direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Anfrage 8/2018
Messung von Schadstoffen und Feinstaub in Prenzlau

Downloads

Drucksache 8/2018 (116.9 KB)

Anlage zur DS 8/2018 (10.7 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beratung im Ausschuss für Witschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung am 13.02.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

ln Bezug auf die sog. "Dieselaffäre" ist es wissenswert, ob es in Prenzlau Messungen, von wem auch immer, des Feinstaubes bzw. anderer Schadstoffe während der stark befahrenden Straße gibt oder gegeben hat?
Wenn das der Fall ist, sind die gemessenen Werte der Verwaltung der Stadt bekannt?
Wie sehen die Werte konkret aus? Wenn bisher noch nicht aktuell in Prenzlau gemessen wurde, dann stellt sich die Frage, warum nicht?
Die Frage stelle ich auch unter dem Gesichtspunkt: Wenn nun ein Prenzlauer dagegen klagt, mit der Begründung, dass die Werte der Schadstoffe und besonders des Feinstaubes in Prenzlau über den erlaubten Grenzen liegen und er gewinnt vor Gericht, was könnte dann geschehen (rein theoretisch).
Wäre so eine Sache für Mittelstädte überhaupt denkbar, dass Verbesserungsmaßnahmen von einem Gericht hier angeordnet werden?
(Gibt es hierzu vielleicht Gerichtsurteile, egal welcher Hierarchie?)
(Vorausgesetzt, es waren keine Katastrophen oder Havarien irgendeiner Art zu verzeichnen.)
Wie kann die Stadt im Übrigen dazu beitragen, dass eine Reduzierung der vorhandenen Schadstoffe und besonders des Feinstaubes Realität werden kann? Wenn es technische Lösungen für Prenzlau geben würde, vorausgesetzt es wäre notwendig, wie sehen sie aus und könnte man dann etwas zu deren Kosten sagen. (Geschätzte Werte sind völlig ausreichend.)

Begründung:
Der Istzustand in Prenzlau in Fragen der Schadstoff- und Feinstaubbelastung ist öffentlich nicht bekannt.
Die Lebensqualität der Einwohner von Prenzlau kann durchaus von der Quantität der Schadstoffe und des Feinstaubes eingeschränkt werden. Die Einwohner von Prenzlau haben ein Recht darauf, dass über die o.g. Sachen öffentliche Bekanntmachungen vorgenommen werden.

gez. Jürgen Hoppe
SPD/FDP-Fraktion

Begründung

Antwort des Bürgermeisters:

In Bezug auf die sog. "Dieselaffäre" ist es wissenswert, ob es in Prenzlau Messungen von wem auch immer, des Feinstaubes bzw. anderer Schadstoffe während der stark befahrenen Straße gibt oder gegeben hat.
Das Landesumweltamt Brandenburg führte seit 1993 systematische Untersuchungen der Luftgüte in der Stadt Prenzlau am Standort Georg-Dreke-Ring 58a durch. Der Messcontainer war seit dem Zeitpunkt im telemetrischen Messnetz des Landesumweltamtes integriert. Seit 1998 wurden diese Messungen in der Schwedter Straße 63 auf dem Gelände der Bundeswehr, in der Nähe des alten Standorts (Entfernung ca. 100 m Luftlinie), weitergeführt. Am 22.01.2003 wurde der Messcontainer in Prenzlau auf Grund der Messkonzeption des Landes Brandenburg vom Landesumweltamt außer Betrieb genommen. Somit stehen der Stadt Prenzlau ab dem Jahr 2003 in diesem Umfang keine Daten mehr zur Verfügung.

Wenn das der Fall ist, sind die gemessenen Werte der Verwaltung bekannt?
Die bis 2003 gemessenen Daten stehen der Stadt Prenzlau zur Verfügung und sind im Umweltspiegel der Stadt Prenzlau nachzulesen.

Wie sehen die Werte konkret aus?
Luftgütedaten in der Stadt Prenzlau

Schadstoffbelastung von 1993 bis 2003:

Schadstoff 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 200 2001 2002

20036

Grenzwert
NO 6 3 4 4 4 4 3 4 3 4 - 5004
NO2 15 12 15 12 15 19 13 14 12 13 - 40
NOx -2 15 18 16 19 -2 16 17 -2 18 - 30
SO2 -2 15 10 12 9 -3 -3 -3 -3 -3 - 20
PM10 48 49 45 38 37 30 26 21 21 24 - 40
O31 -2 62 28 19 12 14 27 16 9 42 - 1205

alle Immissionswerte als Jahresmittelwerte in μg/m³ (Mikrogramm je m³), außer Ozon = Tage

1 Anzahl der Überschreitungen des Grenzwerts in Tagen
2 Für dieses Jahr liegen keine Daten des Landesumweltamtes Brandenburg vor.
3 Diese Daten werden nicht mehr erfasst.
4 maximaler Mittelwert über 24 Stunden, Richtwert
5 Höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages in μg/m³, darf nicht öfter als an 25 Tagen im Jahr überschritten werden.
6 Für 2003 liegen keine Daten mehr vor, da der Messcontainer zum 22.01.2003 außer Betreib genommen wurde
48 Beispiel für Überschreitungen von Grenzwerten

Wenn bisher noch nicht aktuell gemessen wurde, dann stellt sich die Frage, warum nicht?
Bis 2003 wurde gemessen. Auf Grund der niedrigen Messwerte wurde der Messcontainer in Prenzlau vom Landesumweltamt außer Betrieb genommen. Nach Auswertung der Messwerte der vergangenen Jahre wurde 2006 der Stadt Prenzlau vom Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung die positive Nachricht mitgeteilt, dass unter Berücksichtigung der Auswirkung emissionsmindernder Maßnahmen, den geänderten verkehrlichen Verhältnissen und einer verbesserten Datengrundlage die Gefahr einer Grenzwertüberschreitung gemäß 22. Bundesimmissionsschutzverordnung für die Stadt Prenzlau nicht mehr besteht.

Die Frage stelle ich auch unter dem Gesichtspunkt: Wenn nun ein Prenzlauer dagegen klagt, mit der Begründung, dass die Werte der Schadstoffe und besonders des Feinstaubes in Prenzlau über den erlaubten Grenzen liegen und er gewinnt vor Gericht, was könnte dann geschehen? (rein theoretisch)
Abgesehen davon, dass es sich hierbei um einen hypothetischen Fall handelt, müsste der Beschwerdeführer zunächst empirisch gesicherte Fakten vorlegen, um seine Klage zu untermauern. Eine bloße Vermutung wird dafür nicht ausreichend sein, wie ein Fall in Herne 2012 gezeigt hat. Im Übrigen hat die bisherige Rechtsprechung (siehe Stuttgart) bereits 2009 (EuGH) gezeigt, dass es ein "Recht auf saubere Luft" gibt. Werden also die Grenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie überschritten, sind zunächst die Bundesländer verpflichtet, aktiv zu werden und Luftreinhaltepläne aufzustellen. Im Land Brandenburg wurden, nach Informationen des MLUL, Luftreinhaltepläne für Bernau, Brandenburg/H., Cottbus, Eberswalde, Frankfurt/O und Potsdam aufgestellt. Hingegen ist ein Mann aus Herne mit dem Versuch gescheitert, seine Stadt zur Einhaltung von Feinstaub-Grenzwerten zu zwingen. Im Verfahren machten Experten des dortigen Landesumweltamtes (LANUV) darauf aufmerksam, dass auch Maßnahmen wie Durchfahrtverbote, mehr Grünpflanzen oder eine Nassreinigung von Straßen wenig sinnvoll sind. Auch durch Temporeduzierungen kann keine spürbare Reduzierung der Feinstaubbelastung erreicht werden. Im Übrigen stellt sich dieses Problem für Prenzlau aufgrund seiner natürlichen Lage nicht. Anders als beispielsweise Stuttgart, welches durch seine Talkessellage bundesweit als "Hauptstadt der Luftverschmutzung" gilt, ist Prenzlau durch seine Lage am Unteruckersee (Hauptwindrichtung Süd/Südost) sowie die Kaltluftbahnen z.B. aus der Kleinen Heide in einer vollkommen anderen, deutlich günstigeren Situation. Die Stadt Prenzlau hat sich im Zusammenhang mit der aktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in ihrem integrierten Landschaftsplan auch mit diesem Thema der Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebiete beschäftigt. (siehe Anlage, Karte Bestand Klima_Luft)

Wäre so eine Sache für Mittelstädte überhaupt denkbar, dass verbesserungsmaßnahmen von einem Gericht, hier angeordnet werden? (Gibt es hierzu vielleicht Gerichtsurteile, egal in welcher Hierarchie?) (Vorausgesetzt es waren keine Katastrophen oder Havarien irgendeiner Art zu verzeichnen.)
Siehe Ausführungen zur vorherigen Frage

Wie kann die Stadt im Übrigen dazu beitragen, dass eine Reduzierung der vorhandenen Schadstoffe und besonders des Feinstoffes Realität werden kann?
Exemplarisch seien an dieser Stelle die jüngsten Beschlüsse der SVV zur Erarbeitung eines Radwegekonzeptes (DS104/2017) und DS95/2017 (E-Mobilität) zu nennen.

Wenn es technische Lösungen für Prenzlau geben würde, vorausgesetzt es wäre notwendig, wie sehen sie aus und könnte man dann etwas zu deren Kosten sagen. (geschätzte Werte sind völlig ausreichend)
Es gibt keine Überlegungen zu etwaigen Lösungen für Prenzlau, da, wie oben dargestellt, die Notwendigkeit dafür nicht besteht.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Stadtverordneter Hoppe

zurück Seitenanfang Seite drucken