direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Beschlussvorlage 77/2018
Außerplanmäßige Aufwendungen für Vermögensabgänge im Rahmen der Abgabe des Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasiums an den Landkreis Uckermark

Downloads

Drucksache 77/2018 (91.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt außerplanmäßige Aufwendungen für die Ausbuchung von Sachanlagevermögen im Zusammenhang mit der Abgabe des Christaund- Peter-Scherpf-Gymnasiums an den Landkreis Uckermark in Höhe von 702.895,25 €.

Begründung

Im Rahmen des Schulträgerwechsels zum 01.01.2017 wurde zum Stichtag das Sachanlagevermögen (Grundstück und Gebäude Schulteil I; Schulmobiliar, PC-Technik, Unterrichtsmittel u.dgl.) unentgeltlich an den Landkreis Uckermark übergeben. In der Folge ist dieser Teil des Anlagevermögens mit Restbuchwerten in Höhe von insgesamt 702.895,25 € bei der Stadt Prenzlau aufwandswirksam im außerordentlichen Ergebnis auszubuchen. Gleichzeitig sind dem Gymnasium zugeordnete Sonderposten (investive Fördermittel) in Höhe von 141.628,32 € auszubuchen, die als Erträge in das außerordentliche Ergebnis eingehen. Die Erträge können die Aufwendungen nur zu einem geringen Teil decken.
Diese Aufwendungen und Erträge fanden bei der Haushaltsplanung 2017 keine Berücksichtigung, da die genauen Modalitäten der Abwicklung seiner Zeit nicht bekannt waren und zunächst noch eine ergebnisneutrale Ausbuchung der Restbuchwerte geprüft wurde. Rückfragen beim Städte- und Gemeindebund sowie bei der Stadt Oranienburg, die bereits unter doppischen Gesichtspunkten einen Schulträgerwechsel vollzogen hat, haben jedoch ergeben, dass rechtlich keine Möglichkeit einer ergebnisneutralen Buchung besteht und die abgebende Körperschaft im außerordentlichen Ergebnis erheblich belastet wird.
Lt. vorläufigem Jahresergebnis 2017 wird somit im außerordentlichen Ergebnis ein Fehlbetrag in Höhe von 544,1 T € ausgewiesen, der jedoch durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses (Bestand 31.12.2016: 998,8 T€) ausgeglichen werden kann.
Es handelt sich insgesamt um nicht zahlungswirksame Buchungsvorgänge, d.h. die Finanzrechnung bleibt hiervon unberührt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

zurück Seitenanfang Seite drucken