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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vom 10.09.2018

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau
am Montag, dem 10.09.2018, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.20 Uhr

Entschuldigt: 
Herr Brämer
Herr Hoppe
Herr Krüger
Herr Meyer 

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2018
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Benennung von zwei neuen Mitgliedern des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 90/2018)
7. Sitzungskalender 2019 (DS-Nr.: 69/2018)
8. 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 93/2018)
9. 2. Änderung der Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (2. Entschädigungsänderungssatzung) (DS-Nr.: 68/2018)
10. 6. Änderungssatzung zur 2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) (DS-Nr.: 85/2018)
11. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) (DS-Nr.: 86/2018)
12. Beschluss der 3. Satzung der Stadt Prenzlau über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie der Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung). (DS-Nr.: 80/2018)
13. Genehmigung der 3. Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB-A) der Stadtwerke Prenzlau GmbH (SWP) (DS-Nr.: 70/2018)
14. Beschluss über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau im Bereich "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" und gleichzeitige Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 78/2018)
15. Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 79/2018)
16. Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 71/2018)
17. Beschluss über 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin (DS-Nr.: 73/2018)
18. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 72/2018)
19. Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes D VIII "Naturcamp" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 87/2018) 
20. Erschließung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark (DS-Nr.: 82/2018)
21. Berufung eines Wahlleiters der Stadt Prenzlau und seines Stellvertreters für die Kommunalwahl 2019 (DS-Nr.: 91/2018)
22. Außerplanmäßige Aufwendungen für Vermögensabgänge im Rahmen der Abgabe des Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasiums an den Landkreis Uckermark (DS-Nr.: 77/2018)
23. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen für Zuführungen zu Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen (DS-Nr.: 81/2018)
24. Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems (DS-Nr.: 94/2018)
25. Kinder- und Jugendbeauftragte/r
25.1 Einrichtung der Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten (DS-Nr.: 88/2018)
25.2 Einrichtung einer ehrenamtlichen Stelle "Kinder- und Jugendbeauftragte/r" (DS-Nr.: 88-1/2018)
26. Freiwerdenden Mittel durch Förderung Städtischer Schulsozialarbeiterstellen (DS-Nr.: 92/2018)
27. Mitteilungen des Bürgermeisters
27.1 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2018 (1. Halbjahr) (DS-Nr.: 76/2018)
27.2 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (II. Quartal 2018) (DS-Nr.: 74/2018)
27.3 Mitteilungen über die Vergaben VOB und VOL (DS-Nr.: 75/2018)
27.4 Ausbau Rad-, Wander- und Wirtschaftsweg zwischen Kap und Anstau Magnushof (DS-Nr.: 84/2018)
28. Anfragen der Ausschussmitglieder
29. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 7 Mitglieder des Hauptausschusses sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2018
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
Frau Tamms meldet sich zu Wort und fragt, ob es möglich wäre, ihr zum Tagesordnungspunkt 25 das Rederecht zu erteilen.
Die Ausschussmitglieder stimmen dem zu.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 7/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Benennung von zwei neuen Mitgliedern des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 90/2018
Der Vorsitzende heißt die Anwesenden, Frau Fiehn und Herrn Steinfadt, im Hauptausschuss herzlich wilkommen.
Frau Fiehn und Herr Steinfadt erheben sich von ihren Plätzen und stellen sich vor.
Beschluss: Version: 1
 "Die Stadtverodnetenversammlung benennt Hannah Theresia Fiehn und Luis Calvin Steinfadt als Mitglieder für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Prenzlau." Abstimmung: 7/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 7. Sitzungskalender 2019 DS-Nr.: 69/2018
Herr Müller erläutert im Auftrag des Bürgermeisters, dass im nächsten Jahr die Kommunalwahlen anstehen und im Sitzungskalender somit die konstituierenden Sitzungen berücksichtigt wurden. Er bittet um Verständnis, dass die konstituierende Sitzung auf den ersten Ferientag fällt. Dies ließ sich aufgrund der einzuhaltenden Frist für die konstituierende Sitzung nicht anders legen. Des Weiteren sind vier Sitzungsfolgen geplant. Der Sitzungskalender ist innerhalb der Verwaltung, insbeondere mit der Kämmerei, wegen der Haushaltsplanung, abgestimmt worden. Die Ferien sind im Sitzungskalender eingetragen und wurden bei der Erstellung des Sitzungskalenders berücksichtigt.
Beschluss: Version: 1
"Der Hauptausschuss beschließt den Sitzungskalender der Stadtverordnetenversammlung für das Kalenderjahr 2019 gemäß Anlage."
Abstimmung: 7/0/0 einstimmig angenommen 

TOP 8. 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 93/2018
Beschluss: Version: 1
 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau gemäß Anlage."
Abstimmung: 7/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. 2. Änderung der Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (2. Entschädigungsänderungssatzung) DS-Nr.: 68/2018
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Änderung der Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (2. Entschädigungsänderungssatzung) gemäß Anlage." Abstimmung: 7/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. 6. Änderungssatzung zur 2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) DS-Nr.: 85/2018
Der Zweite Beigeordnete erläutert, dass das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes (Prostituiertenschutzgesetz) bekannt gemacht wurde. Aus der dazugehörigen Verordnung ergeben sich Aufgaben, die die Stadt Prenzlau als pflichtige Selbsverwaltungsaufgaben wahrnimmt. Hinsichtlich dieser Aufgaben muss die Verwaltungsgebührensatzung angepasst werden.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 6. Änderungssatzung zur 2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) vom 18.11.1999 in der derzeit geltenden Fassung gemäß Anlage 1."
Abstimmung: 7/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) DS-Nr.: 86/2018 
Der Bürgermeister sagt an, dass die Straßenreinigungssatzung angepasst wurde, sich aber außer der Aufnahme von einigen bisher nicht aufgeführten Straßen inhalltlich keine grundlegenden Dinge geändert haben. Der Vorsitzende sagt an, dass die geänderte Anlage 2 zur DS 86/2018 bereits verteilt wurde und diese somit auszutauschen war.
Beschluss: Version: 1
 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte "5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)"."
Abstimmung: 7/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Beschluss der 3. Satzung der Stadt Prenzlau über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie der Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung). DS-Nr.: 80/2018
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Dem Abwägungsvorschlag wird gefolgt (Anlage 1). 2. Der Entwurf der 3. Satzung der Stadt Prenzlau über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie der Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung) lt. Anlage 2 wird zur Satzung erhoben."
Abstimmung: 7/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Genehmigung der 3. Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB-A) der Stadtwerke Prenzlau GmbH (SWP) DS-Nr.: 70/2018

Herr Melters nimmt teil.

Herr Richter merkt an, dass er die Anlage der DS 70/2018 (Allgemeine Entsorgungsbedingungen der Stadtwerke Prenzlau GmbH) für viel zu umfangreich hält und dies für den Verbraucher eine Zumutung darstellt.
Der Bürgermeister stimmt Herrn Richter zu, dass dies für den Verbraucher in umfangreicher Form dargestellt ist, entgegnet aber, dass dies, insbesondere in Hinsicht auf die neue Datenschutzgrundverordnung, sehr ausführlich deklariert werden muss, um eine rechtssichere Verfahrensweise darzubieten. 
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die in der Anlage befindlichen 3. Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB-A) der Stadtwerke Prenzlau GmbH (SWP)."
Abstimmung: 7/1/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. Beschluss über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau im Bereich "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" und gleichzeitige Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 78/2018
Der Zweite Beigeordnete berichtet, dass die Keßler-Bau AG hier der Vorhabenträger ist. Er erläutert, dass es einen Kostenübernahmevertrag zwischen ALDI Einkauf Gmbh & co. ohg und Herrn Keßler (Keßler-Bau AG) für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes, das Vertäglichkeitsgutachten und das Verkehrskonzept gibt.
Herr Himmel gibt zur Kenntnis, dass die SPD/FDP-Fraktion bezüglich dieser Bebauung einen Antrag einreichen wird. Es soll sichergestellt werden, dass die Anwohner ihre Auffassung bezüglich einer Bebauung vertreten können. Es könnte eine Anwohnerversammlung stattfinden, um die Bürger und Bürgerinnen aus dem angrenzenden Gebiet zu befragen.
Der Zweite Beigeordnete gibt an, dass es hinsichtlich einer Meinungsäußerung der Einwohner eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben wird. Eine Einladung werden die Anwohner gezielt erhalten.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" wird der Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau für den in den Anlagen dargestellten Geltungsbereich geändert. Die derzeitige Flächenausweisung "Wohnbaufläche" wird in ein "Sondergebiet Handel" umgewandelt. Gleichzeitig soll das Einzelhandelskonzept der Stadt Prenzlau (DS 82/2016) fortgeschrieben werden." Abstimmung: 7/1/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 15. Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 79/2018
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Dem Antrag des Vorhabenträgers, KI Keßler Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ronny Keßler, Lützlower Damm 3a, 17291 Hohengüstow, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, wird zugestimmt. Der Geltungsbereich sowie die Planungsziele sind im Antrag (Anlage 1) dargestellt. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich und die Flurstücke 130/2, 132, 133, 134, 135, 143, 146/1, 146/2, 231 und 234 (teilweise) der Flur 47 der Gemarkung Prenzlau soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" aufgestellt werden."
Abstimmung: 7/1/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 16. Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau DS-Nr.: 71/2018
Der Zweite Beigeordnete erläutert kurz, dass dies der letzte Schritt ist, um die Teilflächennutzungspläne der Stadt und der Ortsteile zu einem gesamten Flächennutzungsplan zusammenzuschreiben.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Die Ergebnisse der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau, Stand 11.07.2018, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen. 2. Die Feststellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau wird beschlossen. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) sowie der Umweltbericht (Anlage 4) werden gebilligt."
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 17. Beschluss über 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin DS-Nr.: 73/2018
Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass der Flächennutzungsplan (vorhergehende DS 71/2018) künftig neue Bauflächen zulässt, die landesplanerisch bereits genehmigt sind.
Herr Himmel erkundigt sich, ob dieses Gebiet mit an das Abwassersystem der Stadtwerke GmbH Prenzlau angeschlossen ist.
Der Zweite Beigeordnete verneint dies. Es besteht auch kein Bedarf, dies in Zukunft zu ändern, da die Anlieger dort Sammelgruben haben.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Das Verfahren zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin soll mit dem dargestellten Geltungsbereich (Anlage 1) eingeleitet werden."
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 18. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 72/2018
Der Zweite Beigeordnete erläutert, wie hier das Wohnen in einem Mischgebiet integriert wird. Durch eine Änderung der Baunutzungsverordnung ist dieses Bauvorhaben in einem "urbanen Gebiet" nunmehr möglich.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Strom", Stand Juli 2018, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Strom", Stand Juli 2018 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung sowie der Umweltbericht (Anlage 3) werden gebilligt.
3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Strom", Stand Juli 2018, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht sowie weiteren Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen (Anlagen 4-6), werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt."
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 19. Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes D VIII "Naturcamp" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 87/2018
Der Vorsitzende erinnert daran, dass es eine Änderung in der Drucksache gab und folglich die erste Seite auszutauschen war.
Der Zweite Beigeordnete ergänzt, dass sich hier lediglich eine Änderung der Überschrift ergeben hat, da es sich hier um einen Bebauungsplan und nicht um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt. Des Weiteren erläutert er, dass die Stadt Prenzlau Eigentümer ist und dem Sportverein FSV Rot-Weiß Prenzlau e.V. diese Fläche verpachtet hat. Im Rahmen eines Umnutzungsantrages, der hierfür erforderlich ist, fiel nun auf, dass der Bebauungsplan D VIII veraltet ist und aufgehoben werden muss.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan D VIII "Naturcamp" vom 09.12.2010 soll aufgehoben werden. Das Aufhebungsverfahren richtet sich nach § 2 ff Baugesetzbuch. 2. Der Flächennutzungsplan wird in einem separaten Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt geändert." Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 20. Erschließung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark DS-Nr.: 82/2018
Der Bürgermeister erläutert kurz, dass die Grundstücke des dritten Bauabschnittes durch die Stadt Prenzlau zusammen mit der Stadtwerke Prenzlau GmbH erschlossen werden. Die Grundstücke wurden zur Veräußerung ausgeschrieben. Diese Grundstücke sind nicht bauträgerabhängig. Jeder Bauherr kann seinen Architekten frei wählen. Der Rahmen des Bebauungsplanes muss jedoch eingehalten werden.
Frau Oycsysk ergänzt im Auftrag des Bürgermeisters, wie der zeitliche und organisatorische Ablauf dieser Erschließung geplant ist, wenn dieser Beschluss von der Stadtverordnetenversammlung gefasst wird. Es wird eine Ausschreibung im Frühjahr geplant, sodass bauwillige Interessenten im dritten bis vierten Quartal des nächsten Jahres mit der Bebauung beginnen könnten.
Herr Himmel spricht den in der Drucksache aufgeführten Grundstückspreis an und fragt, ob dieser kostendeckend kalkuliert ist. Er befürchtet beim derzeitigen Baupreisindex, dass gegebenenfalls höhere Kosten bei der Erschließung entstehen, und will wissen, ob diese dann umgelegt werden.
Der Bürgermeister erwiedert, dass aus diesem Grund eine zeitnahe Ausschreibung angestrebt wird und es abzuwarten bleibt, ob sich die Preise noch erhöhen werden.
Beschluss: Version: 1
 "Die SVV beschließt, dass die Stadt Prenzlau zusammen mit der Stadtwerke Prenzlau GmbH die Erschließung des 3. Bauabschnittes im Bebauungsplangebiet Neustädter Feldmark für die Etablierung von ca. 18 bauträgerfreien Parzellen finanziert und beauftragt. Die vermarktbare Grundstücksfläche beträgt ca. 11.000 m². Die Vermarktung der Parzellen erfolgt durch die Stadt selbst."
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 21. Berufung eines Wahlleiters der Stadt Prenzlau und seines Stellvertreters für die Kommunalwahl 2019 DS-Nr.: 91/2018
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beruft für die Kommunalwahl am 26.05.2019 zur Wahlleiterin der Stadt Prenzlau: Frau Maren Schön und zum stellvertretenden Wahlleiter der Stadt Prenzlau: Herrn Matthias Schmidt"
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 22. Außerplanmäßige Aufwendungen für Vermögensabgänge im Rahmen der Abgabe des Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasiums an den Landkreis Uckermark DS-Nr.: 77/2018
Der Erste Beigeordnete berichtet, dass eine ergebnisneutrale Ausbuchung nach Rücksprache mit dem Innenministerium nicht möglich ist. Diese Buchung wird somit der allgemeinen Rücklage zugeführt. Demzufolge wird die Stadt Prenzlau eine Belastung im Ergebnishaushalt haben, der Landkreis Uckermark wiederum erhält eine Erhöhung in der Bilanz. Er bittet jedoch zu beachten, dass dies keine zahlungswirksamen Ströme darstellt, sondern ausschließlich dem Ergebnishaushalt zugeordnet wird und somit einen rein buchhalterischen Vorgang darstellt.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt außerplanmäßige Aufwendungen für die Ausbuchung von Sachanlagevermögen im Zusammenhang mit der Abgabe des Christa-und-Peter-Scherpf- Gymnasiums an den Landkreis Uckermark in Höhe von 702.895,25 €."
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 23. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen für Zuführungen zu Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen DS-Nr.: 81/2018
Der Erste Beigeordnete erklärt, dass regelmäßig Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen gebildet werden und diese mit einer jährichen Steigerung von ca. 2% - 2,2% Berücksichtigung finden. Die überdurchschnittlich hohe Tarifsteigerung in 2018/2019 wurde nun bei der Jahresrechnung 2017 beachtet und eine Anpassung diesbezüglich vorgenommen.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über- und außerplanmäßige Aufwendungen für Zuführungen zu Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von insgesamt 389.100 € gemäß Anlage."
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen 

TOP 24. Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems DS-Nr.: 94/2018
Herr Müller gibt im Auftrag des Bürgermeisters einige Ausführungen zu der Planung bezüglich eines digitalen Ratsinformationssystems. Innerhalb der Arbeitsgruppe "Ratsinformationssystem", wurde sich darüber verständigt, dass ein derartiges System ausgeschrieben werden soll. Es ist angedacht, dieses System zur 7. Wahlperiode einzuführen. Eine Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung wurde bereits bearbeitet.
Der Vorsitzende stellt fest, dass für die Anschaffung von Hard- und Sofware ein Investitionsaufwand von 20.000€ geplant ist. Bei den finanziellen Auswirkungen sind jedoch 30.000 € angegeben. Der Vorsitzende möchte nun wissen für was genau die restlichen 10.000 € geplant sind.
Herr Müller erläutert dies im Auftrag des Bürgermeisters damit, dass diese Summe für die Serviceleistungen der Installation noch nicht genau abgeschätzt werden können, hierfür jedoch auch Gelder eingeplant werden müssen. Des Weiteren erklärt er, dass auch für die mobilen Endgeräte, welche für die Stadtverordneten bereit gestellt werden, ein Aufwand geplant wird.
Herr Richter ist der Auffassung, dass das angegebene Finanzvolumen zu unpräzise bestimmt ist und bemängelt, dass der zeitliche Ablaufplan für die Anschaffung eines Ratsinformationssystems nicht in der Begründung aufgeführt ist. Er spricht sich dennoch für eine Anschaffung eines digitalen Informationssystems aus.
Herr Melters beführwortet die Anschaffung eines solchen Systems und spricht sich für den von Herrn Müller dargebotenen Zeitplan aus.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass weitere Informationen bezüglich der Ausschreibung an die Arbeitsgruppe herangetragen und bestehende Anregungen mit aufgenommen werden. Eine zeitnahe Ausschreibung seitens der Verwaltung wird favorisiert, um den Stadtverordneten eine digitale Verarbeitung der Unterlagen zu ermöglichen.
Es werden weitere Fragen hisichtlich der Folgekosten nach einer Anschaffung eines digitalen Ratsinformationssystems seitens der Verwaltung beantwortet.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister mit der Anschaffung eines digitalen Ratsinformationssystems, mit dem zukünftig auch die Mandats- und Gremienarbeit digital erfolgen kann. Die Einführung soll zeitnah zum Beginn der 7. Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung erfolgen."
Abstimmung: 7/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 25. Kinder- und Jugendbeauftragte/r

TOP 25.1 Einrichtung der Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten DS-Nr.: 88/2018 
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass diese DS 88/2018 eine Beratungsvorlage ist.
Der Bürgermeister berichtet von mehreren Fällen die sich an Prenzlauer Schulen allein in der letzten Woche ereignet haben. An einer Schule wurden zwei Schülern durch die Polizei Klappmesser abgenommen und so wahrscheinlich Schlimmeres verhindert. Des Weiteren berichtet der Bürgermeister von einer Mutter, die auf ihn zugekommen ist und von den Mißhandlungen ihres Kindes in der Schule berichtete. Eine Bauchdeckenprellung und ein ausgeschlagenes Zahnstück waren die Folgen. Dies ist ein Auszug dessen, was an unseren Schulen beihnahe täglicher Alltag zu sein scheint.
Der Bürgermeister erklärt, dass er aus der Beratungsvorlage (DS 88/2018) eine Beschlussvorlage anfertigen wird und diese für die kommende Stadtverordnetenversammlung seitens der Verwaltung eingereicht wird. Er sieht sich den Schülerinnen, Schülern wie auch den Eltern gegenüber verpflichtet, etwas zu unternehmen und konkrete Unterstützung anzubieten. Er appeliert ein weiteres Mal, der Einrichtung einer Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten zuzustimmen, damit dieser sich neben der allgemeinen Kinder- und Jugendarbeit auch den "schweren Fällen" an den Schulen annehmen kann.
Frau Tamms stellt sich kurz vor und erklärt, dass die Schulsozialarbeiterinnen einer Unterstützung durch einen Kinder- und Jugendbeauftragten sehr begrüßen würden. Sie bestätigt, dass die Probleme an den Schulen zunehmen und die Schulsozialarbeiterinnen bereits jetzt schon Projekte zum Thema Mobbing anbieten. Dennoch ist sie der Auffassung, dass nicht nur Mobbing ein Thema ist, sondern ein Kinder- und Jugendbeauftragter durchaus weitgreifendere Themen bearbeiten könnte, wo die Schulsozialarbeiterinnen im Rahmen ihrer Arbeit an ihre Grenzen stoßen. Sie hält es für sinnvoll, wenn die Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten nicht ehrenamtlich, sondern hauptamtlich besetzt werden würde, da umfangreiche und qualitativ hochwertige Arbeit auch eine angemessene Vergütung vedient.
Frau Rothenburg wird Rederecht eingeräumt.
Frau Rothenburg, Mutter einer achtjährigen Schülerin der Diesterweggrundschule, berichtet von Übergriffen auf ihre Tochter durch zwei Jungen aus dem Asylbewerberwohnheim, die sich im vergangenen dreiviertel Jahr ereignet haben. Ihre Tochter hat sich nicht sofort nach den ersten Übergriffen offenbart. Als ihr jedoch Verhaltensveränderungen bei ihrer Tochter auffielen, gab es ein Gespräch in der Schule, worauf die Übergriffe auf ihre Tochter erst einmal ausblieben, da erste Maßnahmen ergriffen wurden. Doch in der zweiten Schulwoche nach den Sommerferien waren die Übergriffe wieder da und so massiv, dass ihre Tochter die Schule nicht mehr besuchen wollte. Daraufhin nahm sie die Tochter aus dem Hort, um ihr Kind vor den Übergriffen zu schützen. Sie beteuert, dass sie Hilfe bei der Kitaleiterin, der Schulleiterin, dem Jugendamt und auch der Polizei gesucht hat. Jeder verwies sie an die andere Stelle. Passiert sei jedoch nichts. Schlussendlich hat sie sich aus der Verzweiflung heraus dafür entschieden, dem Bürgermeister ihr Anliegen zu schildern.
Frau Rothenburg betont vorab, dass sie nicht ausländerfeindlich ist. Sie hat durch ihre Arbeit als Zahnärztin täglich Kontakt mit Ausländern und betreut persönlich eine syrische Mutter mit vier Kindern, um ihnen eine Integration zu erleichtern.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass ihm dieses Problem am Freitag vergangener Woche durch die Mutter zugetragen wurde und sprach ihr sofortige Hilfe zu. Das Einzige was seitens der Stadtverwaltung Prenzlau jedoch getan werden kann, ist lediglich ein Ausschluss von Schülern aus dem Hort durch eine sofortige Kündigung des Hortvertrages. Ein Ausschluss aus der Schule ist auf Grund der Schulpflicht nicht ohne weiteres möglich und obliegt ohnehin nicht der Entscheidung durch die Stadtverwaltung Prenzlau.
Herr Melters bedankt sich bei Frau Rothenburg, dass sie den Mut gefunden hat, diese Ereignisse dem Hauptausschuss zu schildern und zeigt sich schockiert über die geschehenen Vorfälle. Derartiges darf an unseren Schulen keinen Einzug finden. Er äußert Bedenken, dass die Schaffung einer Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten eine zusätzliche Stelle darstellen könnte, die eventuell bei den Eltern für noch mehr Verwirrung hinsichtlich der Zuständigkeiten sorgt. Er sieht hier verstärkt die Pädagogen in der Pflicht, solchen Ereignissen entgegen zu wirken, mit Betroffenen zu sprechen und eine Anlaufstelle u.a. durch gute Kommunikation mit den Schülerinnen, Schülern und Eltern zu bieten. Ein schnelles, professionelles Handeln der Pädagogen durch die Weiterleitung von Informationen u.a. an die dafür zuständigen Stellen ist in solchen Fällen besonders wichtig.
Herr Haffer zeigt sich empört darüber, dass die zuständigen Stellen ihre Verantwortung von sich weisen. Er bringt zum Ausdruck, dass er die Einrichtung einer hauptamtlichen Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten für sinnvoll hält. Die Qualifikation, die so ein Bewerber für diese Stelle aufweisen muss, sollte nicht mit 200,00 €/mtl. sondern angemessen honoriert werden. Des Weiteren ist er der Meinung, dass der Aufgabenumfang nicht durch ein Ehrenamt erfüllt werden kann.
Herr Himmel äußert seinen Unmut, dass ein Eingreifen von zuständigen Stellen in jeglicher Hinsicht nicht stattgefunden hat und Eltern mit ihren Kindern somit Hilfe verwehrt worden ist.
Der Bürgermeister weißt darauf hin, dass durchaus verschiedene rechtlichen Gründe gegeben sein können, dass eine Zuständigkeit des Jugendamtes nicht zutreffend ist. Er verweist darauf, dass der geschilderte Fall kein Einzelfall darstellt. Es gibt noch weitere Fälle, die jedoch nicht ganz so schwerwiegend sind, aber ebenfalls bearbeitet werden müssen. Für solche und ähnlich gelagerte Fälle wäre ein Kinder- und Jugendbeauftragter sehr wertvoll. Dieser kann sich dann als Kinder- und Jugendbeauftragter der Stadt Prenzlau ausweisen, sich dieser Probleme annehmen und weitere Schritte einleiten. Verzweifelten Eltern aber auch Schülern wird somit ein oftmals unbekannter und langwieriger Weg über Behörden erspart und sie fänden eine zentrale Anlaufstelle, an die sie sich sofort wenden können.
Der Vorsitzende gibt an, dass ein Kinder- und Jugendbeauftragter ein Bindeglied zwischen den Kinder und Jugendlichen in der Stadt zur Politik darstellt. Er ist der Auffassung, dass ein Kinder- und Jugendbeauftragter eben nicht die Lösung für die benannten "schweren Fälle" ist. Dies sei nicht die Aufgabe einer solchen Stelle. Er erläutert den eingereichten Antrag DS 88-1/2018.
Es entsteht eine kontroverse Diskussion über die "Definition eines Kinder- und Jugendbeauftragten" insbesondere im Hinblick auf die Auslegung des § 18a der Brandenburgischen Kommunalverfassung und über den Aufgabenbereich eines Kinder- und Jugendbeauftragten.
Der Erste Beigeordnete gibt abschließend zu bedenken, dass in der Begründung dieser Beratungsvorlage Schwerpunkte angegeben sind, die durch die Verwaltung an einen Kinder- und Jugendbeauftragten gestellt werden. Hier ist die Arbeit dieser Stelle inhaltlich präzisiert und zielt somit auf die auszuführenden Arbeiten ab, die ein Kinder- und Jugendbeuaftragter zu erfüllen hat. Er stellt somit mehr als nur ein Bindeglied zwischen der Politik und den Kindern und Jugendlichen der Stadt dar.
Beschluss: Version: 1
"Der Bürgermeister legt der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales, im Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung und im Hauptausschuss den Vorschlag zur Schaffung der Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten vor"

TOP 25.2 Einrichtung einer ehrenamtlichen Stelle "Kinder- und Jugendbeauftragte/r" DS-Nr.: 88-1/2018
Wortlaut: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Einrichtung einer ehrenamtlichen Stelle "Kinder- und Jugendbeauftragte/r der Stadt Prenzlau" zu. Die Stelle dient insbesondere dazu eine breite Kinder- und Jugendbeteiligung zu gewährleisten. Dabei versteht sich die/der Kinderund Jugendbeauftragte als Bindeglied zwischen den Kindern und Jugendlichen der Stadt Prenzlau und ihrer Ortsteile, der Kommunalpolitik sowie Verwaltung. Die Stelle wird durch öffentliche Ausschreibung für einen Zeitraum von 2 Jahren besetzt und eine geeignete Person von der Stadtverordnetenversammlung bestellt. Die Bestellung kann nach den ersten 2 Jahren auch ohne öffentliche Ausschreibung durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen, wenn die/der Amtsinhaber/in die Arbeit erfolgreich geleistet hat und weiterführen soll/will. Als angemessene Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Betrag von 200,00 €/Monat festgelegt. Der/dem Kinder- und Jugendbeauftragte/n ist Gelegenheit zu geben, zu allen Maßnahmen und Beschlüssen und/oder aktuellen Ereignissen, die Auswirkungen auf Kindern und Jugendlichen in der Stadt Prenzlau und ihrer Ortsteile haben oder mit ihnen im Zusammenhang stehen, gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen und Beiräten mündlich oder schriftlich Stellung zu nehmen. Die/der Kinder- und Jugendbeauftragte kann jederzeit angehört werden.
gez. J. Dittberner Fraktion DIE LINKE.Prenzlau
Abstimmung: Weiterleitung an SVV

TOP 26. Freiwerdenden Mittel durch Förderung Städtischer Schulsozialarbeiterstellen Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 92/2018
Der Vorsitzende erläutert den Antrag DS 92/2018 und ergänzt, dass die freiwerdenden Gelder insbesondere der Gewaltprävention dienen. Es könnten stadtweit Projekte geplant werden, die der Gewaltprävention dienen. Der Antrag dient des Weiteren zur Beratung, wie diese Vorschläge umgesetzt werden könnten und eine präventive Arbeit geleistet werden kann.

Herr Melters verlässt die Sitzung.

Der Erste Beigeordnete informiert, dass die Ausfinanzierung der Schulsozialarbeit durch den Landkreis Uckermark noch nicht abschließend feststeht und somit keine genaue Summe genannt werden kann.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass Projekte dieser Art berreits jetzt schon durch das staatliche Schulamt finanziert werden.
Wortlaut: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die - durch die Förderung seitens des Landkreises Uckermark der Städtischen Schulsozialarbeiterstellen - freiwerdenden Gelder für - die sach- und fachgerechte Fortbildung der Sozialarbeiter im Bereich der Präventionsarbeit (z.B. Gewalt, Sucht, Gesundheit, etc.) - die Durchführung einer jährlichen Aktionswoche zur Gewaltprävention - und Projekte zur Gewaltprävention eingesetzt werden."
Abstimmung: Weiterleitung an SVV

TOP 27. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 27.1 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2018 (1. Halbjahr) DS-Nr.: 76/2018
Der Erste Beigeordnete berichtet, dass es ein positives Jahresergebnis 2017 geben wird. Die Gewerbesteuern wurden großzügig geplant und waren dennoch allen Erwartungen nach höher als abgebildet. Dies wird in der Haushaltsberatung für die kommenden Haushaltsjahre noch stärker berücksichtigt.
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 27.2 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (II. Quartal 2018) DS-Nr.: 74/2018
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 27.3 Mitteilungen über die Vergaben VOB und VOL DS-Nr.: 75/2018
Der Vorsitzende spricht die "Miete Rasenmähtechnik", die unter Punkt 1 der Anlage aufgeführt ist an und erkundigt sich hierüber.
Der Erste Beigeordnete erklärt, dass Rasenmähtechnik für 5 Jahre in Form eines Mietvertrages angeschafft wurde und dies wirtschaftlicher ist, als ein Kauf. Er erläutert, dass dies für zwei Rasentraktoren so gehandhabt wurde. Diese werden zur Pflege des Uckerstadions Prenzlau wie auch bei der Grünflächenpflege zum Einsatz kommen. Der Vorsitzende bittet darum, dass solche Sachverhalte demnächst, zum besseren Verständnis, einzeln und präzise ausgewiesen werden.
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 27.4 Ausbau Rad-, Wander- und Wirtschaftsweg zwischen Kap und Anstau Magnushof DS-Nr.: 84/2018
Der Bürgermeister erläutert Einzelheiten bezüglich der Stellungnahme der tourismus Marketing Uckermark GmbH (tmu). Diese Stellungnahme ist für das Bauvorhaben selbst nicht notwendig, jedoch für die Förderung des Bauvorhabens. Des Weiteren gibt er an, dass er persönlich durch den Ausbau des Rad-, Wander- und Wirtschaftsweges die Zertifizierung "Uckermärker Landrunde" nicht in Gefahr sieht.

Herr Melters nimmt teil.

Herr Haffer stellt fest, dass der Weg zum größten Teil des Jahres, insbesondere bei schlechten Wetterbedingungen kaum passierbar war und erachtet es somit als sehr positiv, dass der Weg nunmehr befestigt wird.

weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister berichtet über Einzelheiten des Bebauungsplanes Uckerpromenade für den Bereich "Kurgarten". Wenn die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG beabsichtigt, den Kurgarten abzureißen, kann dies nur mit einer sanierungsrechtlichen Genehmigung erfolgen, die im vorliegenden Fall durch die Statdverordnetenversammlung beschlossen werden muss. Er gibt des Weiteren an, dass ein privater Dritter durch die Verwaltung nicht dazu gezwungen werden kann, ob dort wieder eine gastronomische Einrichtung entstehen soll. Zu beachten sei, dass ein Bebauungsplan viel Geld kostet und es deswegen sinnvoll erscheint, diesen auch zusammen mit dem Investor zu planen. Das normale Prozedere zum Aufstellen einen Bebauungsplanes (u.a. benötigte Beschlüsse, Bürgerbeteiligung und Abwägungen) wird ordnungsgemäß durchgeführt. Weiterhin ist festzuhalten, dass es sich in der Vergangenheit oft zugetragen hat, dass sich Käufer von Grundstücken erst nach dem Kauf nach dem dort festgeschriebenen Bebauungsplan erkundigen. Es ist sinnvoll, dies zu vermeiden und bereits vorab konkrete Informationen bezüglich des Bebauungsplanes bei der Verwaltung zu erfragen.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass bei der Veranstaltung der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG die Baupläne hinsichtlich des Kurgartens vorgestellt wurden.
Herr Himmel sieht den Bebauungsplan für den Bereich Uckerpromenade durchaus als notwendig an. Es ist wünschenswert, wenn vorab konkrete Aussagen hinsichtlich der Geschossigkeit und weiteren optischen Merkmalen getätigt werden.
Der Zweite Beigeordnete sichert zu, dass im Zuge des Planungsverfahrens eine Stellungnahme der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG eingeholt und der Stadtverordneteversammlung zugeleitet wird, um Weiteres hinsichtlich des Bebauungsplanes zu beschließen.

TOP 28. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.

TOP 29. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.20 Uhr.

Downloads

Niederschrift HAU-A vom 10.09.2018 (öffentlich) (79.2 KB)

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