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Mitteilungsvorlage 36/2018
Beteiligungsverfahren zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)

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Drucksache 36/2018 (89.6 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2018.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Begründung

Das Brandenburger Kabinett und der Berliner Senat hatten am 19. Juli 2016 auf Empfehlung der Gemeinsamen Landesplanungskonferenz (PLAKO) den 1. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) zur Kenntnis genommen und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens beauftragt. Das Beteiligungsverfahren und die öffentliche Auslegung wurden durchgeführt und die Stadt Prenzlau hat eine Stellungnahme abgegeben (Mitteilungsvorlage 104/2016). Ein Abwägungsprotokoll wurde durch die GL nicht zur Verfügung gestellt.

Auf ihren Sitzungen am 19.12.2017 haben das Brandenburger Kabinett und der Berliner Senat den 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin- Brandenburg (LEP HR) zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg wurde mit der öffentlichen Auslegung und Beteiligung betraut. Die Auslegung wurde in der 4. Kalenderwoche 2018 in den Amtsblättern des Landes Brandenburg und des Landes Berlin öffentlich bekannt gemacht.

Schriftliche Stellungnahmen sind bis zum 07. Mai 2018 möglich.

Online-Beteiligung unter: https://gl.berlin-brandenburg.de/lephr/

Die Stadt Prenzlau wird sich erneut mit allen Themenfelder des LEP HR auseinandersetzen und eine entsprechende Stellungnahme fristgerecht abgeben. Hierbei ist aber vorrangig auf die eigene Betroffenheit abzustellen. Grundsätzlich stimmen die Inhalte des LEP HR und der aktuellen kommunalen Planungen und Konzepte (Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Einzelhandelskonzept u.a.) überein.

Die SVV und ihre Fraktionen werden gebeten, sich aktiv in das Beteiligungsverfahren einzubringen. Die Stellungnahme der Stadt wird nach Formulierung den Fraktionen zur Verfügung gestellt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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