintritt bleibt abzuwarten, da dies erst bei der nächsten Kreistagssitzung beschlossen wird. Außerdem werden auch die Personalkosten aufgrund der Tarifverträge eher weiter steigen und der Kitabereich wird definitiv Mehrkosten erzeugen.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass es zwei Steuererhöhungen in den vergangenen Jahren gab. Zum Einen die Gewerbesteuer, aber auch die Erhöhung der Grundsteuer A. Zweites vorallem führte zu einer Stabilisierung des Haushaltes. Er erachtet es auch für sinnvoll über eine Senkung der Steuereinnahmen erst in den kommenden Jahren zu entscheiden. Erst müsse eine Tendenz der Steuereinnahmen abgewartet werden, um den Haushalt nicht vorzeitig in Schieflage zu bringen.
Der Erste Beigeordnete erläutert verschiedene geplante Investitionstätigkeiten näher: Im Bereich der Digitalisierung werden künftig erhöhte Ausgaben getätigt werden müssen. Er spricht hierbei u.a. die Anschaffung eines elektronischen Dokumentenmanagementsystems, das Ratssinformationssystem, den Ausbau des WLAN- Netzwerkes, die Neuanschaffungen von elektronischen Tafeln und PC-Technik in den Schulen und die damit verbundenen Servererweiterungen an.
Frau Pieles fragt in diesem Zusammenhang, ob sich dann weitgehend alle Schulen auf dem gleichen Level befinden, was die digitale Technik in Form von PC´s und Tafeln angeht.
Der Erste Beigeordnete bejaht dies und gibt an, dass die Technik mit dem entsprechenden Rahmenlehrplan der Schulen abgestimmt ist.
Weiterhin spricht der Erste Beigeordenete die Pläne für das Feuerwehrdepot an und erklärt, dass die Einsatztechnik der Freiwilligen Feuerwehr indessen auf einem guten Stand ist und deswegen der Ausbau des Dachgeschosses erfolgen soll, was seit mehr als 10 Jahren von der Prenzlauer Feuerwehr gefordert wurde. Die Räumlichkeiten des Prenzlauer Feuergebäudes sollen dann insbesondere als Ausbildungs- und festgelegte Funktionsräume genutzt werden.
Frau Pieles erkundigt sich, ob die geplanten Mittel für einen Ausbau des Dachgeschosses ausreichen werden.
Der Bürgermeister antwortet, dass es sich lediglich um einen Ausbau und nicht um einen Neubau handelt und die geplanten Mittel zumindest dafür ausreichen werden, um mehr als einen Anfang des Ausbaus vorzunehmen. Er verweist darauf, dass die Freiwillige Feuerwehr seit mehr als 10 Jahren darum bittet, den Ausbau vorzunehmen. Die in der vergangenen Zeit eingesetzten Mittel wurden für die Einsatztechnik verwendet, was erst einmal Vorrang hatte.
Herr Brämer bittet darum, dass in Form eines Nutzungskonzeptes konkret dargestellt wird, wie diese Räumlichkeiten genutzt werden sollen.
Der Bürgermeister sichert zu, dies im nächsten Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss vorzustellen und einen Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Prenzlau einzuladen, um darzustellen warum der Ausbau als Notwendigkeit angesehen wird.
Weiterhin begründet der Erste Beigeordnete Investitionstätigkeiten für den Brandschutz insbesondere bei der C.- F. Grabowschule und dem Dominikanerkloster mit erhöhten rechtlichen Anforderungen.
Der Erste Beigeordnete gibt des Weiteren an, dass in den Schulen und Kindertagesstätten präzise darauf geachtet werden muss, dass die Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) nicht in die Höhe schnellt, um die Abschreibungen dessen möglichst gering zu halten.
Der Erste Beigeordnete informiert über Baumaßnahmen, u.a. dem Anbau des Fahrstuhls im Teil I der Diesterweggrundschule. Der Teil II der Diesterweggrundschule soll im Jahr 2020 in Angriff genommen werden.
Frau Oyczysk ergänzt im Auftrag des Bürgermeisters, dass im Zuge des Fahrstuhlanbaus noch zwei weitere Baumaßnahmen erfolgen werden, um einen ständigen Auf- und Abbau des Baugerüstes zu vermeiden. Eine Durchführung aller drei Baumaßnahmen gleichzeitig bringt somit auch eine Kostenreduzierung mit sich. So soll zeitgleich die Erneuerung der Fassade (Reinigung und Neuanstrich) und eine Dachstuhlsanierung durchgeführt werden. Förderung für die Dachstuhlsanierung und die Erneuerung der Fassade wurden von der Stadt Prenzlau im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes beantragt.
Für diese zwei Baumaßnahmen wurde eine 90- prozentige Förderung zugesagt. Somit beträgt bei einer Investitionssumme von 170.000 € die Förderung 153.000 €.
Der Erste Beigeordnete führt an, dass auch das Bürgerbudget in Höhe von 30.000 € bei den Investitionen mit aufgeführt und im Haushalt eingeplant ist.
Der Erste Beigeordnete gibt an, dass mehrere Straßenbaumaßnahmen, die bereits seit Jahren aufgeschoben wurden, nun durchgeführt werden sollen. Frau Oyczysk führt im Auftrag des Bürgermeisters aus, u.a. den ersten Bauabschnitt der Uckerpromenade an und erläutert die geplanten Maßnahmen. Diese Straße soll von bisher 5 m - 5,50 m auf 6 m verbreitert und die Regenentwässerung erneuert werden. Im Zuge dessen wird der Zaun am Uckerstadion versetzt werden müssen. Ausweichstellen sind dann in diesem Bereich nicht nötig.
Der Bürgermeister ergänzt, dass zukünftig die Parkplätze vor dem Stadion größtenteils auch erhalten und neu geordnet werden. Eine Förderung für diese Baumaßnahme gibt es aber nicht. Weiter erläutert er in Bezug auf den zweiten Bauabschnitt die Pläne einer Halte- bzw. Wartespur für den Anreiseverkehr zum Campingplatz, was bereits auch mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt wurde.
Der Erste Beigeordnete fügt hinzu, dass u. a. die Straßenbaumaßnahmen in der Steinstraße wie auch am Thomas-Müntzer-Platz/ Ecke Lessingstraße für das Jahr 2021 geplant sind. Die Förderung hierfür ist zeitlich begrenzt und muss demzufolge abgerufen werden. Ein weiterer zeitlicher Aufschub wäre aus diesem Grund nicht sinnvoll.
Über weitere Baumaßnahmen, die in den kommenden Jahren durchgeführt werden sollen, wird informiert und der zu finanzierende Eigenanteil und die Fördermittel entsprechend thematisiert.
Frau Oyczysk informiert im Auftrag des Bürgermeisters über den Baufortschritt des Rad-, Wander- und Wirtschaftsweges zwischen Kap und Anstau Magnushof. Am 25.09.2018 fand die Bauanlaufberatung statt. Somit kann mit dem Ausbau begonnen werden. Es wird damit gerechnet, bedingt durch die Wetterlage, dass die Bauarbeiten bis Ende April fertig gestellt werden können.
Der Bürgermeister informiert an dieser Stelle über die Übergabe des ersten fertigen Bauabschnittes des Radweges am 22.10.2018 um 16 Uhr.
Der Erste Beigeordnete berichtet über eine Investition im Bereich Friedhofswesen. Hier sollen sogenannte Urnenstelen (freistehende Säulen mit variablen Urnenfächern), zusätzlich zu den Urnenwänden angeboten werden, da die Platzkapazität momentan für die Urnenwände so gut wie ausgeschöpft ist und die Urnenstelen zudem ein ästhetisches und aufgelockertes Bild abgeben.
Der Bürgermeister berichtet über den Gemeindesaal in Güstow. Dieser muss hinsichtlich des Brandschutzes und der Sanierung der sanitären Anlagen ertüchtigt werden. Die Mittel hierfür könnten aus einem Verkauf des Gemeindehauses in Güstow gewonnen werden. Ob jedoch eine Veräußerung des Gemeindehauses zustande kommen kann, muss im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat Güstow noch analysiert werden.


Frau Karstädt verlässt die Sitzung

Abschließend verkündet der Erste Beigeordnete, dass sich die Summe für alle geplanten Investitionen auf rund 7.670.000 € beläuft. Weiterhin gibt er an, dass der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2023 rund 5.200.000 € entnommen werden. Die Liquidität wird dennoch nicht unter die gesetzte Grenze von 4 Mio € sinken.
Wesentliche Eckdaten hinsichtlich der Haushaltsplanung werden sich bis zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nicht mehr grundlegend verändern.
Der Bürgermeister weist in diesem Zusammenhang lediglich darauf hin, dass es noch eine Änderung hinsichtlich des Prenzlauer Profils geben soll. Das "Netzwerk Gesunde Kinder" soll zukünftig mit 4.000 € unterstützt werden. Ein Zuschuss für die Prenzlauer Tafel soll von 1.000 € auf 2.000 € erhöht werden, für die Uckermärkische Kulturagentur gGmbH von 6.000 € auf 10.000 €. Letzteres ist mit der Vereinbarung verbunden, dass für vier bis fünf städtische Veranstaltungen im Jahr beispielsweise das Orchester oder der Chor der Stadt Prenzlau zur Verfügung stehen, was dann auch wieder eine Einsparung darstellt, da sonst Künstler für Veranstaltungen bezahlt werden müssen. Diese Änderungen des Prenzlauer Profils bedürfen selbstverständlich eines Beschlusses, bevor diese Zahlen tatsächlich mit aufgenommen werden können und der Haushalt beschlossen wird.
Der Erste Beigeordnete gibt an, dass es einen Kulturzuschuss seitens des Landkreises Uckermark in Höhe von 60.000 € für die nächsten fünf Jahre für das Dominikanerkloster geben wird. Dies kann als Würdigung des Kulturensembles angesehen werden und kommt dem Dominikanerkloster zu Gute. Dadurch wird der zu finanzierende Eigenanteil des Klosters minimiert.
Der Bürgermeister lobt abschließend die Arbeit des Kämmerers und den Mitarbeitern der Kämmerei und bedankt sich auch bei den Mitgliedern des Finanzausschusses.
Frau Kaufmann erkundigt sich, ob die Mitglieder des Finzanz- und Rechnungsprüfungsausschusses eine aktualisierte Variante des Schreibens zu den Eckdaten des Haushaltsplanes (Stand 20.09.2018) erhalten werden.
Der Erste Beigeordenete erwidert, dass dies dem Protokoll als Anlage beigefügt wird.
Herr Richter erkundigt sich, ob es eine Reduzierung der Kitakostenbeiträge aufgrund von Klageverfahren oder auch Änderungen auf Gesetzesebene geben wird, da dies dann auch Auswirkungen auf die Haushaltsplanung hat. Er bittet des Weiteren darum, dass bezüglich der Planungspunkte zum Thema WLAN-Entwicklung, Radwegekonzept sowie E- Mobilitätskonzept detaillierte Angaben gemacht werden, da dies den Eckdaten nicht konkret entnommen werden kann.
Der Bürgermeister versichert, dass das Radwege- und auch E- Mobilitätskonzept im Haushaltsplan integriert ist. Er informiert, dass sich die Beitragsfreiheit des letzten Kitajahres, was durch die Landesregierung beschlossen wurde, in der Summe mit Rund 27.000 € niederschlägt, was nun durch die Stadt Prenzlau zu tragen ist. Hierbei findet jedoch das Konnexitätsprinzip Anwendung. Weitere Informationen hinsichtlich einer weiteren Anpassung zur Beitragsfreiheit sind noch nicht bekannt.
Herr Haffer würdigt abschließend den Haushaltsplan und stellt fest, dass es nur zu begrüßen ist, dass auch weiterhin viele Mittel in die Schulen und Kindergärten der Stadt Prenzlau fließen.

TOP 8. Mitteilungen des Bürgermeisters
Es liegen keine Mitteilungen vor.

TOP 9. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.

TOP 10. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.41 Uhr.

Downloads

Niederschrift FR-A vom 25.09.2018 (öffentlich) (56.8 KB)

zurück Seitenanfang Seite drucken