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Beschlussvorlage 94/2018
Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems

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Drucksache 94/2018 (91.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister mit der Anschaffung eines digitalen Ratsinformationssystems, mit dem zukünftig auch die Mandats- und Gremienarbeit digital erfolgen kann. Die Einführung soll zeitnah zum Beginn der 7. Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

Begründung

Mit dem Beschluss zur DS 53/2016 hat die Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016 den Bürgermeister beauftragt, Möglichkeiten für die Einführung und Nutzung eines Ratsinformationssystems für die Gremienarbeit der Stadtverordneten und sachkundigen Einwohnern sowie einer verbesserten Bürgerinformation aufzuzeigen und Empfehlungen für eine konkrete Umsetzung zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage positioniert sich die Stadtverordnetenversammlung zur Einführung eines Ratsinformationssystems.

Auf Grund der Komplexität des Themas und der Auswirkungen auf die konkrete Arbeitsweise der Stadtverordneten wurde eine Arbeitsgruppe "Ratsinformationssystem" (AG-RIS) mit Vertretern aus allen Fraktionen gegründet, die die konkreten Forderungen an die Arbeitsweise wie auch die Leistungen einer entsprechenden Software erarbeitet haben. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die in der Verwaltung vorhandene Softwarelösung zur Unterstützung der Ratsarbeit nicht in dem Maße ausbaufähig ist, wie es sich die AG-Mitglieder für die zukünftige Arbeit vorstellen und wünschen.

Die Arbeit der AG-RIS ist noch nicht beendet, da noch weitere Detailfragen zu klären sind, jedoch wurde eine Leistungsbeschreibung für ein Ratsinformationssystem erarbeitet, welches die digitale Mandats- und Gremienarbeit sowie die Öffentlichkeitsarbeit entsprechend unterstützen soll.

Erste Kostenrecherchen haben ergeben, dass mit einem Investitionsaufwand von ca. 20.000 € die Erstausstattung mit Software und notwendiger Hardware umsetzbar wäre.

Benötigt wird nunmehr ein Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung, um die Ausschreibung auf den Weg zu bringen, mit dem Ziel, die Auswahl/Anschaffung bis zum Ende der 6.Wahlperiode erfolgreich durchzuführen und nach Einführung in der Verwaltung auch zügig mit der Umsetzung bei den Stadtverordneten in der 7. Wahlperiode beginnen zu können.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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