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Beschlussvorlage 17/2018
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016

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Drucksache 17/2018 (96.3 KB)

Anlage zur DS 17/2018 (3.0 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 08.03.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften
Jahresabschluss der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2016 (Anlage).

2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau
entsprechend § 82 (4) BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.

Anlage:
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 mit seinen Anlagen (wird digital ausgereicht)

Begründung

Die Stadt Prenzlau hat gemäß § 82 (1) BbgKVerf für den Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung aufzustellen.

Der Jahresabschluss 2016 besteht aus nachfolgenden Teilen:
- der Ergebnisrechnung 2016 (I)
- der Finanzrechnung 2016 (II)
- den Teilrechnungen 2016 (III)
- der Bilanz zum Stichtag 31.12.2016 (IV)
- dem Rechenschaftsbericht 2016 (V)

Dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 sind als Anlagen beigefügt:
- der Anhang (VI-1)
- die Anlagenübersicht (VI-2)
- die Forderungsübersicht (VI-3)
- die Verbindlichkeitenübersicht (VI-4)
- der Beteiligungsbericht (VI-5)

Der Kämmerer hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 mit seinen Anlagen gemäß
§ 82 (3) BbgKVerf aufgestellt. Nach Prüfung durch die Rechnungsprüfer der Stadt
Prenzlau wurde der Jahresabschluss dem Bürgermeister zur Feststellung vorgelegt. Der
Bürgermeister leitet den Jahresabschluss mit seinen Anlagen der Stadtverordneten-
versammlung zur Beschlussfassung zu.

Die Ergebnisrechnung weist zum 31.12.2016 einen Gesamtüberschuss in Höhe von
1.740,5 T € aus. Daraus ergibt sich für das ordentliche Jahresergebnis ein Überschuss in
Höhe von 1.525,7 T € und für das außerordentliche Ergebnis ein Überschuss i. H. v.
214,8 T €. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses beruht u. a. auf Mehrerträgen
bei der Gewerbesteuer und den Gemeindeanteilen an Einkommen- und Umsatzsteuer
sowie Minderaufwendungen im Bereich der Sach- und Dienstleistungen. Der Überschuss
des außerordentlichen Ergebnisses ergibt sich aus der Veräußerung von Grundstücken
über den in der Eröffnungsbilanz festgelegten Buchwerten. Die Überschüsse wurden
entsprechend den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses bzw. aus
Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Die Finanzrechnung weist zum 31.12.2016 einen positiven Bestand an Zahlungsmitteln in
Höhe von 9.622,0 T € aus (davon 1.251,9 T € fremde Finanzmittel).

Weitere ergebnisrelevante Aussagen wurden im Rechenschaftsbericht (Punkt V)
dargestellt.

Der Jahresabschluss 2016 mit seinen Anlagen wird den Stadtverordneten lt. Verteiler in
gedruckter oder digitaler Form zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil dieser
Drucksache.

Gesamtabschluss/ Beteiligungsbericht

Gemäß § 141 (19) BbgKVerf ist für die Stadt Prenzlau spätestens für das Haushaltsjahr
2013 ein Gesamtabschluss gemäß § 83 BbgKVerf zu erstellen. Sowohl über den
geprüften Gesamtabschluss als auch über die Entlastung des Bürgermeisters hat die
Stadtverordnetenversammlung bis spätestens 31.12. d. Folgejahres zu beschließen.

Die Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2013 sowie
für die Folgejahre ist bis dato nicht abschließend umgesetzt. Da der Referentenentwurf
des Ministeriums des Innern und für Kommunales zum Gesetz zur Neugliederung der
Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg und zur Änderung anderer
Gesetze u. a. eine Änderung der BbgKVerf dahin gehend vorsah, die erstmalige Frist für
die Erstellung eines Gesamtabschlusses neu auf das Haushaltsjahr 2021 festzulegen,
wurde die Weiterarbeit an den Gesamtabschlüssen für die Vorjahre zunächst nicht weiter
forciert.

Auch wenn die Umsetzung der Kreisgebietsreform nunmehr nicht bzw. erst zu einem
späteren Zeitpunkt erfolgt, wird nach Rücksprache mit dem Ministerium des Innern des
Landes Brandenburg weiterhin angestrebt, an der erstmaligen Erstellung zum Zeitpunkt
2021 festzuhalten, da die Mehrzahl der Kommunen erhebliche Probleme bei der
Umsetzung der Aufgabe hat. Mit einem neuen Gesetzesentwurf ist jedoch nicht vor
Sommer 2018 zu rechnen.

In der Angelegenheit wird auf die Ausführungen des städtischen Rechnungs-
prüfungsamtes verwiesen (Bericht vom 04.12.2017; FR-A 15.02.2018), wonach die
Erstellung einfacher Summenabschlüsse für die Vorjahre favorisiert wird, sofern sich nicht
bis Mitte 2018 eine Gesetzesänderung auf das Jahr 2021 abzeichnet.

Gemäß § 82 BbgKVerf ist die Stadt Prenzlau weiterhin dazu verpflichtet, im Rahmen des
Jahresabschlusses einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Der Beteiligungsbericht für das
Geschäftsjahr 2016 soll der Stadtverordnetenversammlung einen Überblick über die
städtische Beteiligungsstruktur geben. Er enthält wesentliche Informationen über die
strukturellen als auch wirtschaftlichen Verhältnisse der direkten und indirekten
Beteiligungsunternehmen der Stadt Prenzlau und ist dem Jahresabschluss als Anlage
VI-5 beigefügt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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