Anlage zur DS 93/2018 (14.8 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2018 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau gemäß Anlage.
Anlagen:
8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau
Mit dem "Ersten Gesetz zu Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg - Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten" vom 29.06.2018 (GVBl. I Nr. 15/2018 vom 02.07.2018) wurden verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten in die Kommunalverfassung aufgenommen, die entsprechende Änderungen der Hauptsatzung erforderlich machen. Nach § 141 Abs. 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) sind die Regelungen in der Hauptsatzung innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten neuer kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften an die neue Rechtslage anzupassen. Dies soll mit der vorgelegten 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Prenzlau vollzogen werden.
Zur Änderung des § 4:
Zunächst wurde in § 13 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Einwohnerbefragung aufgenommen. Daraus ergibt sich eine Erweiterung des § 4 Abs. 1.
Der neu eingefügten Regelung des § 18a Abs. 2, Satz 1 BbgKVerf wird zunächst Genüge getan durch das Einfügen des neuen Absatzes 2, in dem die Formen zur eigenständigen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde bestimmt werden. Im Absatz 3 (neu) wird eingefügt, dass auch die genaueren Details der vorgenannten Formen in der Einwohnerbeteiligungssatzung beschrieben werden. Die Einwohnerbeteiligungssatzung soll zur nächsten Sitzungsfolge angepasst werden, da der Kinder- und Jugendbeirat an der Entwicklung der Formen vorher beteiligt werden soll.
Zur Änderung des § 5a Absatz 2:
Hier handelt es sich um die Korrektur einer fehlerhaften Formulierung.
Hauptamt