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Mitteilungsvorlage 31/2018
Information über die Änderungen des Konsortialvertrages der ICU GmbH und den Beitritt der Stadt Angermünde als Gesellschafter der ICU GmbH

Downloads

Drucksache 31/2018 (91.8 KB)

Anlage 1 zur DS 31/2018 (37.9 KB)

Anlage 2 zur DS 31/2018 (655.4 KB)

Anlage 3 zur DS 31/2018 (31.1 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2018.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Anlagen:
Anlage 1: 1. Änderung zum Konsortialvertrag der ICU GmbH
Anlage 2: 2. Änderung zum Konsortialvertrag der ICU GmbH
Anlage 3: Aktuelle Gesellschafterliste

Begründung

Mit dem Kreistagsbeschluss BV/626/2016 vom 07.12.2016 ist eine Zuschusserhöhung des Landkreises Uckermark an die ICU GmbH auf jährlich 300 T€ beschlossen worden.

Die Finanzierung der ICU GmbH erfolgt aufgrund des von allen Gesellschaftern unterzeichneten und von den jeweiligen Gremien (Kreistag, SVV) beschlossenen Konsortialvertrags ausschließlich auf der Grundlage des Haushaltsrechts und den dazu erlassenen Allgemeinen Nebenbestimmungen.

Die Gremien der Gesellschafter haben den Konsortialvertrag vor Unterzeichnung beschlossen:
Landkreis: am 07.12.2011 (DS: 133/2011)
Schwedt: am 23.02.2012 (DS: 276/11)
Prenzlau: am 08.12.2011 (DS: 138/2011)

Mit dem Beschluss BV-015/2017 der Stadtverordnetenversammlung Angermünde vom 16.02.2017 ist die Beteiligung der Stadt Angermünde an der ICU zum 01.01.2018 beschlossen worden.

Daraufhin hatte die Stadtverordnetenversammlung Schwedt in ihrer Sitzung am 13. September 2017 den Verkauf und die Abtretung eines Geschäftsanteils an der ICU Investor Center Uckermark GmbH in Höhe von 7.400,00 EUR an die Stadt Angermünde zum Nennwert (Beschluss-Nr. 229/14/17) beschlossen. In diesem Sinne wurde im Dezember 2017 der Kaufvertrag notariell beurkundet.

Die neue Beteiligungsstruktur stellt sich wie folgt dar:

Gesellschafter

Nennwert des

Geschäftsanteils

Lfd. Nummer des

Geschäftsanteils

Prozentuale

Beteiligung

Landkreis

Uckermark

12.150,00

15.500,00

1

3

50 %

Stadt Schwedt/Oder

12.150,00

2

22 %

Stadt Prenzlau

8.100,00

6

14,6 %

Stadt Angermünde

7.400,00

5

13,4 %

55.300,00

Gemäß § 3 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages der ICU GmbH treten alle Gesellschafter dem Konsortialvertrag zwingend bei. Die Stadt Angermünde will sich auf der Grundlage des Konsortialvertrages verpflichten, an die ICU GmbH einen Zuschuss in Höhe von 14.000 EUR p.a. zu zahlen.

Die Zuschusshöhe orientiert sich mit Ausnahme des Landkreises Uckermark an der Zahl der in den jeweiligen Gesellschafterkommunen lebenden Einwohner.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften

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