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Beschlussvorlage 81/2018
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen für Zuführungen zu Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen

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Drucksache 81/2018 (91.7 KB)

Anlage zur DS 81/2018 (9.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über- und außerplanmäßige Aufwendungen für Zuführungen zu Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von insgesamt 389.100 € gemäß Anlage.

Anlage:
Übersicht der notwendigen über- und außerplanmäßigen Zuführungsbeträge nach Produkten

Begründung

Mit Einführung der Doppik zum 01.01.2011 sind für die Beschäftigten im Altersteilzeit- Blockmodell Rückstellungen für die Wertguthaben zu bilden.
Nahezu alle Beschäftigten haben beim Abschluss der Altersteilzeitarbeitsverträge das Blockmodell, welches zu gleichen Zeitanteilen aus einer Arbeits- und einer Freistellungsphase besteht, gewählt. In der Arbeitsphase sind die Beschäftigten weiterhin in vollem Umfang aktiv tätig, erhalten jedoch nur das halbe Bruttoeinkommen zzgl. des vereinbarten Aufstockungsbetrages. Der sogenannte Erfüllungsrückstand wird während der Arbeitsphase in der Rückstellung als Wertguthaben angesammelt. In der Freistellungsphase erhalten die Beschäftigten dieses dann monatlich zu paritätischen Teilen ausgezahlt.
Die Aufstockungsbeträge sind zum Zeitpunkt des Abschlusses der Altersteilzeitvereinbarung für die gesamte Laufzeit als Rückstellung zu passivieren.
Eine mittelfristige Hochrechnung bis zum Jahr 2022 hat ergeben, dass die aufgrund bestehender Altersteilzeitvereinbarungen tatsächlich zu tätigenden Inanspruchnahmen der Rückstellungen für Alterszeitverpflichtungen die Höhe der vorhandenen Rückstellungsbestände zum Teil deutlich übersteigen. Gründe hierfür sind vorrangig Tariferhöhungen und Höhergruppierungen (insbesondere im Kitabereich) während der Laufzeit der Altersteilzeitvereinbarungen, die bei der Bildung der Rückstellungen keine Berücksichtigung finden konnten.
Um die bestehenden Verpflichtungen aus den Altersteilzeitvereinbarungen heraus vollständig darzustellen und geplante Inanspruchnahmen aus den Rückstellungen für die Folgejahre sicherzustellen, sind die Rückstellungsbestände durch zusätzliche Zuführungen (siehe Anlage) anzupassen.
Die Aufwendungen für die zusätzlichen Zuführungen zu Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen verschlechtern das Jahresergebnis 2017 in der angegebenen Höhe, führen jedoch zur Entlastung der Ergebnishaushalte der Folgejahre.
Es handelt sich um zahlungsunwirksame Buchungsvorgänge, d. h. die Finanzrechnung bleibt hiervon unberührt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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