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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2018

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 28.06.2018, Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium Schulteil II, Seeweg 6 (Aula)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.15 Uhr

Entschuldigt:
Herr Zierke
Herr Krüger 
Herr Suhr 
Herr Suhr 
 

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen
3.1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2018
3.2 Genehmigung der Niederschrift der außerordentlichen öffentlichen Sitzung vom 17.05.2018
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
6.1 MitteilungspfIicht der Mitglieder der SVV Prenzlau (DS-Nr.: 64/2018)
7. Prenzlau als Pestizidfreie Kommune (DS-Nr.: 66/2018)
8. Änderung des Geltungsbereiches zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan D VII "Uckerpromenade" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 60/2018)
9. Sicherung der Planung für die Uckerpromenade durch sanierungsrechtliche Genehmigung der Gemeinde nach § 144 BauGB (DS-Nr.: 61/2018)
10. Überplanmäßige Auszahlung Bund-/ Land-Programm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS) (DS-Nr.: 50/2018)
11. Überplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung für die Sanierung des Daches der Grundschule Pestalozzi (DS-Nr.: 62/2018)
12. Video-Livestream (DS-Nr.: 65/2018)
13. Mitteilungen des Bürgermeisters
13.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2018) (DS-Nr.: 43/2018)
13.2 Stadtbericht 2016 (DS-Nr.: 51/2018)
13.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen I. Quartal 2018 (DS-Nr.: 52/2018)
14. Fragestunde der Stadtverordneten
15. Schließung der Sitzung 

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 24 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen

TOP 3.1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2018
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 3.2 Genehmigung der Niederschrift der außerordentlichen öffentlichen Sitzung vom 17.05.2018
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende schlägt vor, die Drucksachen 60/2018 und 61/2018 gemeinsam zu beraten und im Anschluss über die DS 60/2018 zustimmen wird.


Herr Hildebrandt nimmt teil.

Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
Der Vorsitzende betont, dass die Ergebnisliste der Ausschüsse und der Zeitplan für den Haushalt 2019 allen Stadtverordneten zugegangen sind.

TOP 6.1 MitteilungspfIicht der Mitglieder der SVV Prenzlau DS-Nr.: 64/2018
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Antwort auf die Anfrage zur Kenntnis.

TOP 7. Prenzlau als Pestizidfreie Kommune DS-Nr.: 66/2018
Herr Meyer bittet darum die Drucksache in die nächste Sitzungsfolge zu verschieben, da für seine Fraktion noch zu viele Fragen offen sind. Zu Punkt 1 und 2 der Drucksache will er wissen, wie man diese Flächen auf Pestizidverzicht überprüfen könnte und wer diese Aufgabe übernimmt. Er sieht hier die steigenden Kosten durch teurere pestizidfreie Pflanzenmittel für den Bürger als bedenklich an. Punkt 3 der Petition kann er befürworten und denkt, dass man hier über Möglichkeiten sprechen kann. Zu Punkt 4 will er wissen, wer dieses Verbot des Einsatzes von Pestiziden überwachen soll. Die Landwirte sind aus seiner Sicht an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und dürfen ohnehin nur umweltfreundliche Pflanzenschutzmittel einsetzen. Punkt 6 sieht er als nicht problematisch an. Jedoch müssen die Flyer und Plakate gedruckt werden. Er fragt wer dies bezahlen wird und ob dafür Steuergelder verwendet werden sollen. Des Weiteren gibt er an, dass seiner Fraktion keine Petition im Original bekannt ist.
Der Vorsitzende fragt, ob die CDU-Fraktion einen Geschäftsordnungsantrag zur Verweisung der Drucksache stellen will.
Dies wird von der CDU-Fraktion bestätigt.
Der Bürgermeister erklärt, dass in der Beratungsvorlage DS 35/2018 die Originalforderungen des Petitionsantragstellers dargestellt und erläutert wurden. Er beantwortet die Fragen von Herrn Meyer. Die städtischen Flächen werden durch die Verwaltung kontrolliert bzw. ist der Pestizideinsatz im Dienstleistungsvertrag der Firmen bereits jetzt ausgeschlossen. Auch die Sozialkontrolle sieht er als gutes Mittel zur Überprüfung besonders in Kleingartenanlagen. Derzeit verwenden die Unternehmen und Landwirte schon noch giftige Mittel wie Glyphosat, da sie durch Ausnahmegenehmigungen diese Mittel verwenden dürfen. Flyer und Plakate bekommt man ausreichend von den Vereinen und zuständigen Stellen, um diese zu verteilen. Er spricht sich für die Abstimmung dieser Drucksache aus, da es hierzu ja auch eine gesonderte Veranstaltung gab, die Unklarheiten und Fragen beantworten konnte.
Herr Hoppe spricht den Punkt 4 der Petition an. Er will wissen, ob es bei einer Neuverpachtung auch Konsequenzen gibt, wenn der Pächter sich nicht an den Pestizidverzicht hält. Er geht auf die Fragen von Herrn Meyer ein und sieht die Kontrollpflicht bei der Verwaltung bzw. dem Hauptverwaltungsbeamten.
Der Bürgermeister erläutert, dass bei Nichteinhaltung der Vertragsvorschriften der Pachtvertrag gekündigt werden kann. Für die Bürger und Mieter muss es nicht unbedingt teurer werden. Auch andere Kommunen meistern dieses pestizidfreie Verfahren und die Kontrolle des Pestizidverzichts.
Der Zweite Beigeordnete informiert, dass die Petition am 06.12.2017 eingegangen ist und der Petent nach längerer Prüfungszeit ein Recht auf eine Antwort hat. Er findet es gut, dass sich damit intensiv beschäftigt wurde, wie z.B. auf der öffentlichen Veranstaltung. Hauptsächlich geht es hierbei um eine Signalwirkung der Stadtverordneten für die Stadt und deren Bürger. Eine gesetzliche Regelung für die Landwirte generell wird dazu in Zukunft auch kommen. Er geht des Weiteren auf die Landwirtschaft und Blühstreifen ein und bittet kein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Landwirten zu entwickeln. Für ihn ist klar, dass es ein Umdenken geben wird, was den Einsatz von Pestiziden betrifft. 
Der Vorsitzende bittet um Abstimmung für den Geschäftsordnungsantrag zur Verweisung der Drucksache.
Abstimmung: 11/11/3 mehrheitlich abgelehnt
Herr Dittberner spricht sich für die Petition aus. Einige Fragen bleiben für ihn jedoch weiterhin offen. Er will wissen, ob bei den Punkten 1 und 2 nur bei der Neuverpflichtung der Pestizidverzicht vorgesehen ist oder auch die Vorgaben der bestehenden Verträge geändert werden könnten. Die Kontrolle des Pestizidverzichts und die Kostensteigerungen für Mieter sollten vorab geklärt werden.
Herr Haffer geht auf die Ausführungen von Herrn Hoppe ein und fragt nach den Konsequenzen bei Vertragsverstößen hinsichtlich des Pestizidverzichts. Auch für ihn ist dies ein Signal mit Außenwirkung. Er fragt, was sich genau für die Stadt nach der Petition ändern wird.
Der Bürgermeister führt aus, welche städtischen Flächen (z.B. ca. 560 ha Ackerflächen) man dann pestizidfrei bewirtschaften könnte. Auch in den Kleingartenanlagen (550.000 m²) kann man einen Pestizidverzicht im Generalpachtvertrag verankern und dies mit den Vorständen absprechen. Mit dem Beschluss ist Prenzlau nicht sofort pestizidfrei, jedoch wird das nach und nach in den Neuverpachtungen verankert werden.
Frau Hahlweg geht auf die derzeitige Überprüfung der Landwirte hinsichtlich gesetzlicher Vorschriften ein. Sie will wissen, ob die Landwirte nach Neuschließung eines Pachtvertrages dann Teilflächen pestizidfrei bewirtschaften müssen und die anderen Teilflächen, deren Pachtverträge noch laufen, dann wie bisher bewirtschaftet werden sollen.
Der Bürgermeister erklärt, dass die Pachtverträge erst änderbar sind, wenn diese durch die gesetzliche oder jeweilige vertragliche Kündigungsfrist auslaufen. Wenn es vorher gesetzliche Änderungen gibt, muss sich der Landwirt ja auch schon vor Vertragsablauf an den Pestizidverzicht halten. Das Label "pestizidfreie Gemeinde" zeigt den Prozess pestizidfrei zu bewirtschaften auf. Für private Grundstücke hat dies eine Signalwirkung.
Herr Theil möchte die Diskussion beenden und stellt einen Geschäftsordnungsantrag.
Über diesen wird wie folgt abgestimmt: Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen
Herr Brämer merkt an, dass nicht dargestellt wurde, wie hoch die finanzielle Belastung durch den Einsatz von pestizidfreien Mitteln für die Bürger sein wird. Er bezweifelt die Sinnhaftigkeit dieses Labels "Pestizidfreie Kommune".
Der Zweite Beigeordnete bittet zu beachten, dass diese Drucksache keine Initiative der Verwaltung ist. Diese Petition stammt von einem Bürger. Die Verwaltung hat zur Erleichterung eines Beschlusses eine Veranstaltung zu diesem Thema für die Stadtverordneten auf deren Wunsch hin organisiert und auch einiges der Petition nach Absprache in den Ausschüssen angepasst und deutlicher formuliert. Er bittet um Abstimmung der Drucksache. 
Herr Theil spricht nach der Abstimmung das Ergebnis an und findet es komisch wie unterschiedlich Punkt 1 und 2 abgestimmt worden sind. Er will wissen, wie man dies nun händelt.
Der Bürgermeister stimmt Herrn Theil grundsätzlich zu und erklärt, dass aber bereits jetzt schon in den Verträgen mit den Bewirtschaftern kein Pestizideinsatz enthalten ist. Eine einmalige jährliche Außnahmegenehmigung kann nun von der Verwaltung aufgrund Beschluss zu Punkt 1 nicht mehr erteilt werden. Deshalb ist dieses unterschiedliche Abstimmungsergebnis zu Punkt 1 und 2 in der Praxis unproblematisch.
Beschluss: Version: 1
 "Die SVV beschließt:
1. Schrittweise werden auf allen kommunalen Flächen (städtische Eigentumsflächen) keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) eingesetzt.
2. Private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, werden ebenfalls zu einem Pestizidverzicht verpflichtet.
3. Es werden durch die Stadt Bienen- und insektenfreundliche Blühflächen oder Projekte initiiert.
4. Bei der Neuverpachtung kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung wird ein Verbot des Einsatzes von Pestiziden im Pachtvertrag verankert. (siehe Anlage 1)
5. Private Firmen mit städtischer Mehrheitsbeteiligung werden zur pestizidfreien Bewirtschaftung aufgefordert.
6. Einwohnerinnen und Einwohner werden durch die Stadt über die Bedeutung von Biodiversität informiert und gleichzeitig werden ihnen Möglichkeiten zum Schutz von Bestäubern wie Bienen und Wildbienen sowie giftfreie Maßnahmen beim Gärtnern aufgezeigt."
Abstimmung:
Punkt 1. 12/9/4 mehrheitlich angenommen
Punkt 2. 9/15/1 mehrheitlich abgelehnt
Punkt 3. 22/0/3 einstimmig angenommen
Punkt 4. 12/11/2 mehrheitlich angenommen
Punkt 5. 9/10/6 mehrheitlich abgelehnt
Punkt 6. 21/0/4 einstimmig angenommen

TOP 8. Änderung des Geltungsbereiches zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan D VII "Uckerpromenade" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 60/2018
Der Bürgermeister informiert über ein Gespräch mit der Wohnungsgenossenschaft eG Prenzlau. Der Bauantrag wird von der Wohnungsgenossenschaft eG Prenzlau für die nächsten sechs Monate "eingefroren" (Baugenehmigungsverfahren ruhend beantragt). Nach dem 20. August 2018 wird die Wohnungsgenossenschaft eG Prenzlau eine Veranstaltung im Kleinkunstsaal organisieren, um mit den Stadtverordneten ins Gespräch zu kommen und eine gemeinsame Lösung zu finden.
Beschluss: Version: 1
 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 
1. Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes D VII "Uckerpromenade" wird, wie in Anlage 1 dargestellt, geändert.
2. Das Bauleitverfahren wird gemäߧ 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Eine Umweltprüfung gemäߧ 2 Absatz 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet statt."
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 9. Sicherung der Planung für die Uckerpromenade durch sanierungsrechtliche Genehmigung der Gemeinde nach § 144 BauGB DS-Nr.: 61/2018
Die Stadtverordneten nehmen den Inhalt der Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

TOP 10. Überplanmäßige Auszahlung Bund-/ Land-Programm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS) DS-Nr.: 50/2018
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung im Rahmen des Förderprogramms KLS in Höhe von 99.100 ". Die Deckung ist durch Mehreinzahlungen in selbiger Höhe (Bund/ Land) sichergestellt."
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 11. Überplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung für die Sanierung des Daches der Grundschule Pestalozzi DS-Nr.: 62/2018
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung für die Sanierung des Daches der Grundschule Pestalozzi in Höhe von 196.200 €."
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 12. Video-Livestream DS-Nr.: 65/2018
Herr Hoppe dankt dem Bürgermeister für die Beantwortung und begründet seine Anfrage.
Der Bürgermeister gibt zu bedenken, dass die Kosten besonders hoch sind und man dies im Fachausschuss nochmals besprechen muss.
Herr Himmel will wissen, wie ein Video-Livestream hinsichtlich des Datenschutzes rechtlich abgesichert ist.
Der Bürgermeister betont, dass die Stadtverordneten mit a) den Kosten und b) der Liveübertragung ihrer Person einverstanden sein müssten.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Antwort auf die Anfrage zur Kenntnis.

TOP 13. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 13.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2018) DS-Nr.: 43/2018
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 13.2 Stadtbericht 2016 DS-Nr.: 51/2018
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 13.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen I. Quartal 2018 DS-Nr.: 52/2018
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister informiert,
- dass der Rechtsanwalt Herr Brandt am 06.07.2018 um 18 Uhr zu einer Veranstaltung (Vernissage) im Dominikanerkloster einlädt. Er hat hierzu den georgischen Botschafter eingeladen.
- dass eine Einladung der Bundeswehr an alle Stadtverordneten vorliegt. Am 08.08.2018 findet das IT-Camp statt. Hierzu sind alle Stadtverordneten, Ortsbeiräte, Beiräte und sachkundigen Einwohner eingeladen.
- dass die Sommerpause ansteht und das Thema Anti-Mobbing nochmal durchdacht werden sollte. Die neue Drucksache dazu soll die Verbindung zur Kommunalverfassung aufgreifen. Es gibt hier einen Gestaltungsspielraum, mit dem auch die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeauftragten möglich wäre. Er sieht diesen als Spezialisten und Netzwerker für "schwere Fälle" an.
Herr Reichel betont, dass man sich mit der steigenden Gewalt der Jugendlichen auseinander setzen sollte. Der Kinder- und Jugendbeirat sollte dann mit dem Kinderund Jugendbeauftragten zusammen arbeiten und als politische Vertretung der Jugendlichen dienen.

TOP 14. Fragestunde der Stadtverordneten
Herr Reichel informiert, dass der Beirat für Menschen mit Behinderung mit Anfragen an seine Fraktion herangetreten ist. Es geht zum einen um die Barrierefreiheit und um Behindertenparkplätze auf dem neuentstehenden Areal Schützenquartier. Hierbei geht es darum, wer die Kontrolle darüber hat und diese Dinge gewährleistet. Des Weiteren wurde das Stadtfest angesprochen. Speziell ging es um die schlechte Abdeckung der Verkabelungen und Anschlüsse der Stromanlagen. Auch der Wintersplitt, der noch auf den Straßen zu finden ist, wurde thematisiert.
Der Zweite Beigeordnete informiert, dass Frau Wieland vom Beirat für Menschen mit Behinderung im letzten WSO-A diese Thematik bereits angesprochen hat. Frau Ramm (Geschäftsstraßenmanagerin) hat dort diese Fragen beantwortet. Dies ist dem Protokoll des WSO-A zu entnehmen. Beim nächsten Stadtfest wird dies genau kontrolliert und mit dem Beirat abgestimmt. Das Schützenquartier ist bereits im Bebauungsplanverfahren und das Thema Barrierefreiheit spielt eine wesentliche Rolle bei der Planung. Bisher sehen alle Freiflächen und Tiefgaragen eine Barierefreiheit vor. Der Beirat wird auch hier zu gegebener Zeit wieder miteinbezogen werden.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass viele Gehwege, die derzeit noch mit Splitt bedeckt sind, laut Satzung von den Anliegern zu reinigen sind. Jedoch wissen das viele nicht. Das Ordnungsamt kümmert sich darum, die Anwohner aufzufordern und zu informieren.
Herr Meyer fragt nach Anträgen/Beschlüssen zu Bebauungsplänen die nicht bearbeitet wurden. Er bittet um eine Auflistung.
Der Bürgermeister sichert zu, dass eine Übersicht von Beschlüssen, die nicht realisiert werden können, für die nächste Periode als Beschlussvorlage mit Begründung vorbereitet wird. Beschlüsse, die noch umgesetzt werden können, wird er als Mitteilungsvorlage für die Stadtverordneten auflisten.
Frau Kaufmann spricht die Schlüsselzuweisungen vom Kreistag an. Sie will wissen, wieviel Prenzlau bekommt und was davon nicht von der Kreisumlage betroffen ist.
Der Erste Beigeordnete beantwortet die Fragen und erklärt, dass die Summe der Schlüsselzuweisungen noch nicht feststeht. Es sind in der Planung des Landes Brandenburg mehr Gelder eingestellt worden, als ursprünglich geplant war. Die Summe wird sich ca. um eine knappe Million bewegen, schätzt der Kämmerer. Diese Summe wird dann für die Berechnung der Kreisumlage herangezogen. Nach der Sommerpause kann er hierzu genauere Informationen geben.

TOP 15. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.15 Uhr.

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Niederschrift SVV vom 28.06.2018 (öffentlich) (49.2 KB)

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