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Beschlussvorlage 47/2018
Einrichtung der Stelle eines Anti-Mobbing-Beauftragten

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Drucksache 47/2018 (96.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Einrichtung der Stelle eines Anti- Mobbing-Beauftragten ab Schuljahresbeginn 2018/2019, zunächst befristet für zwei Jahre.

Begründung

Ausgangssituation

Mobbing ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. In unserer heutigen Leistungsgesellschaft lernen bereits die Kinder, dass es sich durchzusetzen gilt, um die eigene Stellung zu behaupten bzw. dem Schwächeren deutlich zu machen, dass er schwächer ist. Defizite werden anstelle von Stärken in den Vordergrund gestellt. Daraus resultiert, dass bereits in Kindereinrichtungen, insbesondere in der Schule, eine Auseinandersetzung stattfindet, die die normalen Konfliktsituationen übersteigt. Es ist dringend notwendig, hier zu einer Sensibilisierung auf allen Seiten beizutragen und allen Beteiligten - Schülern wie auch Lehrern und Sozialarbeiter - Werkzeuge in Form von Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, mit denen schon den Anfängen von Mobbing entgegengewirkt werden kann. Projekte zum Thema Toleranz und Fairness im Umgang miteinander finden an den Schulen bereits statt, werden jedoch nicht immer so weit in den Alltag übernommen, dass sie als dauerndes und fortwährendes Thema behandelt werden. Hier zeigt sich eine deutliche Überforderung insbesondere der Lehrer und Sozialarbeiter. Zahlreiche Probleme, die sich im schulischen und außerschulischen Alltag der Kinder zeigen, resultieren insbesondere auch aus der jeweiligen Situation im Elternhaus. Lehrer und Sozialpädagogen sind hier aufgrund der ihnen zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten begrenzt und können oft nicht in dem notwendigen Maße Einfluss nehmen.
Die Erfahrungen von Eltern und Schülern, insbesondere nach der in Prenzlau gestarteten Auftaktveranstaltung "Stoppt Mobbing!" mit Carsten Stahl machen deutlich, dass hier bereits in den unteren Grundschulklassen zum einen Handlungsbedarf besteht und zum anderen die Kinder selbst artikulieren, dass sie sich gegen Mobbing wehren wollen. Die Gefahr, dass Mobbing im Schulalter Auswirkungen auf die weitere Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hat, ist nachgewiesen.
Die Stadt Prenzlau wird aus diesem Grunde ein Anti-Mobbing-Netzwerk gründen. Um die Netzwerkarbeit koordinieren zu können und das Thema nicht nur punktuell, sondern dauerhaft zu bearbeiten, beabsichtigt der Bürgermeister die Einrichtung der Stelle eines Anti-Mobbing-Coachs. Die Stelle ist zunächst befristet auf zwei Jahre, eine Weiterführung ist angedacht.

Aufgaben des Anti-Mobbing-Coachs
- Gründung und Leitung eines Netzwerkes/Arbeitskreises "Anti Mobbing"
- Anleitung/Betreuung/Beratung Betroffener (Schüler, Lehrer, Sozialarbeiter, Elternhaus)
- Einzelfallarbeit (Intervention)
- Begleitung und Anleitung der Gründung von Gremien an den Schulen (auch Kitas)
- Fachliche Unterstützung der Lehrer, Schulsozialarbeiter, Schüler- bzw. Kinderräte
- Vermittlung von Beratungsstellen etc.
- Vernetzungsaufgaben (Zusammenarbeit mit bereits bestehenden oder künftigen Netzwerken, Arbeitskreisen, Jugendamt etc.)
- Strukturelle Arbeit (z. B. Aufbau Selbsthilfegruppen)
- Einbindung von Fachkräften/Therapeuten
- Streitschlichterausbildung in Zusammenarbeit mit den Schulsozialarbeitern
- Präventionsarbeit

Fachliche Voraussetzungen/Eignung
- Sozialpädagogische bzw. -therapeutische Ausbildung und Erfahrung
- Erfahrungen auf den Gebieten Gewaltprävention, Sexualpädagogik, Streitschlichtung, Rechtsgrundlagen, Jugendhilfe
- Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit
- Zugang zu Kindern und Jugendlichen
- Erfahrungen in der konzeptionellen Arbeit und der Projektarbeit

Anbindung der Stelle
- Anbindung an Fachamt der Stadt Prenzlau (Amt für Bildung, Sport und Soziales)
- Arbeitsfeld: Schulen/Kitas in Trägerschaft der Stadt Prenzlau (im Rahmen einer Zuschussfinanzierung ist Beratung und Begleitung anderer Schulen/Einrichtungen möglich)
- Regelmäßige (quartalsmäßige) Berichterstattung vor dem BKS-Ausschuss/SVV

verantwortliches Amt / Antragsteller

Bürgermeister der Stadt Prenzlau

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