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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung vom 15.02.2018

( reine Textanzeige )

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 15.02.2018, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.10 Uhr

Entschuldigt:                                             
Herr Richter                                              
Frau Bergansky
Herr Naujokat-Großpietsch

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2017
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Verpflichtung des sachkundigen Einwohners Hartmut Roll
7. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
7.1 Problematik Aufstellung und Prüfung Gesamtabschlüsse in der Stadt Prenzlau aus Rechnungsprüfungssicht - Bericht vom 04.12.2017
8. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016
8.1 Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2016 der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 19/2018)
8.2 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 (DS-Nr.: 17/2018)
9. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung des Friedhofes "Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau" (1. Änderungsatzung Waldruhestättesatzung) (DS-Nr.: 20/2018)
10. Empfangszuständigkeit der Stadtwerke Prenzlau GmbH für Angebote zur finanziellen Beteiligung an Bürgerenergiegesellschaften nach EEG (DS-Nr.: 15/2018)
11. Stadtumbaustrategie Prenzlau 2030 (DS-Nr.: 13/2018)
12. Mitteilungen des Bürgermeisters
12.1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen III. Quartal 2017 und IV. Quartal 2017 (Teil 1) (DS-Nr.: 10/2018)
12.2 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2017) (DS-Nr.: 12/2018)
13. Anfragen der Ausschussmitglieder
13.1 Haushaltsreserven / Rücklagen der Stadt 2018 ff (DS-Nr.: 1/2018)
14. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2017
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:

Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Verpflichtung des sachkundigen Einwohners Hartmut Roll
Der sachkundige Einwohner Herr Roll wurde durch den Vorsitzenden des Ausschusses zur gewissenhaften Ausübung seines Mandates verpflichtet und über die sich aus der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ergebenden Rechte und Pflichten belehrt.

TOP 7. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung

TOP 7.1 Problematik Aufstellung und Prüfung Gesamtabschlüsse in der Stadt Prenzlau aus Rechnungsprüfungssicht - Bericht vom 04.12.2017
Der Rechnungsprüfer fasst die bekannte Problemlage zusammen: Der kommunale Gesamtabschluss basiert vollständig auf geprüften und bestätigten Einzelabschlüssen, zu denen ebenfalls Entlastungsbeschlüsse erfolgt sind. Eine rückwirkende Steuerung ist nicht erkennbar. Steuerungsinstrument sind die Haushalts- und Wirtschaftspläne, nicht die Jahresabschlüsse. Der Gesamtabschluss wird nicht vom Finanzamt benötigt. Der Stand der Jahresabschlüsse in den Gemeinden und Landkreisen im Land Brandenburg ist sehr unterschiedlich, wie aus der Landtags DS 6/6331 erkennbar ist. Die Probleme bezüglich der Erstellung von Gesamtabschlüssen sind erheblich größer. Auf S. 7 des Berichtes sind Möglichkeiten des weiteren Handelns benannt. Sollte keine Gesetzesänderung erfolgen, plädiert der Rechnungsprüfer für die Erstellung und Prüfung einfacher Summenabschlüsse für die Haushaltsjahre ab 2013.Die Rechnungsprüferin Frau Graef informiert, dass nach telefonischer Rückfrage aktuell das Land Brandenburg eine Gesetzesänderung vorbereitet, die die erstmalige pflichtige Erstellung für das Jahr 2021 beinhaltet.
Frau Pieles bittet um Erläuterung der Probleme. Der Rechnungsprüfer betont, dass der § 83 BbgKVerf hohe Anforderungen stellt. Diese liegen insbesondere in der Konsolidierung und der Harmonisierung unterschiedlicher Buchführungssysteme und fangen schon bei unterschiedlichen Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter an.
Der Erste und der Zweite Beigeordnete betonen den hohen Aufwand, dem kaum Erkenntnisgewinn gegenübersteht. Es werden grundsätzliche Zweifel am Zweck des Gesamtabschlusses geäußert.
Der Vorsitzende fragt nach der weiteren Verfahrensweise. Der Ausschuss äußert keine Bedenken gegen die im Bericht vom 04.12.2017 vorgeschlagene weitere Verfahrensweise. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Bericht zur Kenntnis. 

TOP 8. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016

TOP 8.1 Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2016 der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 19/2018

Der Rechnungsprüfer erklärt, dass der Prüfbericht vor dem Jahresabschluss beraten werden müsse und übergibt das Wort an den Ersten Beigeordneten.
Der Erste Beigeordnete erläutert den Jahresabschluss an Hand der ausgereichten Unterlagen. Insbesondere nimmt er Bezug auf Planabweichungen und die Schwierigkeiten der Planbarkeit bestimmter Erträge und Aufwendungen sowie bei den Investitionsmaßnahmen. Er betont den hohen Erstellungsaufwand und die Einsatzbereitschaft der Kämmerei.
Herr Brämer verweist auf die z.T. hohen Planabweichungen und hält eine genauere Planung für erforderlich.
Der Zweite Beigeordnete bringt ein, dass alle Angaben und Planungen des Haushaltsplanes 2018 einer ständigen Änderung durch nicht vorhersehbare Fördermittel unterliegen. Er informiert weiterhin über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes zur Stärkung der schulischen Infrastruktur. Die daraus resultierenden Maßnahmen werden zu 90% gefördert. Jedoch müssen diese Mittel bis 2021 investiert worden und bis 30.04.2018 geplant sein. Des Weiteren werde es weitere Fördermöglichkeiten im Bereich Feuerwehrstruktur und Sportstätten geben. Daraus resultiert, dass die mittelfristige Finanzplanung angepasst werden muss.
Herr Brämer möchte wissen, ob dies eine Nachtragssatzung nach sich ziehe.
Der Erste Beigeordnete antwortet, dass das Projekt eine Laufzeit von 3 Jahren hat und die Stadt Prenzlau die angesetzten Wertgrenzen einhält. Eine Nachtragssatzung ist daher nicht notwendig.
Herr Reichel fragt, ob Steuersenkungen möglich sind. Er empfindet eine Steuersenkung als Attraktivitätssteigerung für Unternehmen.
Der Erste Beigeordnete erwidert, dass der Spielraum für Steuersenkungen relativ gering ist, da zum Beispiel die Essengeldrückerstattung, die Infrastruktur und die Tariferhöhungen der Mitarbeiter dem entgegen wirken.
Herr Haffer erwähnt, dass es ihm wichtiger sei, dass Niveau der freiwilligen Leistungen von Seiten der Stadt zu halten, anstatt die Steuerhebesätze zu verringern. Außerdem möchte er wissen, ob die Bemerkungen innerhalb des Jahresabschlusses irgendwelche Verpflichtungen für die Verwaltung nach sich ziehen würden.
Der Rechnungsprüfer weist darauf hin, dass alle Änderungen und Probleme durch die Kämmerei bearbeitet werden.
Der Zweite Beigeordnete greift nochmal die Frage von Herrn Reichel auf. Nach seiner Auffassung ziehen die aktuellen Steuerhebesätze keine negativen Auswirkungen auf die Unternehmen in Prenzlau nach sich. Dies begründet er durch mehrere vorhabenbezogene Bebauungspläne, wo Unternehmer investieren möchten. 
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Schlussbericht zur Kenntnis.

TOP 8.2 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 DS-Nr.: 17/2018

Beschluss: Version: 1
„1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2016 (Anlage).“

Abstimmung: 7/0/2 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen Beschluss:

„2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau entsprechend § 82 (4) BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016. “

Abstimmung: 7/0/2 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung des Friedhofes "Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau" (1. Änderungsatzung Waldruhestättesatzung) DS-Nr.: 20/2018
Herr Rackelmann stellt im Auftrag des Bürgermeisters die Neuerungen der Waldruhestättesatzung vor. Die Bürger nehmen diese Form der Bestattung sehr gut an.
Herr Roll fragt, ob die Möglichkeit bestehe, in einer definierten Größe Namen an die Beisetzungsbäume anzubringen.
Herr Rackelmann antwortet, dass es den Angehörigen selbst überlassen ist, ob sie die Namen anbringen wollen. Es bestehe die Möglichkeit genormte Schilder anbringen zu lassen. Der Inhalt dieser Schilder sei jedem selbst überlassen.
Herr Reichel möchte wissen, woher die Preise für das Ausheben bzw. Schließen von Urnenlöcher kommen und ob es hierfür Vergleichswerte gibt.
Herr Rackelmann erwidert, dass sich die Kosten kaum von anderen Kommunen unterscheiden und man dies anhand von Erfahrungswerten ermittelt. Er ergänzt, dass das Ausheben des Loches, bedingt durch Witterungen bzw. Jahreszeiten, sehr anstrengend und langwierig sein kann.
Frau Hahlweg erkundigt sich, ob es schon vorgekommen ist, dass Wildschweine oder andere wilde Tiere Grabstätten aufwühlen.
Herr Rackelmann entgegnet, dass der Geruch für die Tiere uninteressant sei und dies daher kein Problem darstellt.

Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung des Friedhofes "Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau" (1. Änderungsatzung Waldruhestättesatzung) gemäß Anlage 1.“

Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Empfangszuständigkeit der Stadtwerke Prenzlau GmbH für Angebote zur finanziellen Beteiligung an Bürgerenergiegesellschaften nach EEG DS-Nr.: 15/2018
Der Zweite Beigeordnete erläutert die Drucksache und begründet diesen Beschluss. Er informiert, dass derzeit zwei Bürgerenergiegesellschaften absehbar sind. Diese sind verpflichtet, der Stadt Prenzlau oder einer Tochtergesellschaft ein Angebot zu machen. Er sieht daher die Stadtwerke Prenzlau GmbH als geeignetes Unternehmen, die Angebote der Energiegesellschaften zu prüfen und dann zu entscheiden, ob man sich beteiligen will. Er berichete über die Herangehensweise an solche Projekte der Bürgerenergiegesellschaften. Der Gesetzgeber will diese Bürgerenergiegesellschaften bevorzugt behandeln und ihnen gute Konditionen geben. Dafür sollen diese dann den Vorteil mit den Kommunen teilen.
Frau Hahlweg fragt sich, ob die Stadtwerke Prenzlau GmbH durch diese Aufgabe in einen Interessenkonflikt geraten könnten.
Der Zweite Beigeordnete entgegnet, dass es dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Prenzlau GmbH überlassen ist, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Dabei würde eine Abwägung zwischen wirtschaftlichem Interesse und Eigennutzung stattfinden.
Herr Brämer möchte wissen, ob die Bürgerenergiegesellschaften auch bauen dürfen, wenn die Stadtwerke Prenzlau GmbH ihr Angebot abgelehnt haben.
Der Zweite Beigeordnete bejaht dies. Es müsse lediglich nachgewiesen werden, dass die Stadt bzw. eine ihrer Tochtergesellschaften angefragt wurden.
Frau Pieles erkundigt sich, ob die Stadtwerke Prenzlau GmbH bereits über Fachkenntnisse auf diesem Gebiet besitzen.
Der Zweite Beigeordnete erwidert, dass sich die Stadtwerke Prenzlau GmbH, besonders durch die Erfahrungen mit der Enkeltochter Kommunalwind Nord GmbH, gut auf diesem Gebiet auskennt.
Herr Reichel informiert sich, ob eine solche Einspeisung von Strom in das regionale Netz eine Entgelteinsparung der Bürger nach sich ziehen könnte.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass dies nicht vorrangig das Ziel des Gesetzgebers sei. Es gehe darum, die Akzeptanz für Windkraftanlagen sowohl in der Bevölkerung, als auch in der Kommune zu erhöhen. Den Kommunen soll eine Beteiligung an kommunalen Windkraftanlagen zu Gute kommen. 

Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung benennt die Stadtwerke Prenzlau GmbH als alleinzuständige Institution in der Stadt Prenzlau für den Empfang von Angeboten über die finanzielle Beteiligung an Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 36g des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG). Alle Bürgerenergiegesellschaften, die beabsichtigen, Windenergieanlagen im Stadtgebiet von Prenzlau gemäß § 36g EEG zu errichten, werden aufgefordert, ihre verbindlichen Angebote über die finanzielle Beteiligung mit den entscheidungserheblichen Informationen innerhalb der laut EEG geltenden Fristen ausschließlich an die Stadtwerke Prenzlau GmbH zu adressieren und dort einzureichen.“

Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Stadtumbaustrategie Prenzlau 2030 DS-Nr.: 13/2018
Der Zweite Beigeordnete fasst die Diskussionen der letzten beiden Ausschüsse zusammen. Diese hatten den sozialen Wohnungsbau, die Wohnberechtigungsscheine (WBS) und die Beteiligung bzw. Einbeziehung der Ortsteile zum Inhalt. Demnach hat die Stadt Prenzlau eine vergleichsweise hohe Anzahl von WBS und sozialen Wohnungen. Es bestehe eher die Problematik, dass nicht genügend Mieter mit WBS vorhanden sind.
Frau Hahlweg fragt, wo die Einkommensgrenze für einen WBS liegt.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass die Grenze derzeit bei 12.000 €/ im Jahr liege und die Stadt Prenzlau ca. 120 WBS pro Jahr ausstelle. Er fügt hinzu, dass die Wohnbau GmbH Prenzlau einen sozialen Wohnungsbestand von 15 % aufweisen könne. Weiterhin würden ca. 50% der Wohnungen der Wohnbau GmbH Prenzlau mit Empfängern von sozialen Leistungen belegt werden. Diese Fakten deuten darauf hin, dass die Stadt Prenzlau einen ausreichenden Bestand von sozialen Wohnungen aufweisen könne, so der Zweite Beigeordnete.
Frau Kaufmann würde gerne wissen, ob die WBS bundesweit gültig sind und ob sie auch jährlich angepasst werden.
Der Erste Beigeordnete entgegnet, dass sie bundesweit gültig sind und auch jährlich angepasst werden.
Herr Roll geht auf die Förderrichtlinie des Landes Brandenburg ein. Ein Bauvorhaben, welches mit diesen Mitteln gefördert wurde, müsste einen sozialen Wohnungsbestand von mind. 75% aufweisen. Die Hälfte dieser Wohnungen müsste man für 4,90 € vermarkten. Die zweite Größenordnung, welche sich bei bis zu 60% oberhalb der Grenze befinde, dürfe nur für 6,00 € angeboten werden. Der Rest könnte bis zu einer Summe von ca. 9,00 € frei finanziert werden. Herr Roll sieht hier das Problem der Refinanzierung eines solchen Bauvorhabens. Weiterhin sieht er einen möglichen sozialen Konfliktpunkt, da die Mieter für unterschiedliche Mieten die gleiche Ausstattung erhalten.

Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage 1 genannte "Stadtumbaustrategie Prenzlau 2030" (SUS 2030, Stand 12. Januar 2018) als städtische Handlungsgrundlage und zur Einreichung beim Land Brandenburg für die Bestätigung der Aufnahme in die dritte Phase des Stadtumbauprogramms. “

Abstimmung: 7/0/2 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Mitteilungen des Bürgermeisters TOP

12.1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen III. Quartal 2017 und IV. Quartal 2017 (Teil 1) DS-Nr.: 10/2018

Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen die Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 12.2 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2017) DS-Nr.: 12/2018

Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen die Mitteilung zur Kenntnis

weitere Mitteilungen:
Der Zweite Beigeordnete stellt zukünftig geplante Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen dar, welche durch verschiedene Fördermittel des Bundes finanziert werden. Dabei geht er speziell auf die einzuhaltenden Fristen ein. Demnach müssen alle Förderanträge bis spätestens 30.04.2018 beantragt werden.
Der Zweite Beigeordnete erläutert diese Thematik mithilfe einer Präsentation (Anlage 1).

                                                                                                                                                                Der Bürgermeister nimmt teil.

Frau Hahlweg erkundigt sich, was mit den Schallschutzmaßnahmen gemeint ist.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass es darum geht, den Schall innerhalb der Einrichtung zu dämmen. Dafür sollen die Wände und die Decken überarbeitet werden.
Der Bürgermeister ergänzt, dass es auch darum gehe, die Lärmbelastung für die Erzieher zu verringern, um so das Arbeiten angenehmer zu gestalten.
Der Bürgermeister informiert, dass der Sand an den Volleyballplätzen am Seebad in diesem Jahr ausgetauscht werden soll. Außerdem sei eine größere Investition in Höhe von ca. 20.000 € für die grundhafte Sanierung der Volleyballplätze für das Jahr 2019 geplant. Er informiert weiterhin, dass zu den Insolvenzkosten des Bootshauses von 11.000 € noch ca. 13.000 € hinzukommen würden. Des Weiteren führt er aus, dass die Restaurierung des Slawenboots ca. 20.000 – 30.000 kosten wird. Er äußert außerdem Bedenken darüber, wer im Falle einer Instandsetzung des Bootes dieses weiter betreibt. 
Herr Brämer erklärt, dass er nicht die Nachhaltigkeit in diesem Projekt sehe.
Der Bürgermeister erwähnt, dass ein Verein aus Rostock eventuell Interesse am Slawenboot habe. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass ein Prenzlauer das Slawenboot gewerblich an Land nutzen möchte. Diese Optionen seien aber noch nicht sicher und daher rein spekulativ. Sollte sich keine kosteneffiziente Lösung zeigen, will er das Geld für eine Sanierung des Slawenbootes auch nicht investieren.
Der Bürgermeister schließt mit dem Thema Essengeldrückerstattung ab. Demnach sind ca. 300 Anträge aus den Jahren 2016 und 2017 bearbeitet worden. Die Stadt habe bisher insgesamt 106.000 € ausgegeben. Neuanträge existieren derzeit keine mehr. 17 Klagen im Kitabereich von 3 verschiedenen Klägern sind noch offen.

TOP 13. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es liegen keine weiteren Anfragen der Ausschussmitglieder vor.

TOP 13.1 Haushaltsreserven / Rücklagen der Stadt 2018 ff DS-Nr.: 1/2018
Frau Pieles fragt, inwiefern die 3 angegebenen Durchlaufposten in die Rücklage der Stadt Prenzlau geflossen sind. Gleichzeitig würde sie gerne den Begriff Rücklagen näher erklärt bekommen.
Der Bürgermeister antwortet, dass die gebundenen Mittel Teil der Rücklage sind. Insgesamt stehen der Stadt Prenzlau zum Stichtag 31.12.2016 9,6 Mio € (liquide Mittel) zur Verfügung. Frei verfügbar, abzüglich gebundener Mittel, sind es 4,1 Mio €.
Es entsteht eine kontroverse Diskussion über den Begriff Rücklagen und die Höhe der liquiden Mittel der Stadt Prenzlau.
Der Vorsitzende schlägt vor, dass sich Frau Pieles nach der Ausschusssitzung an den Rechnungsprüfer wendet, um ausstehende Fragen zu klären.
Frau Pieles stimmt zu.
Herr Brämer merkt an, die Drucksache 1/2018 zu überarbeiten. Grund der Anmerkung ist, dass anstatt SPD/FDP- Fraktion lediglich die SPD- Fraktion angegeben ist.
Anmerkung von der Verwaltung: Die Drucksache ist überarbeitet worden und den Stadtverordneten zugesandt.
Herr Haffer würde gerne wissen, ob es möglich ist, bereits eingegangene Vorschläge und Angebote zum Bürgerbudget in der Stadtverordnetenversammlung am 08.03.2018 zu besprechen.
Der Bürgermeister erwidert, dass er im nicht öffentlichen Teil der SVV am 08.03.2018 nähere Informationen dazu geben wird. 

TOP 14. Schließung der Sitzung

Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.10 Uhr.

Downloads

Niederschrift FR-A vom 15.02.2018 (öffentlich) (26.3 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift FR-A (1.2 MB)

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