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Antrag 47-1/2018
Anti-Mobbing-Beauftragter

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Drucksache 47-1/2018 (92.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die durch die Schlüsselzuweisungen des Landes im Deckungsvorschlag 61100.4111000 ausgewiesenen und veranschlagten Gelder für die Errichtung eines Anti-Mobbing-Beauftragten der Stadt für die Aufstockung der Stundenzahlen der Schulsozialarbeiter und für sach- und fachgerechte Fortbildungen der Sozialarbeiter eingesetzt werden.

Begründung des Antrages:
Die Fraktion sieht in der Einrichtung der Stelle eines Anti-Mobbing-Beauftragten keine tragbare und universelle Lösung für die Lösung der schulischen Probleme mit Mobbing. Dafür sind u.a. die Schulsozialarbeiter zuständig. Die einschlägige Qualifizierung und die Aufstockung der Stundenzahlen für die SchulSozArb werden als wesentlich hilfreichere Maßnahmen betrachtet.

gez.
J. Dittberner
Fraktion DIE LINKE.Prenzlau

Begründung

Stellungnahme des Bürgermeisters:
Die Schulsozialarbeiterinnen in Schulträgerschaft der Stadt Prenzlau sind mit einer wöchentlichen Arbeitszeit wie folgt beschrieben beschäftigt:

  • Frau Pietschmann in der Grundschule "Pestalozzi" mit 30 Stunden; hier besteht die Bereitschaft, 40 Stunden zu leisten
  • Frau Wree in der Grundschule "A. Becker" mit 30 Stunden; wünscht keine Stundenerhöhung
  • Frau Ostrowska in der Diesterweg-Grundschule mit 30 Stunden in Trägerschaft des IG Frauen und Familie e. V., weitere 10 Stunden leistet sie bei dem IG Frauen und Familie e. V. selbst, eine Aufstockung der Stundenzahl ist nicht möglich
  • Frau Tamms in der Oberschule mit Grundschulteil "C. F. Grabow" mit 39 Stunden in Trägerschaft des Angermünder Bildungswerkes, eine Aufstockung der Stundenzahl ist nicht möglich
  • Frau Spiegel in der Oberschule mit Grundschulteil "C. F. Grabow" mit 30 Stunden in Trägerschaft des Angermünder Bildungswerkes (noch in Ausbildung), eine Aufstockung der Stundenzahl ist nicht möglich

Alle Schulsozialarbeiterinnen werden regelmäßig fortgebildet. Die zu besuchenden Fortbildungen wählen die Schulsozialarbeiterinnen entsprechend ihres Bedarfs aus, melden diese ihrem Anstellungsträger, der für die Finanzierung zuständig ist.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Bürgermeister der Stadt Prenzlau

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