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Beschlussvorlage 38/2018
Außerplanmäßige Auszahlung: Urnenwandanlage Städtischer Friedhof Prenzlau

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Drucksache 38/2018 (89.2 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 90.000 € zur Ausschreibung und Errichtung einer weiteren Urnenwandanlage auf dem Städtischen Friedhof Prenzlau. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus liquiden Mitteln.

Begründung

Die Beisetzung in der Urnenwandanlage ist eine stark nachgefragte Grabform. Allerdings sind die Herstellungskosten, für die die Stadt in Vorleistung geht, auch recht hoch. Daher wurde bisher alle zwei Jahre eine neue Urnenwand errichtet, was in etwa dem Bedarf entsprach.
Jetzt zeichnet sich ab, dass der planmäßige Zeitpunkt des Baus der vierten Urnenwand (nach dem Beschluss des Haushaltes 2019 zuzüglich der Fristen für die Ausschreibung und den Bau der Urnenwand) im II. Quartal 2019 nicht ausreichend sein wird.

Von den 56 vorhandenen Urnennischen der dritten Urnenwand sind bereits 39 vergeben. Zur Zeit werden durchschnittlich 4 Urnennischen je Monat vergeben, so dass diese Grabstellenform nur noch bis etwa August/September 2018 verfügbar sein wird. Der Zeitraum, in dem eine Beisetzung in der Urnenwand nicht möglich ist, wäre damit für den vorhandenen Bedarf sehr lang. Mit dem Beschluss der außerplanmäßigen Auszahlung soll die vierte Urnenwand errichtet werden und diese Grabstellenform nahezu ohne Unterbrechung zur Verfügung stehen.

Die Kosten für die Urnenwand werden zu 100 Prozent umgelegt und werden im Ergebnishaushalt eingenommen.

Daher können sie nur indirekt zur Deckung für die Investition herangezogen werden.

Aufgrund festgelegter Wertgrenzen gemäß § 70 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) i. V. m. § 5 Nr. 3 der Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2018 obliegt die Entscheidung über diese außerplanmäßige Auszahlung der Stadtverordnetenversammlung.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hoch- und Tiefbauamt

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