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Niederschrift   
über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vom 18.06.2018

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau
am Montag, dem 18.06.2018, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.16 Uhr

Entschuldigt:
Herr Sommer - Bürgermeister
Herr Himmel
Herr Krüger 
Herr Dittberner

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.04.2018
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Einrichtung der Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten (DS-Nr.: 67/2018)
7. Prenzlau als Pestizidfreie Kommune (DS-Nr.: 66/2018)
8. Änderung des Geltungsbereiches zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan D VII "Uckerpromenade" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 60/2018)
9. Sicherung der Planung für die Uckerpromenade durch sanierungsrechtliche Genehmigung der Gemeinde nach § 144 BauGB (DS-Nr.: 61/2018)
10. Überplanmäßige Auszahlung Bund-/ Land-Programm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS) (DS-Nr.: 50/2018)
11. Überplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung für die Sanierung des Daches der Grundschule Pestalozzi (DS-Nr.: 62/2018)
12. Mitteilungen des Bürgermeisters
12.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2018) (DS-Nr.: 43/2018)
12.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen I. Quartal 2018 (DS-Nr.: 52/2018)
12.3 Mitteilungen über die Vergaben VOB und VOL (DS-Nr.: 42/2018)
12.4 Stadtbericht 2016 (DS-Nr.: 51/2018)
13. Anfragen der Ausschussmitglieder
14. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der stellvertr. Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.


TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der stellvertr. Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 8 Mitglieder des Hauptausschusses sind zu Beginn der Sitzung anwesend.


TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.04.2018
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Es liegen keine Änderungen der Tagesordnung vor. Die Tagesordnung wird somit bestätigt. 

TOP 6. Einrichtung der Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten DS-Nr.: 67/2018
Der Erste Beigeordnete erläutert die neue Drucksache und geht auf die Veränderungen gegenüber der DS 47/2018 ein. Es war in den Ausschüssen auch im Gespräch gewesen, diese Thematik gänzlich auf die nächste Sitzungsfolge zu verschieben. Mit dieser überarbeiteten Drucksache besteht nun die Möglichkeit, in den Fraktionen zu beraten und heute darauf einzugehen. Die Aufgaben eines Kinder- und Jugendbeauftragten ist nach den gesetzlichen Vorgaben erstellt worden. Er geht weiter auf die Notwendigkeit der Einrichtung einer solchen Stelle ein.

Herr Meyer nimmt teil.

Der stellvertr. Vorsitzende fragt, warum die Stelle nun auf drei Jahre erhöht worden ist und welche Auswirkung dies im Haushalt der Stadt haben wird.
Der Erste Beigeordnete erklärt, dass diese Stelle sich entwickeln muss (Vertrauen schaffen bei Schülern) und die Lösungsfindung bei anstehenden Problemen nicht in 1- 2 Jahren umsetzbar ist. Daher empfiehlt er eine längere Befristung von drei Jahren. Gleichzeitig dient die Stelle als Schnittstelle und Vertrauensperson für die Schulsozialarbeiter/innen und für die Schulleiter und Lehrer. Es ist ein Eingriff in den Haushalt 2019 und der Folgejahre. Es gibt jedoch eine Entlastung vom Landkreis Uckermark für die Neufinanzierung der Stellen der Schulsozialarbeiter/innen. Demnach verringert sich der Eigenanteil für die Schulsozialarbeiter/innen. Somit besteht die Möglichkeit, diese neue Stelle zu finanzieren.
Frau Reinke sieht die neue Drucksache eher als Umtitelung an. Die Inhalte haben sich nicht wesentlich verändert. Sie geht auf den Gesetzesentwurf des Landes Brandenburg ein und erklärt, dass sie dies anders versteht als die Verwaltung. Sie meint, dass es hier um eine Kinder- und Jugendbeteiligung geht. Dies haben wir mit dem Kinder- und Jugendbeirat (KJB) bereits geschaffen. Man sollte diesen Beirat unterstützen, aufwerten und die Probleme mit dem Beirat angehen. Sie spricht sich für eine Verschiebung dieser Drucksache aus und wäre bereit einen Antrag diesbezüglich zu stellen.
Herr Hoppe findet es nicht gut, den Kinder- und Jugendbeauftragten mit dem KJB zu vermischen. Dies sind unterschiedliche Dinge aus seiner Sicht. Er stellt Fragen zur Drucksache, die ihm beantwortet werden. Er findet die Einrichtung dieser Stelle gut, jedoch gibt er zu bedenken, dass es schwer wird, jemanden zu finden, der diese hohen fachlichen Voraussetzungen/Qualifikationen mitbringt.
Der Erste Beigeordnete erläutert, dass ein erweiterter Mitarbeiter des KJB damit nicht gemeint war. Diese Stelle soll sich um spezielle Fälle kümmern. Er gibt Herrn Hoppe Recht, dass es nicht so einfach wird, eine passende und fachlich kompetente Person für diese Stelle zu finden.
Herr Melters spricht sich für die Verschiebung dieser Drucksache aus und würde sich dem Antrag DIE LINKE.Prenzlau anschließen. Er sieht die Zuständigkeit in der Sache Mobbing beim Schulamt und nicht bei der Kommune. Er spricht das Mobbing-Problem an und erzählt wie dies derzeit gehandhabt wird. Um die schweren Fälle kümmern sich bereits Leute wie das Jugendamt, Lehrer und Eltern. Er sieht dies nicht als prioritäres Problem in den Schulen an. Er sieht ein Problem eher darin, dass 12 % eines abgehenden Jahrganges in der Uckermark nicht ausbildungsfähig sind und somit nicht bereit für den Arbeitsmarkt. Für ihn fehlt es an Disziplin der Schüler in der Schule. Er geht darauf ein, wie dies in Frankreich durch eine Aufsichtsperson für das Nachsitzen gelöst worden ist.
Herr Richter betont, dass diese Drucksache auch in den FR-A gehen sollte und bittet um Verweisung.
Herr Meyer spricht sich auch für die Verschiebung der Drucksache aus und betont, dass er diese Stelle nicht gut heißt, da genügend Personen sich um Mobbing- Probleme kümmern. Die Vermittlungsfähigkeit der Abgänger sieht er als wichtiges Problem an. Es fehlt an Lehrern an den Schulen, um gegen Mobbing vorgehen zu können. Dafür ist das Schulamt jedoch zuständig.
Frau Karstädt meint, dass die Stadt Prenzlau und die Landesregierung zwei unterschiedliche Dinge bezwecken wollen. Man sollte dies nicht vermischen und den Anti-Mobbing-Beauftragten auch so nennen, wenn man diesen eigentlich einstellen will.
Der Erste Beigeordnete erklärt, dass die Grundsubstanz von der Landesregierung nicht gesetzt wird. Das, was das Land Brandenburg gesetzlich plant, geht schon viel weiter. Die Jugendlichen sind noch gar nicht so weit, sich mit dem Geforderten zu beschäftigen. Die Schulsozialarbeiterinnen sind ausgelastet. Diese freuen sich über eine fachliche Unterstützung durch einen Kinder- und Jugendbeauftragten.
Frau Reinke fügt hinzu, dass diese Stelle nichts mit dem Vorhaben der Landesregierung zu tun hat und diese Stelle auch nicht vom Land gefördert wird.
Der Erste Beigeordnete verschiebt stellvertretend für den Bürgermeister und auf Empfehlung des HAU-A die Drucksache in die nächste Beratungsfolge.
Die Fraktion DIE LINKE.Prenzlau zieht danach ihren Antrag auf Verschiebung in die nächste Sitzungsfolge zurück.

Herr Melters verlässt die Sitzung.

Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Einrichtung der Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten ab 01.01.2019, zunächst befristet für drei Jahre."
Abstimmung: Verweisung in die nächste Sitzungsfolge durch den Bürgermeister

TOP 7. Prenzlau als Pestizidfreie Kommune DS-Nr.: 66/2018
Der Zweite Beigeordnete informiert über das Ergebnis des WSO-A zur Beratungsvorlage 35/2018. Hier wurden kleinere Ergänzungen und Präzisierungen durchgeführt, um schließlich für den heutigen HAU-A eine Beschlussvorlage vorlegen zu können. Er geht auf die Anlage der vorliegenden Drucksache ein. Er bittet um die Beratung und einzelnen Abstimmung der Punkte.
Der stellvertr. Vorsitzende und der Zweite Beigeordnete gehen auf die weitere Verfahrensweise der einzelnen Punkte ein.
Herr Hoppe fragt, ob der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung laut Einwohnerbeteiligungssatzung die Bearbeitung der Petition übernommen hat und diese der Verwaltung zugearbeitet hat. Herr Richter erklärt, dass die Vorarbeit durch die Verwaltung übernommen worden ist.
Herr Müller erklärt im Auftrag des Bürgermeisters, dass nicht gleich erkennbar war, dass es sich hierbei um eine Petition handelt. Daher hat die Verwaltung die Vorarbeit übernommen. Er zitiert den §16 der Brandenburgischen Kommunalverfassung. Die Stadtverordneten müssen eine Antwort beschließen, jedoch ist man hier schon einen Schritt weitergegangen und beabsichtigt, einzelne Maßnahmen zu beschließen.
Der stellvertr. Vorsitzende erläutert auf Nachfrage von Herrn Meyer, dass eine Petition nicht zwingend von einer Gruppe eingereicht werden muss. Dies ist auch für eine einzelne Person möglich. Er fragt Herrn Müller, ob der HAU-A die Petition vorbereitet und die SVV dann beschließt.
Herr Hoppe antwortet für Herrn Müller und zitiert den § 6 der Einwohnerbeteiligungssatzung. Wenn die inhaltliche Zuständigkeit bei der SVV liegt, bereitet der HAU-A den Vorschlag für die SVV vor. Beschluss: Version: 1
 "Die SVV beschließt:
1. Schrittweise werden auf allen kommunalen Flächen (städtische Eigentumsflächen) keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) eingesetzt.
2. Private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, werden ebenfalls zu einem Pestizidverzicht verpflichtet.
3. Es werden durch die Stadt bienen- und insektenfreundliche Blühflächen oder Projekte initiiert.
4. Bei der Neuverpachtung kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung wird ein Verbot des Einsatzes von Pestiziden im Pachtvertrag verankert. (siehe Anlage 1)
5. Private Firmen mit städtischer Mehrheitsbeteiligung werden zur pestizidfreien Bewirtschaftung aufgefordert.
6. Einwohnerinnen und Einwohner werden durch die Stadt über die Bedeutung von Biodiversität informiert und gleichzeitig werden ihnen Möglichkeiten zum Schutz von Bestäubern wie Bienen und Wildbienen sowie giftfreie Maßnahmen beim Gärtnern aufgezeigt."
Abstimmung:
Punkt 1. 4/2/2 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen
Punkt 2. 4/2/2 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen
Punkt 3. 7/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Punkt 4. 3/2/3 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen
Punkt 5. 4/2/2 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen
Punkt 6. 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. Änderung des Geltungsbereiches zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan D VII "Uckerpromenade" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 60/2018
Der stellvertr. Vorsitzende bittet darum, dass die Drucksachen 60/2018 und 61/2018 gemeinsam diskutiert werden.
Der Zweite Beigeordnete stellt fest, dass es ein mehrheitliches Votum für eine städtebauliche Ordnung in dem reduzierten Geltungsbereich gibt. Er spricht den damaligen Beschluss der SVV an. Weitere Details, die über die Regelungen der Gestaltungssatzung gehen, werden erst Bestandteil des nächsten Beschlusses sein. Er spricht die geplante Veränderungssperre an. Diese Sperre ist in diesem Fall nicht möglich. Hier gilt der § 144 des Baugesetzbuches. Der Bauantrag ist vom Landkreis Uckermark vorgelegt worden. Nach der Prüfung war festzustellen, dass dieser Antrag nicht vollständig und somit nicht abschließend beurteilungsfähig ist. Dies hat der Landkreis Uckermark ebenfalls so festgestellt. Dieser wurde an den Landkreis Uckermark zurückgesandt. Erst wenn der Antrag vollständig bei der Stadt vorliegt, hat die Stadt eine 2-monatige Beurteilungsfrist. In dieser Zeit wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan in der SVV beschlossen und auch im Amtsblatt veröffentlicht und somit rechtskräftig sein.
Frau Karstädt will wissen, was genau von der Wohnungsgenossenschaft e.V. geplant worden ist.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass eine 4 Geschossigkeit des Gebäudes geplant gewesen sei und einige Personen Akteneinsicht beim Landkreis Uckermark beantragen wollten. Er ergänzt, dass das Bauleitverfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird. Diesen gab es damals noch nicht.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes D VII "Uckerpromenade" wird, wie in Anlage 1 dargestellt, geändert.
2. Das Bauleitverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet statt."
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Sicherung der Planung für die Uckerpromenade durch sanierungsrechtliche Genehmigung der Gemeinde nach § 144 BauGB DS-Nr.: 61/2018
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 10. Überplanmäßige Auszahlung Bund-/ Land-Programm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS) DS-Nr.: 50/2018
Der Zweite Beigeordnete erklärt das Verfahren. Die Hälfte der Gelder geht an die Gemeinde Uckerland für die Fortsetzung der Sanierung der Grundschule Uckerland. Die Restbewilligung wird mit Einwilligung der umliegenden Gemeinden zur Reduzierung des Eigenanteils für die brandschutztechnische Sanierung der Oberschule "C. F. Grabow" eingesetzt. Auch dort werden viele Schüler der umliegenden Gemeinden unterrichtet.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung im Rahmen des Förderprogramms KLS in Höhe von 99.100 €. Die Deckung ist durch Mehreinzahlungen in selbiger Höhe (Bund/ Land) sichergestellt."
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Überplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung für die Sanierung des Daches der Grundschule Pestalozzi DS-Nr.: 62/2018
Frau Oyczysk erläutert im Auftrag des Bürgermeisters die Baumaßnahmen am Dach der Grundschule Pestalozzi. Es kommen Kriterien hinzu, die in der aktuellen Kostenschätzung vom 02.04.2018 zu berücksichtigen waren. Diese zusätzlichen Maßnahmen heben die Kosten an. Sie geht auf die einzelnen Kostenfaktoren ein.
Herr Meyer fragt, warum die Planung nicht vorab die ganzen Baukosten berücksichtigt hat.
Der Zweite Beigeordnete und Frau Oyczysk betonen, dass viele Kosten durch die gescheiterten Solarziegel entstanden sind und sich die Voraussetzungen der Planung geändert haben. Dabei ging es nur um eine neue Dacheindeckung. Jetzt jedoch will man nicht nur das Dach neu eindecken lassen, sondern eine komplette Dacherneuerung anstreben.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung für die Sanierung des Daches der Grundschule Pestalozzi in Höhe von 196.200 €."
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Erste Beigeordnete informiert, dass es angedacht ist, den FR-A vom 08.11.2018 auf den 25.09.2018 zu verschieben. Dies ist der Wunsch des FR-A, da die Mitglieder den Haushalt schon vorab beraten wollen. Der Vorsitzende des FR-A und einige Mitglieder haben dem zugestimmt. Er bittet die hier vertretenden Mitglieder des FR-A, Herrn Richter und Frau Karstädt, um Zustimmung.
Herr Richter und Frau Karstädt stimmen der Verschiebung des FR-A zu. Der Hauptausschuss stimmt der Verschiebung zu.

TOP 12.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2018) DS-Nr.: 43/2018
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 12.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen I. Quartal 2018 DS-Nr.: 52/2018
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 12.3 Mitteilungen über die Vergaben VOB und VOL DS-Nr.: 42/2018
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 12.4 Stadtbericht 2016 DS-Nr.: 51/2018
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 13. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.

TOP 14. Schließung der Sitzung
Der stellvertr. Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.16 Uhr.

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Niederschrift HAU-A vom 18.06.2018 (öffentlich) (43.6 KB)

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