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Beschlussvorlage 66/2018
Prenzlau als Pestizidfreie Kommune

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Drucksache 66/2018 (90.4 KB)

Anlage zur DS 66/2018 (30.0 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die SVV beschließt:
1. Schrittweise werden auf allen kommunalen Flächen (städtische Eigentumsflächen) keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) eingesetzt.
2. Private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, werden ebenfalls zu einem Pestizidverzicht verpflichtet.
3. Es werden durch die Stadt Bienen- und insektenfreundliche Blühflächen oder Projekte initiiert.
4. Bei der Neuverpachtung kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung wird ein Verbot des Einsatzes von Pestiziden im Pachtvertrag verankert. (siehe Anlage 1)
5. Private Firmen mit städtischer Mehrheitsbeteiligung werden zur pestizidfreien Bewirtschaftung aufgefordert.
6. Einwohnerinnen und Einwohner werden durch die Stadt über die Bedeutung von Biodiversität informiert und gleichzeitig werden ihnen Möglichkeiten zum Schutz von Bestäubern wie Bienen und Wildbienen sowie giftfreie Maßnahmen beim Gärtnern aufgezeigt.

Anlage: Tabelle Pachtvertragsabläufe

Begründung

Mit Datum vom 06.12.2017 wurde durch Gerhard Peilstöcker, aus dem Ortsteil Schönwerder, per Mail der Entwurf einer Beschlussvorlage "Pestizidfreie Gemeinde" eingereicht. Diese Einreichung ist als Petition nach § 16 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) zu werten. Die Behandlung von Petitionen ist darüber hinaus in § 6 der Satzung zur Beteiligung der Einwohner der Stadt Prenzlau vom 20.06.2011 (Einwohnerbeteiligungssatzung) geregelt.

Der Ältestenrat wurde am 29.01.2018 und der WSO-A am 13.02.2018 über die eingegangene Petition unterrichtet. Die Stadtverordnetenversammlung wurde ebenfalls durch den Bürgermeister über den Eingang der Petition informiert. Die Petition enthält folgende 6 Forderungen bzw. Vorschläge:

1. Ab sofort/schrittweise [werden] auf allen kommunalen Flächen (Kulturland sowie Nichtkulturland) keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) [eingesetzt].
2. Private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, [werden] ebenfalls zu einem Pestizidverzicht verpflichtet.
3. Bienen- und insektenfreundliche Blühflächen oder Projekte [sollen] initiiert [werden].
4. Bei der Verpachtung kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung [soll] ein Verbot des Einsatzes von Pestiziden im Pachtvertrag verankert [werden].
5. Private Firmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung [sollen] zur pestizidfreien Bewirtschaftung aufgefordert [werden].
6. Bürger*innen [sollen] über die Bedeutung von Biodiversität in der Stadt informiert und gleichzeitig [sollen ihnen] Möglichkeiten zum Schutz von Bestäubern wie Bienen und Wildbienen sowie giftfreie Maßnahmen beim Gärtnern auf gezeigt [werden].

Die Fraktionen der SVV haben sich sehr intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und im WSO-A am 10.04.2018 und 05.06.2018 beraten. In der Diskussion über die Petition im WSO-A am 05.06.2018 wurden Präzisierungen und Klarstellungen getroffen, die der Bürgermeister in eine Beschlussvorlage eingearbeitet hat und die nun dem HAU-A und der SVV zur Beschlussfassung empfohlen werden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Bürgermeister der Stadt Prenzlau

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