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Beschlussvorlage 33/2018
Beschluss über den Entwurf der 3. Satzung der Stadt Prenzlau über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie der Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatz- und Stellplatzablöseplatz)

Downloads

Drucksache 33/2018 (91.0 KB)

Anlage 1 zur DS 33/2018 (134.6 KB)

Anlage 2 zur DS 33/2018 (556.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Der Entwurf der 3. Satzung der Stadt Prenzlau über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie der Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung) lt. Anlage 1 wird bestätigt.
2. Der Entwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.

Anlagen:

Anlage 1 - Entwurf der 3. Satzung der Stadt Prenzlau über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie der Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung)
Anlage 2 - Synopse / Gegenüberstellung Satzung 2008 und Entwurf der 3. Satzung

Begründung

Die derzeit gültige Stellplatzsatzung ist seit dem 12.03.2008 in Kraft. Mit Bezug auf aktuelle Entwicklungen und notwendige Klarstellungen ist es sinnvoll, die derzeit geltende Satzung zu überarbeiten. Als Grundlage wurde die Mustersatzung des Landes Brandenburg verwendet, wobei diese aus 2005 stammt und daher auch andere aktuellere Leitfäden anderer Bundesländer konsultiert wurden.

Im Zuge der Überarbeitung erfolgt auch die Anpassung an die neue Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), die zum 01.07.2016 in Kraft trat.

Da sich in der Vergangenheit die Stellplatzreduzierung für Altenwohnungen schwer durchsetzen ließ und diese auch nicht mehr dem geänderten Mobilitätsverhalten älterer Menschen entsprach, wurde auf eine Reduzierungsmöglichkeit verzichtet. Nun mehr ist der übliche Schlüssel für Wohnungen anzuwenden (s. Anlage der Stellplatzsatzung).

Um der zukünftigen Fahrradnutzung in Prenzlau ein größeres Gewicht zu verleihen, wurde der Passus eingefügt, dass pro 4 Wohneinheiten mindestens 2 Fahrradabstellplätze vorzusehen sind. Grundsätzlich geht die Stadt Prenzlau aber davon aus, dass ausreichend Fahrradstellplätze bisher geplant wurden und auch vorhanden sind. Besonderes Interesse wird hier im Rahmen der Elektromobilität auch der Verwendung von E-Bikes zugesprochen.

Die Förderung der E-Mobilität wird durch die Verankerung in § 3 Abs. 3 der Stellplatzsatzung bezweckt. Hier wird bei Vorhaben mit einem regulären Stellplatzbedarf von mindestens 20 Stellplätzen gefordert, dass mindestens 10 % der Stellplätze mit einer Stromleitung für die Ladung der Elektrofahrzeuge vorzusehen sind.

In § 6 der Stellplatzsatzung werden die Voraussetzungen für zukünftige Car-Sharing- Konzepte geschaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass bei entsprechenden Projekten die Stellplatzsatzung nicht hinderlich ist, sondern diese befördert.

Die neue Stellplatzsatzung (Entwurf) ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Klarstellungen und Ergänzungen können in der Synopse (Anlage 2) mit der alten Satzung verglichen werden. Der neue Satzungsentwurf wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden beteiligt. Anschließend wird ein Abwägungsprotokoll verfasst, die erforderlichen Änderungen in die Stellplatzsatzung eingearbeitet sowie diese dann der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Beschlussfassung empfohlen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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