Anlage 1 zur DS 20/2018 (168.9 KB)
Anlage 2 zur DS 20/2018 (76.7 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 08.03.2018 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Nutzung des Friedhofes "Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau"
(1. Änderungsatzung Waldruhestättesatzung) gemäß Anlage 1.
Anlagen:
Anlage 1 - 1. Änderungssatzung Waldruhestättesatzung
Anlage 2 - Synopse
In der bisherigen Praxis der Beisetzungen in der Waldruhestätte hat sich gezeigt, dass die
Regelung nach § 11 Absatz 3 so nicht umgesetzt werden kann. In der überwiegenden
Mehrheit der Beisetzungen werden diese durch Bestattungsunternehmen vorgenommen.
Der Revierförster oder andere Mitarbeiter der Städtischen Forst- oder Friedhofsverwaltung
nehmen an den Beisetzungen in der Regel nicht teil. Das Verschließen des Urnenlochs ist
deshalb durch das jeweilige Bestattungsunternehmen vorzunehmen. § 11 Absatz 3 sowie
die Kostenposition Anlage 2 mußten entsprechend angepasst werden. Bei der Anpassung
des § 11 Absatz 3 wurde auch eine Regelungslücke bezüglich der Durchführung der
Beisetzungen offensichtlich, die mit der Erweiterung des § 10 geschlossen werden soll.
Die Entgeltordnung für die Waldruhestätte (Anlage 2) bedurfte auf Grund gestiegener
Kosten ebenfalls einer Anpassung in den Positionen 1.1 und 1.2. Die Erweiterung in den
Positionen 2 und 3 hängt unmittelbar mit der Erweiterung der §§ 10 und 11 zusammen.
Revierförster