Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.12.2018 vorgesehen
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass für das Wahlgebiet der Stadt Prenzlau ein Wahlkreis gebildet wird.
Gemäß § 20 Absatz 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) können Gemeinden mit mehr als 2.500 bis zu 35.000 Einwohnern in bis zu vier Wahlkreise eingeteilt werden. In Wahlgebieten, in denen mehrere Wahlkreise zu bilden sind oder gebildet werden können, beschließt die Stadtverordnetenversammlung deren Zahl und Abgrenzung, sobald der Wahltag feststeht (vgl. § 21 BbgKWahlG). Als Wahltag wurde laut der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der allgemeinen Kommunalwahlen 2019 Sonntag, der 26. Mai 2019 bestimmt.
Laut § 21 (2) BbgKWahlG sind bei der Abgrenzung der Wahlkreise die örtlichen Verhältnisse und der räumliche Zusammenhang zu wahren. Die Gliederung des Wahlgebietes in Wahlkreise bezweckt, auf diese Weise auf eine möglichst ausgewogene Repräsentanz sämtlicher Teilgebiete der Gebietskörperschaft in der Vertretung hinzuwirken.
Mit Ausnahme bei der Kommunalwahl 2003 aufgrund des Gebietsänderungsvertrages zwischen der Stadt Prenzlau und den ehemaligen Gemeinden des Amtes Prenzlau-Land wurde im Wahlgebiet der Stadt Prenzlau immer nur ein Wahlkreis gebildet. Dies war zum damaligen Zeitpunkt aufgrund der ggf. persönlichen Beziehungen zwischen den Wählern und Kandidaten mehr als gerechtfertigt.
Unter Abwägung aller örtlichen Gegebenheiten wird die Erforderlichkeit der Einteilung des Wahlgebietes in mehrere Wahlkreise zum jetzigen Zeitpunkt verneint.
Ordnungsamt