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Mitteilungsvorlage 21/2018
Vandalismusschäden 2017

Downloads

Drucksache 21/2018 (89.0 KB)

Anlage 1 zur DS 21/2018 (151.8 KB)

Anlage 2 zur DS 21/2018 (124.7 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 08.03.2018.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Anlagen:

Anlage 1 - Übersicht der regulierten Schäden an und in städtischen Gebäuden
Anlage 2 - Übersicht Graffiti-Schäden

Begründung

Inhalt der Mitteilung:

Dem Hauptausschuss und der Stadtverordnetenversammlung wird die vom Sachgebiet Gebäudemanagement und Liegenschaften erarbeitete Auflistung über die vom Versicherer regulierten Vandalismusschäden (einschließlich Graffiti) für die Zeit vom 01.01.2017 - 31.12.2017 zur Kenntnis vorgelegt (Anlage 1). Im Jahr 2017 beträgt die regulierte Schadenshöhe 10.483,00 € (40 Schadensfälle) und liegt damit bezüglich der Schadenshöhe über dem Vorjahresniveau (2016 6.812,71 €, 36 Schadensfälle).

2017 waren allein 7 Schadensfälle auf der Freilichtbühne mit einer Schadenshöhe von insgesamt 1.214,24 € gegeben. Auch die 6 Schadensfälle, die die "Artur Becker" Grundschule betreffen, belaufen sich auf eine Schadenshöhe von insgesamt 1.758,73 €.

Durch die Entfernung von Graffiti-Schmierereien an städtischen Objekten wurden im Jahr 2017 Kosten in Höhe von 3.795,45 € (23 Schadensfälle) verursacht (Anlage 2). Im Vorjahr waren es 2.842,23 € (12 Schadensfälle). Die Anzahl der Graffiti-Schadensfälle hat sich 2017 erheblich erhöht, fast verdoppelt. Die Beseitigung der in Anlage 2 aufgeführten Schäden erfolgte zunächst durch die Stadt in Vorleistung. Im Rahmen der bestehenden Gebäudeversicherung hat der Versicherer die Graffitischäden in Höhe von 2.451,96 € reguliert.

Um die Anzahl der Schadensfälle auf der Freilichtbühne zu minimieren und strafrechtlich besser verfolgen zu können, kommt dort 2018 Videotechnik zum Einsatz.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Gebäudemanagement und Liegenschaften

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