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Beschlussvorlage 34/2018
Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für die Wahlperiode 2018 - 2023

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Drucksache 34/2018 (90.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung wählt für die Wahlperiode 2018 bis 2023 Frau Ramona Krägenow zur stellvertretenden Schiedsperson.

Begründung

Gemäß § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz - SchG) richtet jede Gemeinde Schiedsstellen ein und unterhält sie. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen. Sie sind ehrenamtlich tätig. Die Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Des Weiteren muss diese nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, muss das Wahlrecht besitzen, das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle wohnen. Die Wahlperiode für die bisherige stellvertretende Schiedsperson Frau Ramona Krägenow endet Ende Mai 2018. Frau Ramona Krägenow hat für die nächste Wahlperiode (2018 - 2023) ihre Bereitschaft zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit als stellvertretende Schiedsperson abgegeben. Durch ihre bisherige Tätigkeit ist Frau Ramona Krägenow im Schiedsbereich der Stadt Prenzlau bekannt. Ferner besitzt sie für diese Aufgabe ein gut fundiertes Fachwissen, das sie sich in den regelmäßig angebotenen Fortbildungslehrgängen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen in den beiden letzten Wahlperioden angeeignet hat. Somit erfüllt Frau Ramona Krägenow die persönliche und fachliche Voraussetzung für die Ausübung dieses Ehrenamtes.

Die gewählte stellvertretende Schiedsperson muss im Anschluss noch durch den Direktor des Amtsgerichtes bestätigt und berufen werden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Ordnungsamt

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