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Beschlussvorlage 86/2018
5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)

Downloads

Drucksache 86/2018 (92.0 KB)

Anlage 1 zur DS 86/2018 (70.0 KB)

Anlage 2 zur DS 86/2018 (477.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte "5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)".

Anlagen:
1. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)
2. Anlage zur Straßenreinigungssatzung mit Änderungen

Begründung

Folgende Straßenabschnitte müssen hinsichtlich der Zuständigkeiten bei der Reinigung und des Winterdienstes angepasst bzw. noch fehlende Straßenabschnitte nach Übergabe an die Stadt neu ins Straßenverzeichnis aufgenommen werden.
Nachdem die Straßen aus dem 1. und 2. Bauabschnitt der Neustädter Feldmark und des Koppelweges vom Bauträger an die Stadt übergeben worden sind, haben sich die Anwohner des Wohngebietes während einer Einwohnerversammlung mehrheitlich für die Übertragung des Winterdienstes auf den Fahrbahnen auf die Stadt und anschließender Gebührenbescheiderstellung ausgesprochen.
Die Reinigung und der Winterdienst auf den Gehwegen, sowie die Reinigung der Fahrbahnen verbleibt wie bisher bei den Anliegern.
Die Alfred-Hinrichs-Str. (Baugebiet am Grünen Weg) wird vorsorglich in die Satzung aufgenommen, damit diese nach Übergabe vom Bauträger an die Stadt einer geordneten Reinigung bzw. Winterdienstbewirtschaftung zugeführt werden kann.
Weiterhin wird die Reinigung der Fahrbahn der Ortsdurchfahrt in Dauer (Bundesstraße) von den Anliegern auf die Stadt übertragen. Der Winterdienst für diese Ortsdurchfahrt ist bereits bei der Stadt. Dauer war der einzige Ort, wo diese Regelung noch Bestand hatte.
Auf dem Gehweg im Ortsteil Dedelow entlang des Wäldchens an der Basedower Straße in Richtung Basedow beginnend hinter Haus Nr. 19 bis zum Ende des Gehweges wird die Reinigung und der Winterdienst vom Anlieger auf die Stadt übertragen, da durch den Eigentümer des Waldstückes tatsächlich keine Inanspruchnahme des Gehweges erfolgt bzw. keinerlei Anliegen daran besteht und dieser ausschließlich der Öffentlichkeit dient. Die Kosten werden jedoch nach dem allgemein verbindlichen Maßstab auf den Anlieger (Eigentümer des Waldes) umgelegt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Bürgermeister der Stadt Prenzlau

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