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Beschlussvorlage 67/2018
Einrichtung der Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten

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Drucksache 67/2018 (110.6 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Einrichtung der Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten ab 01.01.2019, zunächst befristet für drei Jahre.

Begründung

Die Landesregierung plant bei der anstehenden Novellierung der Kommunalverfassung die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeauftragten durch die Kommunen in Brandenburg. Vor diesem Hintergrund ergeben sich nunmehr für die Stadt Prenzlau neue Handlungsoptionen unter Anderem zum Thema Mobbing, Gewaltprävention und Hilfestellung für die Schulen in der Stadt Prenzlau.
Mobbing ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. In unserer heutigen Leistungsgesellschaft lernen bereits die Kinder, dass es sich durchzusetzen gilt, um die eigene Stellung zu behaupten bzw. dem Schwächeren deutlich zu machen, dass er schwächer ist. Defizite werden anstelle von Stärken in den Vordergrund gestellt. Daraus resultiert, dass bereits in Kindereinrichtungen, insbesondere in der Schule, eine Auseinandersetzung stattfindet, die die normalen Konfliktsituationen übersteigt. Es ist dringend notwendig, hier zu einer Sensibilisierung auf allen Seiten beizutragen und allen Beteiligten - Schülern wie auch Lehrern und Sozialarbeiter - Werkzeuge in Form von Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, mit denen schon den Anfängen von Mobbing entgegengewirkt werden kann. Projekte zum Thema Toleranz und Fairness im Umgang miteinander finden an den Schulen bereits statt, werden jedoch nicht immer so weit in den Alltag übernommen, dass sie als dauerndes und fortwährendes Thema behandelt werden. Hier zeigt sich eine deutliche Überforderung insbesondere der Lehrer und Sozialarbeiter. Zahlreiche Probleme, die sich im schulischen und außerschulischen Alltag der Kinder zeigen, resultieren insbesondere auch aus der jeweiligen Situation im Elternhaus. Lehrer und Sozialpädagogen sind hier aufgrund der ihnen zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten begrenzt und können oft nicht in dem notwendigen Maße Einfluss nehmen.
Die Erfahrungen von Eltern und Schülern, insbesondere nach der in Prenzlau gestarteten Auftaktveranstaltung "Stoppt Mobbing!" mit Carsten Stahl machen deutlich, dass hier bereits in den unteren Grundschulklassen zum einen Handlungsbedarf besteht und zum anderen die Kinder selbst artikulieren, dass sie sich gegen Mobbing wehren wollen. Die Gefahr, dass Mobbing im Schulalter Auswirkungen auf die weitere Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hat, ist nachgewiesen.
Deshalb schlägt der Bürgermeister der Stadtverordnetenversammlung vor, die Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten einzurichten und mit einem "Gewaltpräventionspädagogen/-pädagogin" zunächst für drei Jahre befristet zu besetzen.

Aufgaben dieser Fachkraft sollen insbesonders sein:

  • Vorort-Anleitung/Betreuung/Beratung Betroffener (Schüler, Lehrer, Sozialarbeiter, Elternhaus) 
  • Einzelfallarbeit (Intervention), sofern von den Schulsozialarbeitern/innen und/oder Schulleitern erwünscht
  • Fachliche Unterstützung der Lehrer, Schulsozialarbeiter/innen, Schüler- bzw. Kinderräte, Streetworker 
  • Vermittlung von Beratungsstellen etc. 
  • Vernetzungsaufgaben (Zusammenarbeit mit bereits bestehenden oder künftigen Netzwerken, Arbeitskreisen, Jugendamt etc.) 
  • genereller Ansprechpartner für alle Kinder und Jugendliche der Stadt Prenzlau und den Ortsteilen 
  • Einbindung von Fachkräften/Therapeuten 
  • Streitschlichterausbildung in Zusammenarbeit mit den Schulsozialarbeiter/innen 
  • Präventionsarbeit
  • Angliederrung des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau

Fachliche Voraussetzungen/Eignung

  • Sozialpädagogische bzw. -therapeutische Ausbildung und Erfahrung 
  • Erfahrungen auf den Gebieten Gewaltprävention, Sexualpädagogik, Streitschlichtung, 
  • Rechtsgrundlagen, Jugendhilfe
  • Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit 
  • Zugang zu Kindern und Jugendlichen 
  • Erfahrungen in der konzeptionellen Arbeit und der Projektarbei 
  • Erlangung der Zertifizierung über den Bundesverband - Gewaltprävention, falls nicht vorhanden

Anbindung der Stelle 

  • Anbindung an Fachamt der Stadt Prenzlau (Amt für Bildung, Sport und Soziales) 
  • Arbeitsfeld: Schulen/Horte in der Stadt Prenzlau 
  • Regelmäßige (quartalsmäßige) Berichterstattung vor dem BKS-Ausschuss/SVV

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Sport und Soziales

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