Anlage zur DS 4/2018 (289.2 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 08.03.2018 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Das Bauleitplanverfahren des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes C VIII "Neustädter Vorstadt - Wohnen am Strom" wird aufgehoben. Das Bauleitplanverfahren wird eingestellt. Folgende dazugehörigen Beschlüsse werden aufgehoben:
3/638/III/61 Aufstellungsbeschluss C VIII "Neustädter Vorstadt - Wohnen am Strom" vom 20.09.2000
3/1241/III/62 Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes C VIII "Neustädter Vorstadt - Wohnen am Strom" vom 23.01.2002
Anlage:
Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan C VIII "Neustädter Vorstadt - Wohnen am Strom"
Mit dem Wechsel des Grundstückseigentümers haben sich die Planungsziele des jetzigen Vorhabenträgers gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplanes C VIII "Neustädter Vorstadt - Wohnen am Strom", der am 20.09.2000 aufgestellt wurde, geändert.
Der jetzige Grundstückseigentümer und Vorhabenträger beabsichtigt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die betreffenden Flurstücke 62, 63, 64 und 339 der Flur 25 der Gemarkung Prenzlau in Aufstellung zu bringen.
Aus diesem Grund sind die bis dato gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan C VIII "Neustädter Vorstadt - Wohnen am Strom", der vollumfänglich diese Flurstücke umfasste, gegenstandslos und sollen aufgehoben werden.
Der am 02.07.2002 gefasste Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan C VIII "Neustädter Vorstadt - Wohnen am Strom" (DS 3/1358/61) wurde bereits durch den Beschluss vom 09.04.2003 (DS 46/2003) aufgehoben.
Im Ergebnis wird das Planverfahren zum Bebauungsplan C VIII "Neustädter Vorstadt - Wohnen am Strom" mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eingestellt.
Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung