direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Beschlussvorlage 115/2018
außerplanmäßige Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen

Downloads

Drucksache 115/2018 (89.6 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.12.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 eine außerplanmäßige Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen für den Bereich der aktiven Beamten in Höhe von 69.910,00 €.

Begründung

Lt. Vermerk der beratenden Aktuare Rüss, Dr. Zimmermann und Partner GbR (RZP) über die Rückstellungen für unmittelbare Pensionsverpflichtungen und für Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängern zum 31.12.2017 wurde für die Höhe der zu bildenden Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen für den Bereich der aktiven Beamten ein Wert von 166.588 € (Vorjahr: 96.678 €) ermittelt. Daraus ergibt sich gegenüber dem festgelegten Wert zum 31.12.2016 eine Erhöhung um 69.910,00 €. Dieser Betrag ist der Rückstellung zum 31.12.2017 entsprechend zuzuführen.

Lt. Prognose im Vermerk zum 31.12.2016 war für die Folgejahre 2017 und 2018 keine Veränderung des Gesamtbetrages vorgesehen, so dass für die Haushaltsplanung 2017 ff. keine Ansätze für Zuführungen zur Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen veranschlagt worden sind.

Es handelt sich um nicht zahlungswirksame Buchungsvorgänge, d. h. die Finanzrechnung bleibt hiervon unberührt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

zurück Seitenanfang Seite drucken