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Beschlussvorlage 78/2018
Beschluss über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau im Bereich "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" und gleichzeitige Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Prenzlau

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Drucksache 78/2018 (91.3 KB)

Anlage zur DS 78/2018 (276.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" wird der Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau für den in den Anlagen dargestellten Geltungsbereich geändert. Die derzeitige Flächenausweisung "Wohnbaufläche" wird in ein "Sondergebiet Handel" umgewandelt. Gleichzeitig soll das Einzelhandelskonzept der Stadt Prenzlau (DS 82/2016) fortgeschrieben werden.

Anlagen: 1. FNP-Änderungsbereich

Begründung

Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" (DS 79/2018) ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 III Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Bebauungsplan. Dabei wird sich der zu erstellende Umweltbericht für den Bebauungsplan inhaltlich auf die Abwägung naturschutzrechtlicher Belange im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau beziehen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau weist die Fläche derzeit als Wohnbaufläche aus. Gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind für sonstige Sondergebiete die Zweckbestimmung und die Art der baulichen Nutzung darzustellen und festzusetzen. Zu sonstigen Sondergebieten zählen nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 Gebiete für großflächige Einzelhandelsbetriebe.
Das 2016 beschlossene Einzelhandelskonzept für die Stadt Prenzlau (DS 82/2016) ist fortzuschreiben, da die Auswirkungen der Standortverlagerung vom ursprünglichen Ansatz der Nutzung des Turmkarrees abweichend nun mehr in das Wohngebiet an der Kietzstraße zu betrachten, zu bewerten und im Einzelhandelskonzept zu verankern sind.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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