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Niederschrift   
über sie öffentliche Sitzung der Stadtverodnetenversammlung vom 08.03.2018

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 08.03.2018, Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium Schulteil II, Seeweg 6 (Aula)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.46 Uhr

Entschuldigt:
Herr Zierke
Herr Dittberner
Herr Brieske
Herr Gläsemann 

Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2017
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
7. Rechenschaftsberichte der Beiräte der Stadt Prenzlau
7.1 Rechenschaftsbericht des Kinder- und Jugendbeirates
7.2 Rechenschaftsbericht des Seniorenbeirates
7.3 Rechenschaftsbericht des Beirates für Menschen mit Behinderung
8. Abberufung Frau Marita Möske als Mitglied im Beirat für Menschen mit Behinderungen (DS-Nr.: 14/2018)
9. Bestellung einer/ eines ehrenamtlichen Ausländerbeauftragten (DS-Nr.: 6/2018)
10. Änderung Besetzung Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales und Änderung Besetzung Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung (DS-Nr.: 24/2018)
11. Dienstaufwandsentschädigung für den Bürgermeister und die Beigeordneten (DS-Nr.: 23/2018)
12. Empfangszuständigkeit der Stadtwerke Prenzlau GmbH für Angebote zur finanziellen Beteiligung an Bürgerenergiegesellschaften nach EEG (DS-Nr.: 15/2018)
13. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung des Friedhofes "Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau" (1. Änderungsatzung Waldruhestättesatzung) (DS-Nr.: 20/2018)
14. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 14.1 Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2016 der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 19/2018) 14.2 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 (DS-Nr.: 17/2018) 
15. Abwägungs- und 2. Entwurfsbeschluss zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (Fortschreibung 2. Entwurf) für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 3/2018)
16. Aufhebungsbeschluss Bauleitplanverfahren Bebauungsplan C VIII "Neustädter Vorstadt - Wohnen am Strom" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 4/2018)
17. Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 5/2018)
18. Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 18/2018)
19. Stadtumbaustrategie Prenzlau 2030 (DS-Nr.: 13/2018)
19.1 Ausweisung von neuen Eigenheimstandorten (DS-Nr.: 13-1/2018)
20. Sozialpass der Stadt (DS-Nr.: 2/2018)
21. Mitteilungen des Bürgermeisters
21.1 Vorsitz im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales (DS-Nr.: 28/2018)
21.2 Änderung Besetzung des Hauptausschusses (DS-Nr.: 25/2018)
21.3 Bericht Prenzlauer Städtepartnerschaftsverein e. V. 2017 (DS-Nr.: 30/2018)
21.4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen III. Quartal 2017 und IV. Quartal 2017 (Teil 1) (DS-Nr.: 10/2018)
21.5 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2017) (DS-Nr.: 12/2018)
21.6 Vandalismusschäden 2017 (DS-Nr.: 21/2018)
22. Fragestunde der Stadtverordneten
22.1 Rechtsanspruch auf Kita-Platz (DS-Nr.: 22/2018)
22.2 Erhöhungen der Aufwandentschädigung für die Aufsichtsratmitglieder der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 7/2018)
22.3 Einwohner von Prenzlau lt. Einwohnermeldeamt (DS-Nr.: 27/2018) 22.4 Neujahrsempfang (DS-Nr.: 32/2018)
23. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 23 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2017
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.
Herr Hildebrandt nimmt teil.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende sagt einige Änderungen zur Tagesordnung an:
1. Es liegt eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS 32/2018 - Neujahrsempfang vor (Tischvorlage). Es wird vorgeschlagen, die Anfrage als TOP 22.4 zu behandeln.
2. Es liegt ein Änderungsantrag der Bürgerfraktion zur DS 13/2018 vor (Tischvorlage). Es wird vorgeschlagen, den Antrag als DS 13-1/2018 unter TOP 19 bzw. 19.1 zu behandeln. Somit verschieben sich keine weiteren Tagesordnungspunkte.
3. Weiterhin weist der Vorsitzende daraufhin, dass auf Hinweis des Ministeriums in der DS 23/2018 die Begründung des Beschlusses angepasst wurde (Tischvorlage).
Über die so geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 24/0/0 angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
Der Vorsitzende berichtet von seiner Dienstreise am 15.02.2018 zum Potsdamer Fachtag „ gut. besser. Bürgerbeteiligung?“ . Er fasst kurz zusammen und zieht sein Resüme anhand von Beispielen der Bürgerbeteiligungen in Prenzlau. Er appelliert an die Stadtverordneten für ein gemeinsames, transparentes und freundliches Miteinander.
Des Weiteren weist er auf die Ortsteilkonferenz am 14.03.2018 in Klinkow hin und bittet um eine große Teilnahme der Stadtverordneten.
Der Bürgermeister informiert, dass alles was in der Konferenz besprochen und gezeigt wird, auch im Nachgang für alle schriftlich zur Verfügung stehen wird.
Der Vorsitzende lädt die Stadtverordneten zur Gedenkveranstaltung „ 170. Jahre bürgerliche Revolution“ im Stadtpark (C. F. Grabow-Denkmal) ein.
Der Bürgermeister erinnert an den Frühjahrsputz am 23.03.2018 ab 13 Uhr. Kaffee und Kuchen gibt es als Dankeschön anschließend ab 15 Uhr in der Ratskantine.

TOP 7. Rechenschaftsberichte der Beiräte der Stadt Prenzlau

TOP 7.1 Rechenschaftsbericht des Kinder- und Jugendbeirates
Frau Großgebauer hält einen Bericht über die Arbeit des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau im zurückliegenden Jahr. Der Bericht wird als Anlage 1 zur Niederschrift beigefügt.

TOP 7.2 Rechenschaftsbericht des Seniorenbeirates
Frau Bartel hält einen Bericht über die Arbeit des Seniorenbeirats der Stadt Prenzlau im zurückliegenden Jahr. Der Bericht wird als Anlage 2 zur Niederschrift beigefügt.

TOP 7.3 Rechenschaftsbericht des Beirates für Menschen mit Behinderung
Frau Beyer hält einen Bericht über die Arbeit des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Prenzlau im zurückliegenden Jahr. Der Bericht wird als Anlage 3 zur Niederschrift beigefügt.
Der Bürgermeister und der Vorsitzende bedanken sich stellvertretend bei Frau Beyer, bei Frau Großgebauer und bei Frau Bartel für die geleistete Arbeit des jeweiligen Beirates im Jahr 2017.
Herr Brämer will wissen, wann der Sportbeirat seinen Bericht hält.
Der Vorsitzende informiert, dass der Bericht in der nächsten Stadtverodnetenversammlung am 03.05.2018 vorgetragen wird.

TOP 8. Abberufung Frau Marita Möske als Mitglied im Beirat für Menschen mit Behinderungen DS-Nr.: 14/2018
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beruft Frau Marita Möske als Mitglied des Beirates für Menschen mit Behinderungen ab.“
Abstimmung: 24/0/0 einstimmig angenommen

TOP 9. Bestellung einer/ eines ehrenamtlichen Ausländerbeauftragten DS-Nr.: 6/2018 
Der Bürgermeister begründet seinen Vorschlag mit den guten Erfahrungen, die mit Frau Zyberi bei ihrem ehrenamtlichen Einsatz im DiesterTreff gemacht wurden.
Der Bürgermeister und der Vorsitzende beglückwünschen nach Beschlussfassung Frau Zyberi zur ehrenamtlichen Aufgabe als Ausländerbeauftragte.
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung bestellt Frau Sekine Zyberi zur ehrenamtlichen Ausländerbeauftragten der Stadt Prenzlau.“
Abstimmung: 24/0/0 einstimmig angenommen

TOP 10. Änderung Besetzung Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales und Änderung Besetzung Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung DS-Nr.: 24/2018
Beschluss: Version: 1
„ 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf Vorschlag der Fraktion der SPD/FDP die Änderung der Ausschussbesetzung des BKS-A wie folgt:
bisheriges Mitglied: Olaf Himmel, neues Mitglied: Heike Zumpe
Alle anderen Besetzungen und Vertretungsregelungen bleiben bestehen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf Vorschlag der Fraktion der SPD/FDP die Änderung der Ausschussbesetzung des FRA wie folgt:
bisheriges Mitglied: Olaf Himmmel, neues Mitglied: Bianca Karstädt
Alle anderen Besetzungen und Vertretungsregelungen bleiben bestehen. “
Abstimmung: 24/0/0 einstimmig angenommen

TOP 11. Dienstaufwandsentschädigung für den Bürgermeister und die Beigeordneten DS-Nr.: 23/2018
Der Bürgermeister erläutert die erweiterte Version der Begründung zur DS 23/2018. Am 05.03.2018 kam kurzfristig vom Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) ein Rundschreiben zur Thematik Dienstaufwandsentschädigungen (DAE). Es muss bei Beschlussfassung erkennbar sein, woraus sich die DAE ergibt.
Herr Hildebrandt erkundigt sich nach den Angaben zu den finanziellen Auswirkungen auf der Drucksache.
Herr Dr. Daum verlässt die Sitzung.
Der Bürgermeister informiert, dass die finanziellen Auswirkungen dieser Drucksache im Haushaltsplan zu finden sind. Diese wurden jedoch auf der Drucksache vergessen und werden nachgereicht.

Anmerkung der Verwaltung:

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsjahr: 2018 Produktkonto: 11101.5011000
Gesamtkosten: 5.577 € Eigenanteil: 5.577 €
Folgekosten: 6.084 €/Jahr Mittel stehen zur Verfügung in Höhe von: 200.129,56 €

Deckungsvorschlag:

Herr Melters erkundigt sich, wann eine neue offizielle Einwohnerzahl vorliegt und ob diese zu erwartende Zahl eher unter 20.000 Einwohner oder darüber liegt.
Der Bürgermeister erklärt, dass diese Zahl vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ermittelt wird. Leider liegt die ganz aktuelle Zahl der Stadtverwaltung noch nicht vor. Er verspricht diese nachzureichen. Die Spanne für die DAE von 15.000-25.000 Einwohner wird wahrscheinlich in nächster Zeit nicht über- bzw. unterschritten werden.

Anmerkung der Verwaltung:

Mit Datum vom 14.03.2018 liegt im Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nur die amtliche Einwohnerzahl für den Monat Dezember 2016 vor. Sie beträgt 19.279 Einwohner.

Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung (DAE) des Bürgermeisters wird mit 100 v.H. der für die jeweilige amtliche Einwohnerzahl geltenden Obergrenze gemäß § 7 Abs.1 der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung (BbgKomBesV) festgelegt.
2. Der Erste Beigeordnete erhält für den verbleibenden Zeitraum seiner Amtszeit, ab dem 07.02.2018 bis zum 05.05.2018, monatlich eine pauschale Dienstaufwandsentschädigung (DAE) gemäß der BbgKomBesV in der jeweils gültigen Fassung. Für den genannten Zeitraum wird die Höhe der DAE des Ersten Beigeordneten mit 75 v.H. der für die jeweilige amtliche Einwohnerzahl geltenden Obergrenze festgelegt.
3. Für die Amtszeit vom 06.05.2018 bis zum 05.05.2026 wird die Höhe der DAE des Ersten Beigeordneten gemäß der BbgKomBesV in der jeweils gültigen Fassung mit dem maximalen Prozentsatz bezüglich der jeweils maßgeblichen Bezugsgröße festgesetzt.
4. Der Zweite Beigeordnete erhält für den verbleibenden Zeitraum seiner Amtszeit, ab dem 07.02.2018 bis zum 28.02.2018, monatlich eine pauschale Dienstaufwandsentschädigung (DAE) gemäß der BbgKomBesV in der jeweils gültigen Fassung. Für den genannten Zeitraum wird die Höhe der DAE des Zweiten Beigeordneten mit 50 v.H. der für die jeweilige amtliche Einwohnerzahl geltenden Obergrenze festgelegt. 
5. Für die Amtszeit vom 01.03.2018 bis zum 28.02.2026 wird die Höhe der DAE des Zweiten Beigeordneten gemäß der BbgKomBesV in der jeweils geltenden Fassung mit dem maximalen Prozentsatz bezüglich der jeweils maßgeblichen Bezugsgröße festgesetzt.“
Abstimmung: 23/0/0 einstimmig angenommen

TOP 12. Empfangszuständigkeit der Stadtwerke Prenzlau GmbH für Angebote zur finanziellen Beteiligung an Bürgerenergiegesellschaften nach EEG DS-Nr.: 15/2018
Der Zweite Beigeordnete fasst die Drucksache zusammen und erklärt, dass die Eindeutigkeit der Zuweisungen der Empfangszuständigkeiten für solche Angebote der Energiegesellschaften derzeit einmalig im Land Brandenburg ist. Es gibt im Moment 8 Bürgerwindanlagen (6 im Raum Dauer und 2 im Raum Güstow).
Herr Dr. Daum nimmt wieder teil.
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung benennt die Stadtwerke Prenzlau GmbH als alleinzuständige Institution in der Stadt Prenzlau für den Empfang von Angeboten über die finanzielle Beteiligung an Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 36g des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG). Alle Bürgerenergiegesellschaften, die beabsichtigen, Windenergieanlagen im Stadtgebiet von Prenzlau gemäß § 36g EEG zu errichten, werden aufgefordert, ihre verbindlichen Angebote über die finanzielle Beteiligung mit den entscheidungserheblichen Informationen innerhalb der laut EEG geltenden Fristen ausschließlich an die Stadtwerke Prenzlau GmbH zu adressieren und dort einzureichen.“
Abstimmung: 24/0/0 einstimmig angenommen

TOP 13. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung des Friedhofes "Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau" (1. Änderungsatzung Waldruhestättesatzung) DS-Nr.: 20/2018
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung des Friedhofes "Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau" (1. Änderungsatzung Waldruhestättesatzung) gemäß Anlage 1.“
Abstimmung: 24/0/0 einstimmig angenommen

TOP 14. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016

TOP 14.1 Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2016 der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 19/2018
Der Vorsitzende gibt den Hinweis an die Verwaltung, künftig aus einer Drucksache (Beschluss über die Jahresrechnung und Beschluss Bürgermeisterentlastung) zwei Drucksachen zu machen. Nach der Kommunalverfassung muss über beide Sachverhalte getrennt abgestimmt werden und nach der Geschäftsordnung wird grundsätzlich über eine Drucksache insgesamt abgestimmt. Eine getrennte Abstimmung muss beantragt und von der SVV genehmigt werden.
Der Bürgermeister erwiderte, dass dies natürlich möglich ist, jedoch beide Beschlüsse schon immer in einer Drucksache den Stadtverordneten vorgelegt worden sind.
Der Rechnungsprüfer informiert, dass wesentliche Zielstellung der Prüfung die Frage ist, ob der Jahresabschluss richtig und vollständig erstellt worden ist, ob die Lage der Gemeinde zutreffend dargestellt ist. Dies ist uneingeschränkt mit „ Ja“ zu beantworten. Der Prüfberichtsentwurf wurde in der Verwaltung diskutiert. Hieraus resultierende Stellungnahmen sind eingeflossen. Vom Aufbau ist der Prüfbericht entsprechend den Vorjahren gestaltet. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse beinhaltet die Tz 131 auf S. 54.
Der Rechnungsprüfer erläutert seinen Bericht und geht auf einzelne Aspekte ein. Er stellt als positiv fest, dass im Jahr drei nach der LaGa 2013 ein ausgeglichenes Ergebnis erreicht wurde und die Finanzlage stabil ist. Die Verschuldung ist gering und sinkend; ganzjährig wurde kein Kassenkredit (Liquiditätskredit) benötigt. Positiv und auch gleichzeitig nicht positiv ist die hohe Abweichung vom Haushaltsplan, die im ordentlichen Ergebnishaushalt fast 3,5 Mio. € beträgt. Der Beschluss zur Abgabe des Gymnasiums erforderte unterjährig eine investive Neuorientierung, hatte aber auch Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt. Die investiven neuen Haushaltsreste waren mit 3,1 Mio. € hoch, was u.a. in Tz 112 rechte Spalte erkennbar ist. Sie sind aber teilweise fremdbestimmt durch Baumaßnahmen in Durchführung Dritter (Kettenhaus, Schulhof GS Fürstenwerder, Straßenbau). Weiterhin erfolgte das Vergabeverfahren Feuerwehrfahrzeug Tz 113 nicht durch die Stadt, sondern über eine Landesausschreibung. Die Problemlage Gesamtabschluss wurde im Bericht vom 04.12.2017 nochmals beleuchtet und im FR-A am 15.02.2018 dargestellt.
Herr Hoppe erläutert umfassend seine Anmerkungen zum geprüften Jahresabschluss 2016. Es ist für ihn nicht erkennbar, dass der Rechnungsprüfer darauf hinweist, dass der § 82 (4) KomHKV eigentlich eine gesetzliche Vorschrift ist, der man folgen muss. Er geht auf einige Punkte (Tz 6; Tz 12; Tz 15; Tz 24; Tz 37; Tz 40 ff usw.) des Prüfberichtes ein und äußert seine Bedenken. Abschließend bedankt er sich bei der Verwaltung und dem Rechnungsprüfer für die geleistete Arbeit.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 14.2 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 DS-Nr.: 17/2018
Der Erste Beigeordnete geht auf das Jahresergebnis 2016 ein. Der positive Abschluss von 1,7 Mio € im Ergebnishaushalt hängt nicht mit einer Fehlplanung zusammen, sondern hat u.a. mit Verschiebungen (z.B. durch Fördermittel) zu tun. Er zeigt auf, dass die Liquidität (Zahlungsmittelstand) auf 9,7 Mio. € stieg. Hier sind jedoch die Fremdmittel zu beachten, wie die KLS-Mittel und nicht ausgezahlten Investitionsmittel für das Kettenhaus. Gravierende Veränderungen sind auf der Seite 209 nachzulesen. Beispielhaft sei hier auf die Schwierigkeiten bei der Planung der Gewerbesteuereinnahmen hingewiesen. Bei künftigen Haushaltsplanungen werden diese noch detaillierter angesetzt. Auf Seite 210 des Berichtes sind die Veränderungen der Minder- und Mehrerträge abgebildet. Schlüsselzuweisungen für 2018 und folgender Jahre werden mitberücksichtigt, sind jedoch noch nicht im Haushaltsplan 2018 vermerkt. Bauunternehmen, die Bauprojekte fristgerecht umsetzen können, werden in den nächsten Jahren schwer zu finden sein.
Der Bürgermeister informiert, dass die aktuellen und zusätzlichen Fördergelder über Jahre ausgegeben werden. Eine Nachtragssatzung ist daher nicht notwendig. Auch er hat Bedenken, ob eine kostengünstige Umsetzung von Baumaßnahmen gelingt, da dann alle Kommunen in der Region Baumaßnahmen durchführen werden und die Baupreise entsprechend steigen.
Herr Hoppe erklärt, dass die Jahresrechnung des HH 2016 wie immer ein Dokument ist, das vollständig zu lesen und zu verstehen sehr schwer ist. Er zeigt Verbesserungen auf und geht diese im Einzelnen ( Ergebnisrechung, Finanzrechnung, Teilrechnungen) durch. Ihm ist nicht klar, warum zum Beispiel das Feuerwehrfahrzeug mit 260.00 € im fortgeschriebenem Ansatz geplant ist, jedoch im Ergebnis mit Null € auftritt. Wie schwierig es ist, eine zuverlässige Planung zu realisieren, liegt z.B. allein schon in der Begriffserklärung für den "Ertrag". Insgesamt kann er sagen, dass aus seiner Sicht jedoch eine deutliche Verbesserung der Haushaltsplanung zu verzeichnen ist. Herr Hoppe bedankt sich beim Bürgermeister und den Mitarbeitern der Kämmerei.
Der Zweite Beigeordnete geht auf das angesprochene Feuerwehrfahrzeug ein. Es handelte sich hier um eine vom Land durchgeführte Ausschreibung. Er geht auf die Probleme bei der Ausschreibung ein und erklärt, dass das Auto jetzt erst geholt worden ist und übergeben wird. Der Bürgermeister bedankt sich bei Herrn Hoppe für die Ausarbeitung und seinen Dank. Er weist daraufhin, dass alle Stadtverordnete ein Teilnahmerecht in den Ausschüssen haben und es gut wäre, wenn dort solche Ausarbeitungen und Hinweise bereits zur umfassenden Diskussion vorliegen würden.
Herr Haffer stimmt dem Bügermeister zu und findet solche Kritikpunkte auch in den Ausschüssen sinnvoller, da es in der Stadtverordnetenversammlung schon um die Beschlussfassung geht.
Herr Hoppe nimmt den Vorschlag des Bürgermeisters für die Zukunft an.
Beschluss: Version: 1
„ 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2016 (Anlage).“
Abstimmung: 19/1/4 mehrheitlich angenommen
Beschluss:
„ 2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau entsprechend § 82 (4) BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.“
Abstimmung: 19/1/4 mehrheitlich angenommen 

TOP 15. Abwägungs- und 2. Entwurfsbeschluss zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (Fortschreibung 2. Entwurf) für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau DS-Nr.: 3/2018
Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass dieser Entwurf ausgelegt wird, Änderungen eingearbeitet werden können und es nochmal einen endgültigen Beschluss für die Stadtverordnetenversammlung über den Flächennutzungsplan geben wird. Er spricht hierbei die positive Perspektive Prenzlaus für die nächsten 15 Jahre an und erläutert die wichtigsten geänderten Baugebietsausweisungen. Nicht nur das Kommunale Wohnungsunternehmen sondern auch private Investoren haben große Baumaßnahmen in Prenzlau geplant.
Herr Hoppe will wissen, ob die Träger öffentlicher Belange (TöB) Einwände erhoben hat.
Der Zweite Beigeordnete betont, dass die Hinweise und Anregungen der TöB sowie die Belange der neuen Investoren in die Planung eingearbeitet worden sind.
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau, Stand 24.05.2017, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau, Stand Januar 2018 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 2) sowie der Umweltbericht mit integriertem Landschaftsplan (Anlage 3) werden gebilligt.
3. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau, Stand Januar 2018, bestehend aus Planzeichnung incl. Beiplänen, Begründung und Umweltbericht mit integriertem Landschaftsplan incl. Beiplänen, wird zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Mit dem 2. Entwurf werden die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt. Gleichzeitig wird die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben- bereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.“
Abstimmung: 24/0/0 einstimmig angenommen

TOP 16. Aufhebungsbeschluss Bauleitplanverfahren Bebauungsplan C VIII "Neustädter Vorstadt - Wohnen am Strom" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 4/2018
Der Zweite Beigeordnete schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 16 und 17 gemeinsam zu beraten und getrennt abzustimmen. Die Stadtverordneten stimmen dem Verfahren zu.
Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass sich die Drucksache 4/2018 und 5/2018 bedingen. Er weist daraufhin, dass der Bebauungsplan C VIII aufgehoben werden muss, damit der Aufstellungsbeschluß für den vorhabenbezogene Bebauungsplan von Herrn Tietz neu beschlossen werden kann.
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Das Bauleitplanverfahren des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes C VIII "Neustädter Vorstadt – Wohnen am Strom" wird aufgehoben. Das Bauleitplanverfahren wird eingestellt. Folgende dazugehörigen Beschlüsse werden aufgehoben:
3/638/III/61 Aufstellungsbeschluss C VIII "Neustädter Vorstadt – Wohnen am Strom" vom 20.09.2000
3/1241/III/62 Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes C VIII "Neustädter Vorstadt – Wohnen am Strom" vom 23.01.2002“
Abstimmung: 24/0/0 einstimmig angenommen

TOP 17. Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 5/2018
Herr Reichel will wissen, ob es bei diesem Mischgebiet Probleme beim Immissionsschutz geben könnte.
Der Zweite Beigeordnete weist daraufhin, dass dieses Gebiet nun als „ urbanes Gebiet“ (MU) im Flächennutzungsplan dargestellt worden ist. Dadurch gelten zum Beispiel höhere Grenzwerte für Schallimmissionen als bei einem reinen Wohngebiet. Die angrenzenden Gewerbebetriebe können somit nicht durch klagefreudige Nachbarn in ihrem Bestand gefährdet werden. Der zulässige Richtwert von 63 dB (A) tagsüber wird hier nicht überschritten.
Beschluss: Version:
1 „ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Dem Antrag des Vorhabenträgers, Adolf Siebeneicher KG, vertreten durch Herrn Detlef Tietz, Schenkenberger Straße 45 b, 17291 Prenzlau, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, wird zugestimmt. Der Geltungsbereich sowie die Planungsziele sind im Antrag (Anlage 1) dargestellt.
2. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich und die Flurstücke 62, 63, 64 und 339 der Flur 25 der Gemarkung Prenzlau soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Am Strom" aufgestellt werden. “
Abstimmung: 24/0/0 einstimmig angenommen

TOP 18. Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 18/2018
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Dem Antrag des Vorhabenträgers, Wohnbau GmbH Prenzlau, Friedrichstraße 41, 17291 Prenzlau, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB wird zugestimmt. Der Geltungsbereich (Anlage 1) sowie die Planungsziele (Anlage 2) sind im Antrag dargestellt.
2. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich, Gemarkung Prenzlau, Flur 40, Flurstücke 13/2, 13/3, 13/4, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB "Wohnungsbau Grabowstraße 4" ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die frühzeitige Beteiligung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sollen durchgeführt werden.“
Abstimmung: 24/0/0 einstimmig angenommen

TOP 19. Stadtumbaustrategie Prenzlau 2030 DS-Nr.: 13/2018
Herr Melters erläutert den Antrag der Bürgerfraktion. Er gibt hierbei das Beispiel der Eigenheimbebauung am Grünen Weg an. Seine Fraktion möchte, dass mehr Flächen für Eigenheime ausgewiesen werden.
Der Zweite Beigeordnete findet diesen Hinweis der Bürgerfraktion gut und sieht dies als Handlungsauftrag für sich. Im Flächennutzungsplan sind bereits diverse Bauflächen ausgezeichnet. Herr Hoppe geht auf den Antrag der Bürgerfraktion ein und will den Begriff „ Kernstadt“ genauer geklärt haben.
Herr Haffer findet den Begriff „ Kernstadt“ gebräuchlich, da er auch häufig im Stadtumbaukonzept zu finden ist.
Der Bürgermeister schlägt als Kompromiss vor, den Begriff „ Kernstadt“ hier durch „ Stadt“ zu ersetzen. Gemeinsam einigen sich die Stadtverordneten auf den Satz: „ Ausweisung von neuen attraktiven Eigenheimstandorten in der Stadt und den Ortsteilen.“
Herr Reichel findet es gut, dass sich die Wohnungsunternehmen entwickeln und sich positiv auf dem Markt platzieren. Jedoch sollte dabei für die Zukunft auch mittels sozialen Wohnungsbau ausreichend günstiger Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Aus seiner Sicht trägt die Stadt hierbei auch eine Verantwortung. Er fragt nach, ob die 450 Einheiten nur ein Richtwert oder eine festgelegte Größe ist. Er gibt zu bedenken, dass keiner die Entwicklung der Demografie abschätzen kann und man deshalb schon im Voraus flexibel handeln sollte.
Der Zweite Beigeordnete bedankt sich für den Hinweis und erklärt, dass dieser Wert nur eine Richtzahl ist. Die strickte Durchsetzung des Rückbaus ist schon lange vorbei. Man entscheidet an dieser Stelle immer dynamisch je nach Bevölkerungsstand.
Herr Reichel bitte darum, dies im Protokoll aufzunehmen.
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage 1 genannte "Stadtumbaustrategie Prenzlau 2030" (SUS 2030, Stand 12. Januar 2018) als städtische Handlungsgrundlage und zur Einreichung beim Land Brandenburg für die Bestätigung der Aufnahme in die dritte Phase des Stadtumbauprogramms.“ Abstimmung: 24/0/0 einstimmig mit der vorgenommenen Änderung angenommen TOP 19.1 Ausweisung von neuen Eigenheimstandorten DS-Nr.: 13-1/2018 Wortlaut: Version: 1 „ In die Drucksache 13/2018 Stadtumbaustrategie wird als zusätzlicher Untereckpunkt zu Eckpunkt 4 aufgenommen: Ausweisung von neuen attraktiven Eigenheimstandorten in der Stadt und den Ortsteilen“
Abstimmung: 24/0/0 einstimmig Antrag mit der empfohlenen Änderung angenommen

TOP 20. Sozialpass der Stadt Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 2/2018
Frau Kaufmann bedankt sich für die Arbeit der Verwaltung und sieht den Antrag als erledigt an, wollte aber dennoch das abgestimmt wird.
Herr Theil wird wegen der Erledigung der Sache den Antrag ablehnen.
Herr Hoppe will wissen, wo der Sozialpass durch Werbung veröffentlicht worden ist. Ihm fehlt die Konkretisierung dazu im Antrag.
Frau Kaufmann nennt Beispiele wie den RODINGER.
Wortlaut: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Stadtverwaltung sich um eine stärkere und zielgerichtetere Werbung für den Sozialpass der Stadt Prenzlau einsetzt. Dabei sollten u.a. beteiligte Behörden wie die Wohngeldstelle der Stadt sowie die Sozialbehörden des Landkreises aktiv eingebunden werden (z.B. durch Auslegung der Antragsformulare). Die bisherige Werbung u.a. im RODINGER wird begrüßt, reicht aber nicht aus. Die Fraktion denkt in diesem Zusammenhang auch an eine Auslegung und Information in den Kitas und Schulen der Stadt.“
Abstimmung: 17/6/1 mehrheitlich angenommen

TOP 21. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 21.1 Vorsitz im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales DS-Nr.: 28/2018
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 21.2 Änderung Besetzung des Hauptausschusses DS-Nr.: 25/2018
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Herr Meyer nimmt teil.

TOP 21.3 Bericht Prenzlauer Städtepartnerschaftsverein e. V. 2017 DS-Nr.: 30/2018
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 21.4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen III. Quartal 2017 und IV. Quartal 2017 (Teil 1) DS-Nr.: 10/2018 Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 21.5 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2017) DS-Nr.: 12/2018 Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 21.6 Vandalismusschäden 2017 DS-Nr.: 21/2018
Herr Theil fragt nach der geplanten und noch nicht realisierten Videoüberwachung der Freilichtbühne im Seepark. Die Diskussion darum sei nun schon ein Jahr her.
Der Bürgermeister berichet, dass diese Videoanlage per Ausschreibung vergeben wurde, der Hersteller der hochwertigen Kameras jedoch über 4 Monate nicht liefern konnte. Die Firma ELEKTRO-Gottschalk wird diese in den nächsten Tagen aufbauen und installieren. Die WDU Dienstleistung GmbH wird dann eine Live-Aufschaltung bekommen, um in Zukunft bei Problemlagen sofort reagieren zu können. Weiterhin berichtet er von den Schäden an den Spiegeln im Seepark. Diese sind bereits älteren Datums, können jedoch nicht so einfach ausgebeult werden. Der Spiegel wird dann wieder bei noch stärkeren „ Beulen“ ersetzt.
Herr Hoppe glaubt nicht an eine 100 % Lösung durch die Videoüberwachung. Er will weiterhin wissen, warum die Vandalismusschäden 2016 zu 2017 finanziell gestiegen sind.
Der Bürgermeister erklärt, dass 2016 mehr Fälle von Vandalismus zu verzeichnen waren, jedoch die Schäden 2017 auch bei weniger Vorfällen finanziell kostspieliger waren. Die Videoüberwachung wird eine Live-Aufschaltung sein, sodass die WDU Dienstleistung GmbH sofort eingreifen kann. Dass dieses Gelände überwacht wird, wird auch an den Ein- und Ausgängen zur Freilichtbühne durch Schilder gekennzeichnet sein.
Herr Haffer betont, dass die Kosten/je Vorfall um 1/3 gestiegen sind und gibt das zu bedenken.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister berichtet von seiner Präsentation zum Thema Campingplatz im WSO-A am 13.02.2018. Diese ist auch als Anlage dem Protokoll beigefügt worden. Bei dem Projekt läuft alles fristgerecht. Er informiert weiterhin über den Landeswettbewerb „ Familien- und Kinderfreundlichste Gemeinde“ . Die Bewertungskommission war am 07.03.2018 in der Stadt und hat sich vom Bürgermeister die Schwerpunkte der Bewerbung zeigen lassen. Welchen Preis es dabei zu gewinnen gibt, ist noch unklar, jedes Jahr wird dies anders gehandhabt.
Eine weitere Information des Bürgermeisters bezieht sich auf einen Druckfehler im nächsten Rodinger, der sich nicht mehr korrigieren ließ. In dem Bericht über das Camp-Stahl gegen Mobbing und für Toleranz ist für die Veranstaltung der 20./21.03.2018 aufgeführt. Die Veranstaltung findet aber am 21./22.03.2018 in der Uckerseehalle jeweils ab 9.00 Uhr statt.

TOP 22. Fragestunde der Stadtverordneten

TOP 22.1 Rechtsanspruch auf Kita-Platz DS-Nr.: 22/2018
Frau Zumpe bedankt sich und fragt nach einem Bedarfsplan der Kita-Plätze. Sie will wissen, ob es möglich ist, einen Fehlbedarf von 146 Plätze abzudecken.
Der Bürgermeister berichtet, dass Erzieher ständig gesucht werden, es jedoch schwierig ist, welche zu finden. Ein Fehlbedarf ist zukünftig vorhanden. Bis jetzt konnte jedoch der Rechtsanspruch immer abgedeckt werden. Der BKS-A wird immer über den aktuellen Stand der Zahlen informiert werden.
Herr Theil verweist auf das vom Land Brandenburg geplante „ Beitragsfreie Kita-Jahr“ und fragt, ob die Mittelbereitstellung vom Land ausreichend ist.
Der Erste Beigeordnete antwortet, dass der angekündigte Kostenausgleich kostendeckend zu sein scheint.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die schriftliche Antwort auf die Anfrage DSNr.: 22/2018 zur Kenntnis.

TOP 22.2 Erhöhungen der Aufwandentschädigung für die Aufsichtsratmitglieder der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 7/2018 
Herr Hoppe bedankt sich für die Beantwortung. Er betont jedoch, dass er in Zukunft seine Anfragen anders strukturiert stellen wird.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die schriftliche Antwort auf die Anfrage DSNr.: 7/2018 zur Kenntnis.

TOP 22.3 Einwohner von Prenzlau lt. Einwohnermeldeamt DS-Nr.: 27/2018
Herr Haffer fragt, ob die Zahl der gemeldeten Hauptwohnsitze Grundlage für die Schlüsselzuweisung ist.
Der Erste Beigeordnete antwortet, dass dies der Fall ist, jedoch die amtliche Einwohnerzahl des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg ausschlaggebend ist. Diese ist bekanntermaßen noch niedriger als die im Einwohnermeldeamt der Stadt registrierten Hauptwohnsitze.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die schriftliche Antwort auf die Anfrage DSNr.: 27/2018 zur Kenntnis.

TOP 22.4 Neujahrsempfang DS-Nr.: 32/2018
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die schriftliche Antwort auf die Anfrage DSNr.: 32/2018 zur Kenntnis.

weitere Anfragen:
Herr Brämer spricht einen Bericht im RODINGER zum Thema Bürgerentscheid Marktberg an. Er will wissen, wer der Herausgeber ist, da er die Darstellung dieses Beitrages nicht ganz teilen kann. Insbesondere sind die beteiligten Parteien zuwenig dargestellt worden.
Der Bürgermeister erklärt, dass der Punkt3Verlag der Herausgeber ist. Im RODINGER wird auch das Amtsblatt der Stadt Prenzlau veröffentlicht. Frau Martinot ist hier die Schnittstelle zum Verlag. Die Fraktionen können sich gern mit ihren Themen bei ihr melden.
Herr Theil fragt nach dem Stand des Bauvorhabens „ Kurgarten“ . Er findet, die Stadt oder auch die Stadtverordneten sollten bei der Gestaltung des neuen Objektes der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG mitentscheiden können. Er spricht seine starken Bedenken zur Optik des neuen Gebäudes aus.
Der Zweite Beigeordnete betont, dass ihm bisher noch keine konkreten Pläne der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG vorliegen. Das Vorhaben wird, wenn es soweit ist, im WSO-A vorgestellt. Er gibt jedoch zu bedenken, dass dies ein privates Bauvorhaben ist und die Stadtverordnetenversammlung nicht darüber entscheiden kann.
Der Bürgermeister bekräftigt, dass das Objekt im Sanierungsbiet liegt (Gestaltungssatzung) und das der Bauherr hier ein Objekt bauen wird, dass ins Gesamtbild passen wird.
Herr Theil verweist auf den Campingplatz und kann sich vorstellen, dass auch Gastronomen Interesse am Standort des Kurgartens hätten.
Der Bürgermeister ist sich sicher, dass dort kein „ grauer Betonklotz“ und auch kein zweites „ pitstop“ entstehen wird. Die Absprachen mit der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG haben in der Vergangenheit immer gut funktioniert. Außerdem war der Verkauf des Kurgartens lange Zeit öffentlich bekannt. Es hat sich jedoch seines Wissens nach kein Gastronom um den Erwerb bemüht.

TOP 23. Schließung der Sitzung Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.46 Uhr.

Downloads

Niederschrift SVV vom 08.03.2018 (43.8 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift SVV vom 08.03.2018 (67.3 KB)

Anlage 2 zur Niederschrift SVV 08.03.2018 (73.3 KB)

Anlage 3 zur Niederschrift SVV vom 08.03.2018 (80.5 KB)

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