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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau vom 30.08.2018

( reine Textanzeige )

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 30.08.2018, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.30 Uhr

Entschuldigt:
Frau Hahlweg
Herr Roll

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.06.2018
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
6.1 Bericht über die Prüfung der Freiwilligen Feuerwehr Prenzlau mit den Schwerpunkten: Gewährte Aufwandsentschädigung und Kostenersatz für Einsätze
7. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) (DS-Nr.: 86/2018)
8. 6. Änderungssatzung zur 2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) (DS-Nr.: 85/2018)
9. Einrichtung der Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten (DS-Nr.: 88/2018)
10. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen für Zuführungen zu Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen (DS-Nr.: 81/2018)
11. Außerplanmäßige Aufwendungen für Vermögensabgänge im Rahmen der Abgabe des Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasiums an den Landkreis Uckermark (DS-Nr.: 77/2018)
12. Erschließung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark (DS-Nr.: 82/2018)
13. Mitteilungen des Bürgermeisters
13.1 Ausbau Rad-, Wander- und Wirtschaftsweg zwischen Kap und Anstau Magnushof (DS-Nr.: 84/2018)
13.2 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2018 (1. Halbjahr) (DS-Nr.: 76/2018)
13.3 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (II. Quartal 2018) (DS-Nr.: 74/2018)
14. Anfragen der Ausschussmitglieder
15. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 8 Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.06.2018
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt. 

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende sagt an, dass die DS 88/2018 - Einrichtung einer Stelle eines Kinderund Jugendbeauftragten - versehentlich nicht in die Tagesordnung mit aufgenommen wurde. Es wird empfohlen, diese unter dem Tagesordnungspunkt 9 einzufügen. Alle weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend.
Frau Karstädt fragt nach, ob die Anträge 88-1/2018 und 92/2018, die eingereicht wurden, auch im Ausschuss für Finanzen und Rehchnungsprüfung zur Debatte stehen. Der Bürgermeister erklärt, dass die Anträge laut Beratungsfolge im Ausschuss für Bildung, Kultur u. Soziales, Hauptausschuss sowie bei der Stadtverordnetenversammlung behandelt werden. Da die Mitglieder des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses noch nicht über die neu eingegangenen Anträge verfügen, werden im weiteren Verlauf der Sitzung dennoch einige Erläuterungen mit eingebunden werden, da diese Anträge sich inhaltlich auf die DS 88/2018 beziehen.
Über die Änderung der Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig angenommen
Über die geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 80/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung

TOP 6.1 Bericht über die Prüfung der Freiwilligen Feuerwehr Prenzlau mit den Schwerpunkten: Gewährte Aufwandsentschädigung und Kostenersatz für Einsätze
Der Rechnungsprüfer informiert über die Prüfung der Gewährung von Aufwandsentschädigungen gemäß der Feuerwehrentschädigungssatzung. Hierbei ergaben sich keine Mängel. Weiterhin wurde das gesamte Produkt 12600, Haushaltsjahr 2017, geprüft. Die Umsetzung der Aufgaben gemäß des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes erweist sich als ein komplexes Thema. Die im Prüfbericht gegebenen Hinweise werden zukünftig beachtet. 
Der Prüfbericht ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Herr Haffer hinterfragt insbesondere die Gewährleistung der personellen Besetzung und erkundigt sich nach unnötigen Alarmierungen.
Herr Schmidt informiert im Auftrag des Bürgermeisters, dass die Sollstärke eine Rechengröße auf Basis einer Doppelbesetzung ist, sodass die Einsatzbereitschaft immer gewährleistet werden kann. Unnötige Alarmierungen, z.B. durch Rauchmelder oder die Alarmierung von mehr als tatsächlich benötigten Einsatzkräften durch die Leitstelle, stellen ein Problem dar, welches schwer abstellbar ist.
Der Bürgermeister informiert über verschiedene Aktivitäten zur Werbung junger Feuerwehrleute.
Der Zweite Beigeordnete verweist u.a. darauf, dass Spezialisten fehlen. Auch mustern Ärzte z.B. Atemschutzträger schnell aus. Er ist sich nicht sicher, ob die Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes auch zukünftig ehrenamtlich erfüllt werden können.
Herr Richter spricht die Großbrände, die im Süden Brandenburgs entstanden sind an, und fragt, ob die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feurwehr Prenzlau für einen ähnlichen Einsatz gerüstet wäre.
Herr Schmidt antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass dies ebenso nur mit Hilfe anderer Wehren und Einsatzkräfte möglich ist.

TOP 7. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) DS-Nr.: 86/2018
Der Bürgermeister informiert, dass es im Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung insbesondere zu zwei Straßen in Dauer ("Zur Mühle" und "Siedlungsweg") Diskussionsbedarf gab. Es gibt jedoch keine inhaltlichen Änderungen. Diesbezüglich wurde die Anlage mehrmals angepasst. Lediglich das Aufzeigen einiger weiterer Straßen gemäß der Anlage 1 zur DS 86/2018 der Straßenreinigungssatzung versteht sich als Änderung.
Frau Pieles hat eine Frage bezüglich der finanziellen Auswirkung. Die Gesamtsumme ist auf 4.000 € festgesetzt, der Eigenanteil liegt bei 1.000 €. Frau Pieles möchte wissen, ob die Differenz von 3.000 € durch die Gebühren gedeckt wird.
Der Bürgermeister bejaht dies und erläutert, dass 25% der Kosten immer von der Stadt Prenzlau getragen werden.
Beschluss: Version: 1
 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte "5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)."
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. 6. Änderungssatzung zur 2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) DS-Nr.: 85/2018
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 6. Änderungssatzung zur 2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) vom 18.11.1999 in der derzeit geltenden Fassung gemäß Anlage 1."
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Einrichtung der Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten DS-Nr.: 88/2018
Der Bürgermeister informiert, dass durch die Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung zukünftig davon auszugehen ist, dass es für die Einrichtung der Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten auch Förderungen vom Land geben wird. Weitehin informiert er über die Anträge DS 88-1/2018 und DS 92/2018. Diese zielen darauf ab, dass eine ehrenamtliche Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten eingerichtet wird und dass die eingesparten Gelder zur Förderung der Schulsozialarbeiterstellen durch den Landkreis Uckermark zur fachgerechten Fortbildung im Bereich Gewaltprävention genutzt werden sollen. Seitens der Verwaltung wird aber favorisiert, dass zukünftig ein hauptamtlicher Kinderund Jugendbeauftragter eingesetzt wird. Diese Stelle ist durch einen Pädagogen/Vollzeit zu besetzen. Es ist davon auszugehen, dass man für eine ehrenamtliche Stelle (200,00 €/mtl.) kein qualifiziertes Personal finden wird. Ein Kinder- und Jugendbeauftragter soll speziell für die "schwierigen Fälle" an den Schulen eingesetzt werden. Die Schulsozialarbeiterinnen nehmen in Hinsicht auf das Thema Mobbing an den Schulen auch an Lehrgängen teil, können diese Arbeit allerdings in diesem zeitlich notwendigen Umfang nicht leisten, da sie bereits mit vielen anderen Aufgaben und Problemen der Kinder und Jugendlichen beauftragt sind. Das Thema Mobbing ist in der heutigen Zeit ein gesamtgesellschaftliches Problem und die Kinder und Jugendlichen sind hier überdurchschnittlich betroffen.
Frau Pieles gibt an, dass sich aus der Brandenburgischen Kommunalverfassung keine Pflicht für eine Kommune, wie die Stadt Prenzlau, erkennen lässt, eine Stelle des Kinder- und Jugenbeauftragten einzurichten. Ihrer Ansicht nach muss eine gute Kommunikation zwischen den Eltern, Kindern und den Schulsozialarbeiterinnen stattfinden, um eine effektive Zusammenarbeit möglichst positiv gestalten zu können. Auch der Kinder- und Jugendbeirat (KJB) soll aktiv miteinbezogen werden, um Lösungsansätze für die Probleme der Kinder und Jugendlichen in den Schulen, insbesondere zum Thema Mobbing auch außerhalb der Schule, aufzuzeigen. Eine aktive Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen soll u.a. auch durch den KJB angetrieben werden um den Problemen an den Schulen Gehör zu verschaffen. Durch den KJB wollte man die Probleme der Kinder und Jugendlichen kennenlernen. Wenn sich dies umsetzen ließe, ist ihrer Auffassung nach der Schaffung einer ehrenamtlichen Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten Genüge getan.
Der Bürgermeister gibt an, dass er durch die Schulsozialarbeiterin Frau Pietschmann in den Klassen 4 - 6 die Kinder befragen lassen hat, wie sie zu dem Thema "Anti- Mobbing-Coach" stehen. Hier hat sich der Großteil der Kinder dafür ausgesprochen. Dies verdeutlicht, dass die Kinder durchaus große Probleme mit Mobbing haben. Durch eine Zusammenarbeit mit dem KJB kann der Bürgermeister durchaus bestätigen, dass die Kinder und Jugendlichen die Probleme in Bezug auf Mobbing nicht an den KJB herantragen, sondern hierüber lediglich Projekte und Zusammentreffen planen. Aus diesen Gründen erachtet der Bürgermeister die hauptamtliche Stelleneinrichtung eines Kinder- und Jugendbeauftragten als eine sehr wichtige Investition für die Kinder und Jugendlichen in Prenzlau.
Herr Haffer äußert seine Befürchtungen hinsichtlich der Besetzung einer ehrenamtlichen Stelle, da sich hierfür kein geschultes Personal mit der entsprechenden Qualifikation, in Form eines Pädagogen, finden lassen wird. Dies sollte seiner Ansicht nach dann eine zentrale Stelle sein.
Herr Richter erkundigt sich nach der Eingruppierung der zu besetzenden Stelle eines hauptamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten, da bei den finanziellen Auswirkungen eine Summe von 60.000 € angegeben ist.
Herr Müller antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass es sich hierbei um eine Pädagogenstelle mit der Entgeltgruppe S 11b, die im TVöD festgesetzt ist, handelt. Herr Brämer merkt an, dass nach allen Abwägungen für oder gegen das Einrichten einer hauptamtlichen Stelle entschieden werden sollte, ob man grundsätzlich bereit ist, diese Summe dafür aufzubringen.
Der Bürgermeister stimmt Herrn Brämer zu, dass die Summe eines hauptamtlichen Kinder- Jugendbeauftragten deutlich von der Summe einer ehrenamtlichen Stelle abweicht.
Frau Karstädt regt an, dass es eventuell auch einen Alternativvorschlag geben sollte, wenn sich die Stelle nicht besetzen ließe.
Herr Brämer fragt abschließend, ob nach den Fachausschüssen und dem Hauptausschuss aus dieser Beratungsvorlage eine Beschlussvorlage wird.
Der Bürgermeister antwortet, dass dies sicherlich nicht zwingend für die kommende Stadtverordneternversammlung geschehen muss. Jedoch sei zu bedenken, dass dieses Thema dennoch für die Zukunft ein sehr wichtiges bleibt und bereits sehr lange, mehrere Monate, diskutiert wird.
Beschluss: Version: 1
"Der Bürgermeister legt der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales, im Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung und im Hauptausschuss den Vorschlag zur Schaffung der Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten vor."
Abstimmung: Weiterleitung an HAU-A

TOP 10. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen für Zuführungen zu Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen DS-Nr.: 81/2018
Frau Bohrisch erläutert im Auftrag des Bürgermeisters, dass dieser Aufwand durch die Tariferhöhungen zu erklären ist. Mit einer Erhöhung in dieser Größenordnung konnte nicht gerechnet werden.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über- und außerplanmäßige Aufwendungen für Zuführungen zu Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von insgesamt 389.100 € gemäß Anlage."
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Außerplanmäßige Aufwendungen für Vermögensabgänge im Rahmen der Abgabe des Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasiums an den Landkreis Uckermark DS-Nr.: 77/2018
Der Erste Beigeordnete gibt zur Kenntnis, dass es eine Festlegung gibt, die es verbietet, diese Buchung als neutrale Ausbuchung vorzunehmen. Somit wird dies gegen die bestehende Kapitalrücklage gebucht. Die Liquidität ist hiervon nicht berührt, da es sich hier um keine zahlungswirksame Buchung handelt. Lediglich in der Bilanz wird dies erkennbar sein.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt außerplanmäßige Aufwendungen für die Ausbuchung von Sachanlagevermögen im Zusammenhang mit der Abgabe des Christa-und-Peter-Scherpf- Gymnasiums an den Landkreis Uckermark in Höhe von 702.895,25 €."
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Erschließung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark DS-Nr.: 82/2018
Der Zweite Beigeordnete erläutert, dass durch das Abspringen des einzigen Bewerbers für die Erschließung des dritten Bauabschnittes, die Stadt Prenzlau zusammen mit der Stadtwerke Prenzlau GmbH die Erschließung übernehmen wird. Eine Vorfinanzierung wird durch die Stadtwerke Prenzlau GmbH abgesichert. Im Aufsichtsrat der Stadtwerke Prenzlau GmbH wird zusammen mit dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 eine geeignete Form gefunden werden, damit keine versteckte Gewinnausschüttung erfolgt. Der Grundstückswert beträgt 11 €/m². Dieser Betrag ist nach dem Kauf eines Grundstückes an die Stadt Prenzlau zu entrichten. Die anteiligen Erschließungskosten einer Parzelle werden vom Käufer direkt an die Stadtwerke Prenzlau GmbH zurückgeführt.
Beschluss: Version: 1
"Die SVV beschließt, dass die Stadt Prenzlau zusammen mit der Stadtwerke Prenzlau GmbH die Erschließung des 3. Bauabschnittes im Bebauungsplangebiet Neustädter Feldmark für die Etablierung von ca. 18 bauträgerfreien Parzellen finanziert und beauftragt. Die vermarktbare Grundstücksfläche beträgt ca. 11.000 m². Die Vermarktung der Parzellen erfolgt durch die Stadt selbst."
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Bürgermeister informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass Herr Müller (GF der Baudenkmalpflege Prenzlau GmbH & Co. KG) zusätzlich zum Preis der Stadt Prenzlau in der kommenden Woche nun auch den Denkmalschutzpreis des Landes Brandenburg 2018 erhalten wird. Die Landrätin des Lankreises Uckermark wird ihn zu der Verleihung dieses Preises begleiten.
Des Weiteren gibt der Bürgermeister zur Kenntnis, dass der Zweite Beigeordnete die "Lange Nacht der Erneuerbaren Energien", die am 31.08.2018 ab 13.30 Uhr stattfindet, eröffnen wird.
Der Bürgermeister sagt an, dass es eine Beschlussvorlage für den Hauptausschuss am 10.09.2018 hinsichtlich des Einführens eines digitalen Ratsinformationssystems geben wird. Diese wird in der kommenden Woche verteilt. Dies stellt einen Grundsatzbeschluss dar, um weitere Maßnahmen in Bezug auf Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems durchführen zu können.

TOP 13.1 Ausbau Rad-, Wander- und Wirtschaftsweg zwischen Kap und Anstau Magnushof DS-Nr.: 84/2018
Der Zweite Beigeordnete gibt zur Kenntnis, dass der Zugangsbescheid sehr spät eingegangen ist und somit erst Mitte des Jahres eine Ausschreibung für die Baumaßnahme des Anstaus Magnushof durchgeführt werden kann. Parallel hierzu wurde seitens der Stadt Prenzlau ein Antrag auf einen entsprechenden Ausgleich für die erhöhten Kosten durch die späte Ausschreibung beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung gestellt. Ein Beschluss, ob eine Aufstockung der Fördermittel bewilligt wird, bleibt in den nächsten Tagen abzuwarten. Der Bürgermeister berichtet, dass zum direkten Anstaubereich noch Verhandlungen geführt werden müssen, da auch hier Mehrkosten auf Grund des schlechten Untergrundes entstanden sind. Des Weiteren erläutert er, dass die Zertifizierung des Rad-, Wander- und Wirtschaftsweges aus seiner Sicht nicht in Gefahr ist. Herr Haffer befürwortet die asphaltierte Variante des Weges zwischen Kap und Anstau Magnushof, da dieser dann auch bei schlechterem Wetter benutzt werden kann.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis."
Abstimmung: 8/0/0 zur Kenntnis genommen

TOP 13.2 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2018 (1. Halbjahr) DS-Nr.: 76/2018
Der Erste Beigeordnete gibt einige Erläuterungen zum Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau. Er informiert die Ausschussmitglieder, dass durch die Stadt Prenzlau mit Nachdruck auf die Rechnungslegung von abgeschlossenen Baumaßnahmen hingewiesen wird, um diese auch dem richtigen Haushaltsjahr zuordnen zu können. Der Ergebnishaushalt stellt sich, wie auch bereits im Jahr 2017, positiv dar.
Herr Haffer hat eine Frage zur Anlage 1 der DS 76/2018, Seite 2 unter Punkt 33. Er möchte wissen, wie so eine große Differenz zwischen der Summe "Fortgeschriebener Ansatz" und "Ergebnis zum 30.06.2018" zu Stande kommt.
Frau Oyczysk erläutert im Auftrag des Bürgermeisters, dass dies mit der durch den Ersten Beigeordneten erläuterten Rechnungslegung der Firmen zu tun hat. Anhand der Dachsanierung der Grundschule Johann-Heinrich-Pestalozzi ist dies beispielsweise zu erkennen. Die Leistungen werden dort bereits erbracht, eine Rechnung der Firma hat die Stadt Prenzlau jedoch noch nicht erhalten.
Herr Richter erkundigt sich, bis wann das Haushaltsjahr geschlossen werden muss.
Frau Bohrisch antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass durch die Einführung der Doppik bis zum 28.Februar des nächsten Haushaltsjahres periodenfremde Buchungen vorgenommen werden können. Dies ist eine wichtige Verfahrensweise, um eine richtige Liquidität darstellen zu können.
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen- und Rechnungsprüfung nehmen die Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 13.3 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (II. Quartal 2018) DS-Nr.: 74/2018
Frau Kaufmann hat eine Frage hinsichtlich der "Miete Rasenmähtechnik", die in der Anlage zur DS 74/2018 aufgeführt ist. Sie erkundigt sich, warum diese zusätzlich zu der erworbenen Technik gemietet wird.
Der Erste Beigeordnete erläutert, dass für die Grünflächenpflege Technik erworben wurde und die Rasenmähtechnik für das Stadion gemietet wurde, da dies wirtschaftlicher ist. In dem Mietvertrag hierfür waren bereits Wartungen und alle weiteren Nebenausgaben enthalten. Nach dem Ablauf dieses Mietvertrages wird entschieden, ob die Rasenmähtechnik zu dem verbleibenen Wert übernommen wird oder ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird. Die wirtschaftlichen Aspekte finden hierbei Anwendung.
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen- und Rechnungsprüfung nehmen die Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 14. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es liegen keine weiteren Anfragen der Ausschussmitglieder vor.

TOP 15. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.30 Uhr.

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Niederschrift FR-A vom 30.08.2018 (öffentlich) (49.4 KB)

Anlage zur Niederschrift FR-A vom 30.08.2018 (57.8 KB)

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