direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Anfrage 96/2018
Anliegerbeiträge ab 2015

Downloads

Drucksache 96/2018 (92.1 KB)

Anlage 1 durch DS 96-2016 (38.8 KB)

Anlage 2 durch DS 96-2016 (23.6 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beratung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

1. Für wie viele Straßen wurden Anliegerbeiträge erhoben?
2. Wie viele Bescheide wurden hierfür erlassen?
3. Stehen noch Bescheide für aufgenommene Bauarbeiten aus?
4. Wie oft wurde Raten-, Tilgungsvereinbarungen oder Stundungen gewährt Wenn ja, wie hoch ist die Summe?
5. Wie oft und in welchem Umfang wurden die offenen Anliegerbeiträge im Grundbuch gesichert?
6. Wie oft wurden Anträge auf Zahlungsaufschub abgelehnt?

(Hinweis: Die Anfrage umfasst den Zeitraum ab dem 1.1.2015)

Begründung:
Anliegerbeiträge sind nach der Bescheiderteilung kurzfristig {1 Monat) fällig und können beim Zahlungspflichtigen finanzielle Engpässe auslösen. Hierüber wollen wir uns einen ersten Überblick verschaffen.

gez.
D. Reichel
Fraktion Wir Prenzlauer

Begründung

Antwort des Bürgermeisters:
1. Für wie viele Straßen wurden Anliegerbeiträge erhoben?
2. Wie viele Bescheide wurden hierfür erlassen?

Für folgende Straßen wurden Anliegerbeiträge bzw. Kostenersatz für Zuwegungen erhoben:

Abrechnung im Jahr

Baumaßnahme

Anzahl Bescheide

2015

Scharrnstraße

10

2017

Tor zum Uckersee (B109

- Lindenstraße bis Klosterstraße)

5

2017

Straße des Friedens

(Brüderstraße bis Dr.-W.-Külz-

Straße)

12

2018

OD Bündigershof

42

3. Stehen noch Bescheide für aufgenommene Bauarbeiten aus?

Für folgende Baumaßnahmen sind noch Beiträge festzusetzen:

aus dem Jahr

Baumaßnahme

2017

Beleuchtung Güstow (Am Lindenberg in Richtung Horst)

2017

Beleuchtung Dedelow (Basedower Straße)

2018

Am Rohrteich Stichweg Nr. 31- 45

2018

Beleuchtung Schwedter Straße (Grabowstraße - Goethestraße)

4. Wie oft wurde Raten-, Tilgungsvereinbarungen oder Stundungen gewährt? Wenn ja, wie hoch ist die Summe?

Abrechnung im Jahr

Baumaßnahme

Anzahl gewährter

Stundungen

2015

Scharrnstraße

0*1

2017

Tor zum Uckersee (B109 - Lindenstraße bis

Klosterstraße)

0*1
2017

Straße des Friedens (Brüderstraße bis Dr.-W.-

Külz-Straße)

0*1

2018

OD Bündigershof

5*2

*1 Die Straßenbaubeiträge/ Kostenersätze wurden vollständig bezahlt.
*² Die Anzahl der Stundungbescheide bezieht sich auf die Anzahl der gestundeten Straßenbau- bzw. Kostenersatzbescheide. Im vorliegenden Fall sind nur 2 Anlieger betroffen, die jedoch 2 bzw. 3 Straßenbau-/ Kostenersatzbescheide erhalten haben. Für die Baumaßnahme OD Bündigershof wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von 4.489,90 € gestundet. Entsprechende Ratenvereinbarungen laufen und werden bis dato eingehalten.

5. Wie oft und in welchem Umfang wurden die offenen Anliegerbeiträge im Grundbuch gesichert?

Für die offenen Anliegerbeiträge aus der Baumaßnahme OD Bündigershof erfolgte bisher keine Sicherung im Grundbuch, da die Einzelbeträge vergleichsweise gering sind und die Ratenvereinbarungen bisher ausnahmslos eingehalten werden. Hinzu kommt, dass die Zahlungsverjährung durch die Stundung unterbrochen wird, so dass die Ansprüche insgesamt nicht gefährdet sind.

6. Wie oft wurden Anträge auf Zahlungsaufschub abgelehnt?

Da bisher immer eine ordnungsgemäße Antragstellung erfolgte und entsprechende Einkommensnachweise vorlagen, wurde bisher kein Antrag auf Zahlungsaufschub abgelehnt.

Generell: Seit Beschluss 2/925/IV der SVV vom 18.12.1996 werden die Anträge auf Stundung und Ratenzahlung durch die Kämmerei bearbeitet. Seit diesem Zeitpunkt wird den Bescheiden als Anlage das Blatt "Hinweise zu den Straßenbaubeiträgen" beigelegt (siehe Anlagen).

verantwortliches Amt / Antragsteller

Fraktion Wir Prenzlauer

zurück Seitenanfang Seite drucken