Anlage zur DS 70/2018 (250.3 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2018 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die in der Anlage befindlichen 3. Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB-A) der Stadtwerke Prenzlau GmbH (SWP).
Anlagen:
3. Allgemeine Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB-A) der Stadtwerke Prenzlau GmbH (SWP)
Am 25. Mai 2018 trat die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Als EUVerordnung entfaltet die DSGVO auch in Deutschland unmittelbare Rechtswirkungen. Die DSGVO ist von allen Unternehmen anzuwenden, die personenbezogene Daten verarbeiten. Da dies bei Energie- und Wasserversorgern regelmäßig der Fall ist, müssen die Stadtwerke Prenzlau die Bestimmungen der DSGVO umsetzen.
Aus den Art. 12 bis 14 DSGVO ergeben sich insbesondere neue Anforderungen an die Informationspflicht betroffener Personen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.
Entsprechend den Hinweisen ihrer Berufsverbände und Kanzleien haben die Stadtwerke Prenzlau die geforderten Informationen unmittelbar in die ergänzenden Bedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der einzelnen Ver- und Entsorgungssparten aufgenommen. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung des Unternehmens haben dieser Verfahrensweise zugestimmt.
Für den Bereich der Abwasserentsorgung haben die Stadtwerke Prenzlau, in Umsetzung der gesetzlichen Forderung, den 3. Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB-A) der Stadtwerke Prenzlau GmbH (SWP) die Anlage 4 hinzugefügt. Die Anlage 4 enthält ausschließlich die von der DSGVO geforderten Informationen. Weitere inhaltliche oder preisliche Änderungen der Entsorgungsbedingungen erfolgten nicht.
Entsprechend § 12 des Betreibervertrages für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bedarf die Änderung der 3. Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB-A) der Stadtwerke Prenzlau GmbH (SWP) der Genehmigung der Stadt Prenzlau.
Beteiligungsmanagement