Anlage zur DS 98/2018 (276.1 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2018 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister die Stelle eines hauptamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten mit den Schwerpunktaufgaben gemäß dieser Beschlussbegründung einzurichten.
Anlagen:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg vom 02.07.2018
Gemäß Novellierung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (§ 18a) sichert die Gemeinde "Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte" zu (siehe Anlage, GVBl. Bbg. vom 02.07.2018). "Die Gemeindevertretung kann einen Beauftragten für Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen benennen", heißt es weiter in der Kommunalverfassung.
In der Stadt Prenzlau gibt es bereits seit 2016 einen Kinder- und Jugendbeirat. Bislang erfolgte seine Betreuung und Begleitung durch das Amt für Bildung, Sport und Soziales. Die personellen Möglichkeiten der Unterstützung sind jedoch begrenzt. Um eine breitere und fachlich begleitete Kinder- und Jugendbeteiligung zu gewährleisten, schlägt der Bürgermeister der Stadtverordnetenversammlung die Schaffung der Stelle eines Kinderund Jugendbeauftragten vor. Folgende Schwerpunktaufgaben im Bereich Kinder- und Jugendbeteiligung / Familienfreundlichkeit wären durch diese Stelle abzusichern.
1. Schwerpunkt:
- Betreuung/Begleitung/fachliche Anleitung Kinder- und Jugendbeirat;
- Informieren über und Organisieren von Prozessen der Kinder- und Jugendbeteiligung;
- Befähigung und Unterstützung der Gremien der Kinder und Jugendlichen in der Zusammenarbeit mit den Stadtverordneten / Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen gegenüber Kommunalpolitik und Verwaltung;
- Kinder- und Jugendinteressen in die jeweiligen Gremien der Stadtverordnetenversammlung einbringen sowie die Einflussnahme auf städtische Planungsvorhaben aus der Sicht von Kindern und Jugendlichen;
- Organisation und Durchführung von Veranstaltungen für Kinder- und Jugendliche;
- Ansprechpartner für den Bereich Kinder- und Familienfreundlichkeit;
- Mitarbeit in entsprechenden Gremien.
Ein zweiter Schwerpunkt der Arbeit des Kinder- und Jugendbeauftragten sollte der Bereich Gewaltprävention sein. In Auswertung der Veranstaltungen "Stoppt Mobbing!" wurde ein großer Bedarf der präventiven Arbeit an den Grundschulen und weiterführenden Schulen festgestellt. Die bisherigen Maßnahmen sollten dringend ergänzt und erweitert und die Arbeit der Schulsozialarbeiterinnen und Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher professionell unterstützt werden.
Aufgabenschwerpunkte in diesem Bereich der Arbeit eines Kinder- und Jugendbeauftragten wären:
2. Schwerpunkt:
- Beratung/Betreuung und Begleitung vor Ort an den Schulen, Kitas und Horten;
- Einzelfallarbeit nach Bedarf zur Unterstützung der Schulsozialarbeiterinnen;
- Fachliche Unterstützung der Lehrer, Schulsozialarbeiterinnen, Schülerräte, Kinderräte etc.;
- Unterbreiten von Veranstaltungsangeboten, Weiterbildungen etc. in Kooperation mit fachlich ausgewiesenen Partnern;
- Einbindung von Fachkräften.
Fachliche Voraussetzungen/Eignung
- Sozialpädagogische bzw. -therapeutische Ausbildung und Erfahrung
- Erfahrungen auf den Gebieten Gewaltprävention, Sexualpädagogik, Streitschlichtung,
- Rechtsgrundlagen, Jugendhilfe
- Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit
- Zugang zu Kindern und Jugendlichen
- Erfahrungen in der konzeptionellen Arbeit und der Projektarbei
- Erlangung der Zertifizierung über den Bundesverband - Gewaltprävention, falls nicht vorhanden
Anbindung der Stelle
- Anbindung an Fachamt der Stadt Prenzlau (Amt für Bildung, Sport und Soziales)
- Arbeitsfeld: Schulen/Horte in der Stadt Prenzlau
- Regelmäßige (quartalsmäßige) Berichterstattung vor dem BKS-Ausschuss/SVV
Bürgermeister der Stadt Prenzlau