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Antrag 101/2018
TOP 16 und TOP 17 der SVV (DS 78/2018 und DS 79/2018)

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Drucksache 101/2018 (74.6 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die SPD/FDP-Fraktion beantragt, die Beschlussvorlagen 78/2018 und 79/2018 von der Tagesordnung zu nehmen und zur Entscheidung in die SVV am 06.12.2018 zu schieben.

Begründung:
Diese Beschlussvorlagen ziehen weitreichende und belastende Veränderungen für die Bewohner und Anlieger nach sich. Um die Bürger und Bürgerinnen in einer Einwohnerversammlung ausreichend über die Planungen zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben ihre Meinung zu äußern, ist die Zeit bis zur nächsten SVV notwendig.

gez.
O. Himmel
SPD/FDP-Fraktion

Begründung

Stellungnahme des Bürgermeisters:
Dieser Antrag ist entbehrlich. Es gibt keinerlei Grund, das bereits in einem längeren Diskussionsprozeß zwischen ALDI/Herrn Kessler und der SVV befindliche Verfahren weiter zu verzögern. Im Falle der Beschlußfassung der DS 78/2018 und 79/2018 in der SVV am 20.09.2018 ist bereits für das nächste Amtsblatt der Stadt Prenzlau eine öffentliche Bekanntmachung vorbereitet und vorgesehen, wonach die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden soll. Als Zeitraum dieser öffentlichen Auslegung ist der 23.10.2018 bis 23.11.2018 vorgesehen. Mit dem Vorhabenträger wurde abgestimmt, dass in diesem Zeitraum eine gesonderte öffentliche Veranstaltung im Kleinkunstsaal des Dominikanerklosters organisiert wird, bei der alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt, mithin auch jene aus dem betroffenen Quartier, die Möglichkeit haben, sich über die Planung zu informieren, Fragen zu stellen, Einwendungen vorzubringen (welche auch protokolliert werden) und Hinweise zu geben. Nach Informationen vom vergangenen Wochenende soll diese öffentliche Informationsveranstaltung am 08.11. 2018 um 18 Uhr stattfinden. Es ist vorgesehen, alle erforderlichen und sinnvollen Informationskanäle (incl. soziale Medien) zu nutzen, um die Bevölkerung über diesen Termin zu informieren.
Es wird darauf verwiesen, dass alle in dieser Veranstaltung eingehenden Hinweise und Kritiken (sowie auch jene, die im o.g. Zeitraum insgesamt eingehen) protokolliert und in die nachfolgende Abwägung zum Vorentwurf des Planes eingestellt werden. Diese Abwägung wird dann von der Stadtverordnetenversammlung letztendlich vorgenommen. Somit besteht jederzeit auch weiterhin die Einflußmöglichkeit der SVV auf das Planverfahren und die angemessene Berücksichtigung der Hinweise, Anregungen und Kritiken aus der Bevölkerung.
Mit dem Vorhabenträger wurde seitens der Stadtverwaltung mittlerweile vereinbart, dass im Zuge einer Kostenübernahmeerklärung des Vorhabenträgers folgende drei Gutachten erarbeitet und der SVV vorgelegt werden:
1. Die Fortschreibung der Einzelhandelskonzeption der Stadt, welche letztendlich noch durch die SVV zu bestätigen ist
2. Eine Auswirkungsanalyse, welche handelstechnischen Auswirkungen diese Verlagerung des ALDI-Standortes in das Quartier hinein haben könnte und
3. Ein Verkehrskonzept zur Untersuchung der durch die Verlagerung in das Quartier entstehenden Verkehrsströme und -auswirkungen
Es wird daher seitens der Verwaltung empfohlen, den Antrag der SPD/FDP-Fraktion abzulehnen und die nächsten geplanten Planungsschritte, wie vorstehend erläutert, zu absolvieren.

verantwortliches Amt / Antragsteller

SPD/FDP-Fraktion

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