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Antrag 88-1/2018
Einrichtung einer ehrenamtlichen Stelle "Kinder- und Jugendbeauftragte/r"

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Drucksache 88-1/2018 (91.2 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Einrichtung einer ehrenamtlichen Stelle "Kinder- und Jugendbeauftragte/r der Stadt Prenzlau" zu.
Die Stelle dient insbesondere dazu eine breite Kinder- und Jugendbeteiligung zu gewährleisten. Dabei versteht sich die/der Kinder-und Jugendbeauftragte als Bindeglied zwischen den Kindern und Jugendlichen der Stadt Prenzlau und ihrer Ortsteile, der Kommunalpolitik sowie Verwaltung.
Die Stelle wird durch öffentliche Ausschreibung für einen Zeitraum von 2 Jahren besetzt und eine geeignete Person von der Stadtverordnetenversammlung bestellt. Die Bestellung kann nach den ersten 2 Jahren auch ohne öffentliche Ausschreibung durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen, wenn die/der Amtsinhaber/in die Arbeit erfolgreich geleistet hat und weiterführen soll/will.
Als angemessene Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Betrag von 200,00 €/Monat festgelegt.
Der/dem Kinder- und Jugendbeauftragte/n ist Gelegenheit zu geben, zu allen Maßnahmen und Beschlüssen und/oder aktuellen Ereignissen, die Auswirkungen auf Kindern und Jugendlichen in der Stadt Prenzlau und ihrer Ortsteile haben oder mit ihnen im Zusammenhang stehen, gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen und Beiräten mündlich oder schriftlich Stellung zu nehmen.
Die/der Kinder- und Jugendbeauftragte kann jederzeit angehört werden.

gez.
J. Dittberner
Fraktion DIE LINKE.Prenzlau

Begründung des Antrages:
Kinder und Jugendliche haben das Recht, ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten zu äußern. Außerdem sind sie an allen sie betreffende Entscheidungen zu beteiligen. Partizipation muss zunächst gelernt werden, sowohl von Kindern und Jugendlichen als auch von Erwachsenen. Gemäß der Novellierung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburgs (§18 a) ist die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde abzusichern. Des Weiteren kann die Gemeinde einen "Beauftragten für die Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen benennen".
Die bereits seit 2016 bestehende Form zur eigenständigen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen - der Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Prenzlau - erhält durch eine/n Kinder- und Jugendbeauftragten zusätzliche Unterstützung, um eine breite Kinder- und Jugendbeteiligung zu gewährleisten sowie gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen der Stadt Prenzlau und ihrer Ortsteile angemessene Formen der Beteiligung zu entwickeln.

Aufgaben der/des Kinder-und Jugendbeauftragten sollen insbesondere sein:
- Bekanntmachung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
- Betreuung und Begleitung des Kinder- und Jugendbeirates
- Anregung und Unterst ützung von Partizipationsprozessen gemeinsam mit dem Kinderund Jugendbeirat der Stadt Prenzlau
- Beratung und Moderation, Begleitung, Initiierung und Durchf ührung von konkreten Beteiligungsprozessen in der Kommunalpolitik sowie Unterstützung durch Vermittlung       
  von Kooperationspartnern
- Befähigung und Beratung der Kinder und Jugendlichen eigene Interessen zu entwickeln
- Demokratiebildung
- Beratung Erwachsener bei Projekten mit Kindern und Jugendlichen
- Netzwerkarbeit
- Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen gegenüber der Kommunalpolitik und Verwaltung
- Unterbreitung von Weiter- und Fortbildungsangeboten für Aktive der Kinder-und Jugendarbeit

verantwortliches Amt / Antragsteller

Fraktion DIE LINKE.Prenzlau

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